Köln/Düsseldorf – Die Osterferien nahen – und die Pandemie hat kaum an Schwung verloren. In Deutschland gilt noch immer ein Beherbergungsverbot für Touristen, die meisten Länder gelten als Risikogebiet. Was bedeutet das für einen möglichen Osterurlaub? Ein Überblick.
Werden Hotels in NRW öffnen?
Dazu wollte sich Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bei einer Online-Pressekonferenz am Montag nur vorsichtig äußern. Allerdings war er um positive Perspektiven bemüht: „Ich könnte mir vorstellen, dass Ferienwohnung und Hotels an Ostern wieder öffnen könnten“, sagte er. Zentrale Bedingung dafür sei neben dem Infektionsgeschehen vor allem aber eine funktionierende Teststrategie. In diesem Punkt habe der Bund die Länder und Kommunen im Stich gelassen. „Darüber bin ich sehr enttäuscht“, sagte er.
Pinkwart sei noch bis Ende vergangener Woche davon ausgegangen, dass der Bund an einer digitalen Möglichkeit arbeite, mit der auch Reisende negative Testergebnisse speichern und dann etwa beim Check-in im Hotel vorweisen könnten. Jetzt müsse man sich um eine regionale Lösung kümmern. Dazu befinde man sich im Austausch mit Kommunen und anderen Ländern, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Entscheidend für Öffnungen während der Osterferien sei aber auch die nächste Bund-Länder-Runde am 22. März.
Ab wann wird Skifahren in Winterberg wieder möglich sein?
Die Skilifte in Winterberg werden „zeitnah“ wieder öffnen. Das erklärte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Ein genaues Datum wurde indes nicht genannt. Der Ball liegt nun beim Gesundheitsministerium, das zunächst die Infektionsschutzverordnung anpassen muss. Im Skigebiet „Wintersport-Arena Sauerland“ war es am Montag zu einer kuriosen Situation gekommen: Während die hessische Seite in Willingen ihre Lifte öffnen durfte, mussten sie im nordrhein-westfälischen Winterberg geschlossen bleiben.
Wie steht es um Auslandsreisen?
Grundsätzlich sind Reisen ins Ausland möglich. Das Auswärtige Amt rät allerdings aufgrund der hohen Infektionszahlen von nicht notwendigen, touristischen Reisen in Länder mit einem Inzidenzwert über 50 ab – doch unter diesem Wert liegt derzeit kaum ein Staat. Genaue Informationen zu den Ländern gibt es beim Auswärtigen Amt und dem RKI.
Dabei wird zwischen Risikogebieten (Inzidenz zwischen 50 und 200), Hochinzidenzgebieten mit besonders hoher Ansteckungsgefahr (Inzidenz ab 200) und Virusvarianten-Gebieten (gehäufter Auftritt bestimmter Corona-Mutationen) unterschieden. Europäische Virusvarianten-Gebiete sind beispielsweise Teile Österreichs, Großbritannien und Portugal. Unter die Hochinzidenzgebiete fallen derzeit zum Beispiel Schweden, Estland oder Malta.
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Während Rückkehrer aus Risikogebieten in NRW die Wahl haben, ob sie sich in Quarantäne begeben oder einen negativen Coronatest (48 Stunden vor Abreise bis 24 Stunden nach Einreise) vorweisen, gelten für die Virusvarianten-Gebiete strengere Regeln: Hier ist ein negativer Test bei der Einreise Pflicht, die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen mit einem weiteren Test beendet werden.
Bieten die Veranstalter Auslandsreisen an?
Der Deutsche Reiseverband betont, es sei möglich, Reisen zu buchen. Das Angebot sei aber begrenzt. Die Branche schielt derzeit vor allem nach Mallorca, wo der Inzidenzwert unter 25 gefallen ist. Der Düsseldorfer Reiseveranstalter Alltours kündigte am Montag an, zum 17. März seine „Allsun“-Hotels auf der Insel zu öffnen. „Wir rechnen damit, dass die Reisewarnung für Mallorca in den nächsten Tagen aufgehoben wird“, sagte Unternehmenschef Willi Verhuven. Auch Tui kündigte an, ab dem 27. März wieder nach Mallorca zu fliegen. „Wir kommen dem Wunsch unserer Urlauber nach und planen, Tui Gästen einen Osterurlaub auf Mallorca zu ermöglichen“, sagte Deutschland-Chef Marek Andryszak. Auch bei Der Touristik ist Mallorca wieder buchbar.
Welche Rechte haben Buchende?
Reiseveranstalter haben ihre Storno-Regelungen an die Pandemiezeit angepasst: „Viele Anbieter geben Verbrauchern das Recht, bis zu 14 Tage vor Reiseantritt zu stornieren“, sagt Monika Jenke, Reiseexpertin der Kölner Verbraucherzentrale. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Regeln sei es aber wichtig, jeweils genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schauen. Grundsätzlich sind Verbraucher derzeit bei Pauschalreisen etwas besser abgesichert als bei Individualreisen – zum Beispiel auch gegen die Insolvenz des Veranstalters.