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Hohe StrompreiseVerbraucherzentrale will Einstweilige Verfügung gegen Rhein-Energie

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Rheinenergie Hauptverwaltung

Hauptverwaltung der Rhein-Energie

Düsseldorf, Köln – Um gegen die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskunden bei Grundversorgern vorzugehen, hat die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung gegen die Kölner Rhein-Energie sowie die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSE Energie beantragt.

Hintergrund ist, dass zahlreiche Grundversorger – darunter auch die drei genannten – derzeit deutlich höhere Preise von Neukunden verlangen, die aufgrund eines Lieferstopps ihrer bisherigen Energieanbieter kurzfristig an die jeweiligen regionalen Grundversorger fallen. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale die Unternehmen bereits aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, was diese ablehnten.

Juristische Klärung angestrebt

„Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringe, um Stromkunden zu schützen, mache deutlich, dass hier etwas schief laufe. „Doch neue Gesetze und Verordnungen helfen denjenigen nicht weiter, die aktuell von überhöhten Tarifen betroffen sind und nicht wissen, wie sie die nun teilweise doppelt oder sogar dreifach so hohen Preise für Strom und Gas begleichen sollen.“ Deshalb strebe man nun eine kurzfristige juristische Klärung durch die Gerichte an.

Alles zum Thema Rheinenergie

Die Rhein-Energie sieht sich derweil in ihrem Vorgehen „nach wie vor in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage“, sagte ein Sprecher auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Kartellbehörden in NRW und Niedersachsen hätten Ende vergangenen Jahres Rechtsauffassungen geäußert, nach denen unter besonderen Bedingungen eine Aufsplittung der Grundversorgungspreise möglich sei.

Ebenso wie die Rhein-Energie haben sich in der Bundesrepublik mehrere Hundert Grundversorger verhalten. Die Politik hat angekündigt, das Energiewirtschaftsgesetz in dieser Frage zu überarbeiten. Die Rhein-Energie betont, sie sehe im Verfahren der Einstweiligen Verfügung kein geeignetes Vorgehen, um Grundsatzfragen zu klären. Nach ihrer Auffassung ist die Einführung gesplitteter Grundversorgungspreise in einer außergewöhnlichen Marktsituation angemessen.

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Infolge der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten haben zuletzt zahlreiche Energieanbieter die Belieferung ihrer Kunden eingestellt oder gar Insolvenz angemeldet. Diese gehen automatisch in die regionale Grundversorgung über. In Köln waren davon mehrere zehntausend Haushalte betroffen. Im Neukundentarif der Rhein-Energie kostet die Kilowattstunde Strom derzeit 54,09 Cent.