Köln – Nach den Sommerferien wechseln rund 9600 Kölner Viertklässler auf die weiterführende Schule. Durch das nun anstehende veränderte Anmeldeverfahren wird erwartet, dass die Herausforderung für die Familien und auch die Schulen in diesem Jahr besonders groß wird. Wir fassen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Wann startet das Anmeldeverfahren?
Auch wenn sich der Anmeldemodus verändert. Eines ist gleich geblieben: Die Anmeldungen an den Gesamtschulen werden vorgezogen. Vom 28. Januar bis zum 5. Februar können Eltern ihre Kinder auf einer der 15 Gesamtschulen anmelden. Hintergrund ist, dass der Ansturm auf diese Schulform besonders hoch ist und es gleichzeitig gerade bei den Gesamtschulen viel zu wenig Plätze gibt. Im vergangenen Jahr wurde 700 Kindern ein Platz für diese Schulform verwehrt.
Die Zusagen oder Ablehnungen werden von den Schulleitungen bis zum 11. Februar verschickt. Wer abgelehnt wird, kann ab dem 21. Februar an den städtischen Gymnasien, Real- und Hauptschulen anmelden. Neu ist, dass auch für die beiden neu an den Start gehenden Gymnasien Zusestraße und Aachener Straße die Anmeldung vorgezogen werden.
Was genau ist sonst in diesem Jahr anders als sonst?
Das Verfahren wurde insofern geändert, als dass künftig Mehrfachanmeldungen grundsätzlich möglich sind. Das heißt, die Eltern können die Anmeldung quasi an beliebig vielen Schulen abgeben, die für ihr Kind in Frage kommen. Dazu wird der Anmeldeschein, den die Viertklässler in der Grundschule bekommen, bei Bedarf einfach kopiert.
Mit der Zulassung von Mehrfachanmeldungen setzt die Stadt eine Vorgabe des Schulgesetzes um. Schon vergangenes Jahr hatte ein Teil der 407 Familien, deren Kinder beim damals noch gültigen Erstwunschverfahren nicht an ihrer Wunschschule zum Zuge gekommen waren, diesen Weg gewählt. Nun hat die Stadt diese Option transparent gemacht, damit nicht nur der rechtlich informierte Teil diesen Vorteil für sich nutzen kann.
Ist die Option der beliebigen Mehrfachanmeldungen denn für die Familien wirklich ein Vorteil?
Nein, allenfalls auf den ersten Blick. Denn wenn tatsächlich sehr viele Eltern ihre Kinder statt auf ein oder zwei jetzt auf gleich vier oder gar mehr Schulen anmelden, entstehen – besonders an den Gesamtschulen und Gymnasien – riesige Anmeldeüberhänge. Und je mehr Anmeldungen an einer Schule sind, desto geringer ist die Chance für das eigene Kind, wirklich an seiner ausdrücklichen Wunschschule einen Platz zu bekommen. Alle Anmeldungen stehen quasi gleichwertig nebeneinander.
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Hinzu kommt gerade an den Gesamtschulen noch eine soziale Dimension. Die Lehrerin einer Kölner Gesamtschule bringt es folgendermaßen auf den Punkt: „Gut informierte Mittelschicht-Eltern melden ihre Kinder einfach an vielen Gesamtschulen an. Damit landen sie in vielen Lostöpfen und erhöhen ihre Chancen. Viele andere brauchen schon beim Ausfüllen der Unterlagen Unterstützung von uns. Diese Kinder werden wahrscheinlich nur in einem Lostopf landen und damit viel geringere Chancen auf einen Gesamtschulplatz haben.“
Wie soll das Verfahren denn angesichts dieser riesigen Überhänge praktisch funktionieren?
Durch die zu erwartenden Mehranmeldungen wird das Verfahren sehr komplex langwierig. Die ohnehin überlasteten Schulen stehen vor einem gewaltigen Mehraufwand und fürchten ein Anmeldechaos. Die Schulen müssen nach einem von der Schule festgelegten Modus unter allen Angemeldeten eine Art Rangliste erstellen. Das Ergebnis der Vergabe wird dann allen Familien zeitgleich mitgeteilt.
Aufgrund der Mehrfachanmeldungen ist es natürlich auch möglich, dass ein Kind mehrere Plätze bekommt. Die Eltern erhalten mit der Zusage eine Frist, innerhalb derer sie mitteilen müssen, ob sie den Platz annehmen oder nicht. Bei einer positiven Rückmeldung scheidet das Kind aus allen Verfahren an anderen Schulen aus. Die dadurch wieder zur Verfügung stehenden Plätze werden Nachrückern auf der Liste angeboten, die dann wiederum eine Frist zur Rückmeldung gesetzt bekommen, um gegebenenfalls weiteren Nachrückern Platz zu machen. Das alles soll zwischen dem 14. und 23. März passieren.
Nach welchen Kriterien werden die Ranglisten denn erstellt?
Die überwiegende Mehrzahl der Schulen vergibt die Plätze zunächst an Geschwisterkinder und setzt ansonsten bei der Rangliste auf das Losverfahren. Die beiden neu gegründeten Gymnasien im Kölner Westen – also Zusestraße und Aachener Straße – gehen hier ausdrücklich andere Wege: Sie vergeben die Plätze nach Schulweglänge, um gezielt ein Angebot für den Stadtteil zu machen.
Was passiert mit den Kindern, die nach diesem Vergabeverfahren vielleicht aufgrund von mehrfachem Lospech immer noch ohne Schulplatz dastehen?
Eltern, deren Kind dann noch keinen Schulplatz haben sollte, bekommen in einer zweiten Anmeldephase vom 31. März bis 4. April die Möglichkeit, ihre Kinder an einer Schule mit noch freien Kapazitäten anzumelden. Die Stadt teilt ihnen dann mit, welche das sind.