AboAbonnieren

Brief an LandtagBürgermeister im Kreis Euskirchen sind sauer auf Regierung von Hendrik Wüst

Lesezeit 5 Minuten
Das Bild zeigt mehrere im Bau befindliche Einfamilienhäuser.

Für die Besitzer von Eigenheimen und Mieter könnte es ab dem Jahr 2025 teurer werden.

In Kürze soll das neue Steuermodell für Grundstücksbesitzer gelten. Nun äußern sich die Rathauschefs im Kreis Euskirchen – und zwar deutlich.

Schon rein optisch ist das Schreiben etwas Besonderes: Mit den Wappen aller elf Kommunen des Kreises Euskirchen versehen, macht es schon was her. Aber auch was den Inhalt, die klare Sprache sowie die Einhelligkeit angeht, lassen sich die elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht lumpen. Der Tenor ihres Schreibens an die NRW-Landtagsmitglieder und damit auch indirekt an die Landesregierung lautet: So bitte nicht!

Es geht um das leidige Thema Grundsteuerreform. Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgegeben hatte, das Verfahren für die Grundsteuer-Erhebung gerechter zu gestalten, kam nach und nach heraus: Die Besitzer von Immobilien, und damit über die Nebenkosten auch die Mieter, würden im Gros erheblich mehr Steuern zahlen müssen als bisher, während die Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken (Firmen- oder Lagergrundstücke) entlastet würden.

Für Eigenheimbesitzer und Mieter könnte es teuer werden

Denn das neue Verfahren rückt den Wert der Immobilie in den Fokus – und der hat bei Wohngrundstücken in den vergangenen Jahren weitaus mehr zugelegt als bei den anderen Grundstücken.

Alles zum Thema Hendrik Wüst

Und weil den Kommunen durch das neue Verfahren kein Euro, etwa für Kitas und Schulen oder die verkehrliche Infrastruktur, verloren gehen soll, reichen die schlichten Grundrechenarten, um festzustellen: Wenn die einen (Unternehmen) weniger zahlen, müssen sie anderen (Eigenheimbesitzer, Mieter) mehr zahlen.

Ein differenziertes Hebesatzrecht ist in den Verwaltungen nicht bzw. nicht mehr fristgerecht umsetzbar.
Aus dem Schreiben der elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an den Landtag

Dass die Politiker vor Ort, die letztlich die Hebesätze der Grundsteuern festlegen, dafür nicht herhalten wollen, liegt auf der Hand. Zumal die neuen Sätze erstmals für 2025 bestimmt werden sollen – also ausgerechnet im Kommunalwahljahr. Auf die „spürbare Schieflage“, so die Verwaltungsspitzen im Kreis, hätten die kommunalen Verbände schon vor mehr als zwei Jahren hingewiesen.

Verwaltungsspitzen aus dem Kreis Euskirchen üben heftige Kritik

Die Landesregierung ist auch nicht untätig gewesen und wartete vor einigen Wochen mit einem Vorschlag auf. Der aber bringt die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nun vollends auf die Zinne. Um die Schieflage zu minimieren, soll den Kommunen erlaubt werden, unterschiedliche Hebesätze für betrieblich nutzbare und wohnnutzbare Grundstücke zu erheben.

Klingt gut, ist es aber nicht, hallt es aus vielen Rathäusern im Lande. Schon vor einigen Wochen, als sie von dem Vorschlag aus dem Landesfinanzministerium hörten, hatte eine Reihe von Kämmerern im Gespräch mit dieser Zeitung deutlich gemacht, was sie davon halten: nicht viel.

Das Bild zeigt ein Kaller Gewerbegebiet.

Die Steuern für Gewerbegrundstücke könnten zulasten der Wohngrundstücke sinken, sollte sich am geplanten Grundsteuermodell nichts ändern.

Ihre Chefinnen und Chefs legen nun nach. Sie appellieren an die Mitglieder des Landtags, „dem Vorschlag der Landesregierung in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht zuzustimmen“. Das ist insofern auch bemerkenswert, da ein Großteil der Verwaltungsspitzen im Kreis derselben Partei angehört wie Ministerpräsident Hendrik Wüst und sein Finanzminister Marcus Optendrenk (beide CDU).

Für CDU-Bürgermeister gilt: Erst die Kommune, dann die Partei

Doch hier gilt offenkundig der Grundsatz: Zuerst die Stadt oder Gemeinde, dann erst die Partei. So bringen die Elf in dem Schreiben ihre „erheblichen verfassungsrechtliche Bedenken“ vor. Es sei umstritten, heißt es darin, ob den Kommunen diese Benachteiligung der einen und Privilegierung der anderen Seite überhaupt zustehe. Für die Verwaltungsspitzen im Kreis steht jedenfalls fest: „Das ist Aufgabe des Gesetzgebers!“

Zudem gebe es Grenzen der Verteilungspolitik, heißt es weiter. Um einen spürbaren Ausgleich zu schaffen, müssten die Räte über den Daumen gepeilt etwa doppelt so hohe Hebesätze für Nichtwohngrundstücke beschließen wie für Wohngrundstücke. „Das vermindert die Akzepttanz vor Ort“, so die Rathaus-Leitungen. Ein krasser Anstieg an Klagen und Widersprüchen wäre programmiert.

Verwaltungen im Kreis Euskirchen befürchten viele Klagen

Zwar wolle die Landesregierung das Wohnen entlasten. Allerdings würde dieser Effekt für Mieter, die in einem Gebäude wohnten, in dem beispielsweise im Erdgeschoss ein Geschäft betrieben wird, nicht erfasst, heißt es weiter. Darauf hatte kürzlich unter anderem der Euskirchener Kämmerer Klaus Schmitz hingewiesen. Wer die Euskirchener Fußgängerzone kennt, weiß, wovon er spricht.

Ganz abgesehen davon, dass es bis zum 1. Januar 2025 nun auch nicht mehr so lange hin ist, um die vielen Misch-Immobilien zuzuordnen. „Ein differenziertes Hebesatzrecht ist in den Verwaltungen nicht bzw. nicht mehr fristgerecht umsetzbar“, stellen die Rathaus-Chefs klar. Schon eine Anpassung der EDV-Werkzeuge könne innerhalb der verfügbaren Zeit nicht mehr gelingen.

„Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen, schließen uns der Argumentation der kommunalen Spitzenverbände vollumfänglich an und ersuchen Sie daher eindringlich, auf die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Einführung differenzierter Hebesätze zu verzichten“, schließt der Brief an die Adressaten in Düsseldorf.

Denn auch aus vielen anderen NRW-Kommunen gehen dort in diesen Tagen ähnlich oder gar gleichlautende Schriftstücke ein, um auf die wohl baldige Entscheidung Einfluss zu nehmen. Denn die Zeit drängt.


So reagiert MdL Klaus Voussem (CDU) auf den Brief der Bürgermeister

Der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem verteidigt den Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung. Das ganze Unheil basiere auf „Scholz-Gemurkse“, sagt Voussem. Also auf Olaf Scholz (SPD), der als Bundesfinanzminister ein Modell verantworte, das zur Schieflage zwischen Steuern auf Wohn- auf der einen und Gewerbe-Grundstücken auf der anderen Seite führe.

„Die Differenzierung der Hebesätze durch die Kommunen ist eine sinnvolle und bürgerfreundliche Lösung“, so Voussem. Sie bekämen dadurch mehr Entscheidungsspielraum und könnten dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Sätze so anpassen, dass es zu keiner übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien komme.

„Sie können es, aber sie müssen nicht“, stellt Voussem klar. Die Aufkommensverteilung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken in den einzelnen Kommunen sei im Land nämlich sehr unterschiedlich. Eine Änderung der Messzahlen für die Grundstücke durch das Land, die gefordert werde, um das Modell gerechter zu gestalten, sei bis zum Jahresende gerichtsfest nicht mehr zu realisieren, so Voussem.

Gegen eine Differenzierung der Hebesätze bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, widerspricht er den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Zudem biete das Land den Kommunen Hilfe etwa in der EDV an. Auch übernehme es die Kosten der IT-Umstellung, obwohl es sich um eine reine Steuer für die Kommunen handele.

SPD-Chef Thilo Waasem schließt sich der Kritik aus den Rathäusern an

„Das Schreiben der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist richtig und wichtig“, stellt hingegen SPD-Kreischef Thilo Waasem fest: „Die Landesregierung bringt unsere elf Kommunen in Bedrängnis, weil sie selber das Problem verschlafen hat.“

Ausbaden müssten das die Menschen im Kreis Euskirchen, wenn Wohnen ab 1. Januar 2025 teurer werde. „Das ist dann das vergiftete Neujahrsgeschenk von Herrn Wüst an die Menschen im Lande und im Kreis Euskirchen“, so Waasem.