In Bonn zahlen bestimmte Gruppen weniger für den Bewohnerparkausweis, Köln traut sich das nicht.
Erhöhung des AnwohnerparkensWarum sind in Bonn reduzierte Gebühren möglich und in Köln nicht?
Verkehrsdezernent Ascan Egerer hat am Montag angekündigt, dass die Stadt Köln abwarten will, ob die soziale Staffelung des Bonner Bewohnerparkens rechtssicher ist. Davon hänge ab, ob Köln auch wie geplant einen günstigeren Tarif für bestimmte Gruppen einführt. In Bonn kostet der Bewohnerparkausweis seit 1. März statt 30 Euro nun 180 Euro. Doch Bonn-Ausweis-Inhaber zahlen nur 45 Euro, dazu zählen wie beim Köln-Pass unter anderem Menschen, die die Grundsicherung erhalten.
Wie berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Sommer die Freiburger Satzung für das Anwohnerparken für unwirksam erklärt, unter anderem weil „für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen eine Rechtsgrundlage“ fehle. Egerer sagte: „Bonn ist die erste Stadt, die jetzt trotz des Urteils mit einem Sozialtarif an den Start geht. Wir wollen erstmal abwarten, was in Bonn passiert. Wenn es eine tragfähige Lösung ist, wollen wir nachziehen. Wir müssen ja nicht immer die Ersten sein, die ins Risiko gehen.“ In Köln gibt es 61.020 Bewohnerparkausweise mit 51.400 Parkplätzen in 47 dieser Gebiete.
Gebühr richtet sich nach Fahrzeuglänge
Das Freiburger Regelwerk kam dem der Stadt Köln sehr nahe. Im Mai hatte Egerer seine Pläne für die neuen Gebühren vorgestellt: Je nach Fahrzeuglänge hätten die Halter 330, 360 oder 390 Euro jährlich zahlen müssen. Im ermäßigten Tarif für Köln-Pass-Inhaber waren je nach Fahrzeuglänge 105, 112 oder 120 Euro vorgesehen.
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Nach dem Urteil hatte Egerer die Pläne zurückgezogen und am vorigen Freitag die neue Version mit geringeren Erhöhungen präsentiert: Demnach sind 100 (bis 4,10 Meter Auto-Länge), 110 (4,11 bis 4,70 Meter) oder 120 Euro (4,71 bis 5,60 Meter) jährlich fällig. Günstigere Gebühren für Köln-Pass-Inhaber sind wegen des Freiburger Urteils nicht geplant. Sie sollen später folgen, wenn klar ist, ob eine soziale Staffelung doch rechtlich möglich ist. Schon am heutigen Dienstag steht das Thema auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses, im Vorfeld zeichnete sich allerdings eine Verschiebung an. Eine Mehrheit ist alles andere als sicher und hängt vor allem an der CDU. Der Stadtrat wird frühstens am 7. Dezember über das Thema entscheiden.
Bonn übernimmt Gebühren
Egerer sagte: „Eine mögliche Veränderung der von uns vorgeschlagenen Gebühren wäre die Entscheidung der Politik. Die Einführung der Anwohnerparkgebühren sehe ich grundsätzlich als Auftrag aus dem Bündnisvertrag.“ Aber warum geht in Bonn, was sich Köln nicht traut?
Eine Sprecherin der Stadt Bonn teilte dazu mit: „Nach Einschätzung der Verwaltung liegt in Bonn kein Verstoß gegen den Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichheit der Gebührenschuldner vor, da die Gebührenhöhe für alle gleich ist.“ Sie wies darauf hin, dass die Stadt Bonn 75 Prozent der 180 Euro für Bonn-Ausweis-Inhaber zahlt, also 135 Euro. Die Bonn-Ausweis-Inhaber zahlen die ermäßigten 45 Euro. „Die Verordnung wird daher nicht außer Kraft gesetzt.“ Wie viel das die Stadt Bonn kostet, konnte die Sprecherin am Montag zunächst nicht sagen.
Laut ihrer Aussage wehrt sich aktuell eine Person juristisch gegen die neue Bonner Gebührenordnung. Der Ausgang des Verfahrens dürfte auch Egerer interessieren. Friederike Dietsch, Mitglied der Grünen-Fraktion im Bonner Rat, sagte: „Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass das so geht und wir haben das dankend angenommen.“
Das ist das Anwohnerparken:
Ende 2022 gab es 61.020 Bewohnerparkausweise in Köln für 47 dieser Gebiete. In sieben von neuen Stadtbezirken hat die Stadt Anwohnergebiete eingerichtet, um in Zonen mit dem roten Punkt frei parken zu dürfen. Die meisten sind es in der Innenstadt mit 21, keine gibt es in Rodenkirchen und Chorweiler. Allerdings sind in den 47 Gebieten nur 51.400 Parkplätze ausgewiesen – obwohl es 61.020 Ausweise gibt. Das entspricht einer Quote von 84,2 Prozent. Ein Ausweis garantiert also keinen Parkplatz.