Das Parlament der IHK Köln spricht sich mehrheitlich für den Bruch mit den anderen Kammern in NRW aus.
KammerstreitVollversammlung der IHK Köln stimmt für Austritt aus Dachverband

IHK Gebäude in Köln
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Die Vollversammlung der IHK Köln kam am Montagabend zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Austritt Kölns aus dem Dachverband IHK NRW zu beraten. Die Kammerführung hatte im Präsidium eine „außerordentliche Kündigung“ der Mitgliedschaft bei IHK NRW beschlossen. Die Kölner Vollversammlung, also das Parlament bestehend aus Unternehmerinnen und Unternehmern aus Köln und der Region, war hierzu bislang nicht befragt worden. In der Sondersitzung nun sollte sie über die Entscheidung informiert werden. Eine Abstimmung über den Kurs der Führung war vor Beginn der Sitzung nicht vorgesehen. Schließlich wurde doch noch ein Antrag eingereicht und abgestimmt. Rund zwei Drittel stimmte schließlich für den Austritt. Wie viele Mitglieder das genau waren, dazu machte die Kammer am Abend noch keine Angaben.
IHK Köln: Streit eskaliert
Der Streit zwischen der Kölner Kammerführung unter Präsidentin Nicole Grünewald und Hauptgeschäftsführer Uwe Vetterlein mit den 15 anderen Kammern im Land Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Wochen eskaliert. Die Auseinandersetzung gipfelte darin, dass die NRW-Kammern von Grünewald forderten, sich von ihrer Position als Vize-Präsidentin der Landesorganisation zurückzuziehen. Köln trat daraufhin aus dem Verband aus.
Auslöser war die Tatsache, dass die IHK Köln als einzige den Kompromiss Reviervertrag 2.0 nicht unterzeichnet hatte. Dieser formuliert den auf 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle. Köln kritisierte dabei die mangelnde Energiesicherheit für die Unternehmen und wirft dem Dachverband langwierige Abstimmungsprozesse vor. Dieser hingegen kritisiert, dass es der Kölner Kammer vor allem auf öffentlichkeitswirksame Außendarstellung ankomme.
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Austritt wird juristisch geprüft
Der Streit wurde schließlich teils auch sehr persönlich geführt. Ob die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft juristisch Bestand hat, wird derweil geprüft. Die NRW-Kammern haben erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung. „Die außerordentliche Kündigung wirkt nicht, weil es keinen wichtigen Grund für die Außerordentlichkeit gibt“, hieß es. Von Seiten der IHK Köln hieß es: „Wir haben keine Zweifel an der Wirksamkeit unserer Kündigung.“
Sollte die Kündigung aber nicht „außerordentlich“ sein, dann tritt sie fristgemäß erst am 31. Dezember 2024 und nicht in eineinhalb Monaten in Kraft. Das bedeutet dann aber auch, dass die Kölner IHK ihre Mitgliedsbeiträge weiter zahlen muss.
Am Montag wurde dann auch die bislang wohl letzte gemeinsame Resolution aller 16 NRW-Kammern veröffentlicht. Die Industrieresolution von IHK NRW, welche in Zusammenarbeit mit allen Kammern in NRW entstanden ist. Darin heißt es, „es besteht ein breiter Konsens, NRW als Industrieland zu sichern“ und den Standort zu stärken.