Das Urteil im Prozess um den Gifttod einer Schwangeren und ihres Babys wurde überraschend vertagt. Angeklagt ist eine Kölner Apothekerin.
Kölner Richterin äußert sichSchwangere und Baby tot – Apothekerin kann auf mildes Urteil hoffen
Der wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes angeklagten Apothekerin aus Köln droht womöglich kein Gefängnisaufenthalt mehr – diesen hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gefordert. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar erteilte am Donnerstag den rechtlichen Hinweis, dass die Beschuldigte auch wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden könnte.
Köln: Apothekerin könnte mildere Strafe erhalten
Die eigentlich geplante Urteilsverkündung wurde zunächst vertagt. Sollte am Ende des Verfahrens lediglich der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung übrig bleiben, so könnte die Angeklagte zu einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft verurteilt werden. Die mögliche Gefängnisstrafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden, zumal die Apothekerin nicht vorbestraft ist.
Der Apothekerin wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, in ihrer Apotheke in Longerich versehentlich eine Glukoseabfüllung mit einem Narkosemittel verunreinigt zu haben. Eine Schwangere starb nach der Einnahme für einen Zuckertest beim Gynäkologen– auch ihr Baby, das in der 25. Schwangerschaftswoche per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht wurde, überlebte nicht.
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Kölner Staatsanwalt hält an Vorwurf des versuchten Mordes fest
Laut Staatsanwalt konnte der Prozess aber nicht beweisen, dass die Apothekerin für die tödliche Verwechslung verantwortlich war. Der Ankläger ließ den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen. Gleichwohl forderte er aber für die Apothekerin eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes, weil sie eine mögliche Rettung von Mutter und Kind verhindert habe.
Während die Schwangere im Krankenhaus um ihr Leben kämpfte, soll die Apothekerin eine Ahnung davon gehabt haben, wie die Patientin vergiftet wurde – das sagte eine ehemalige Mitarbeiterin im Verfahren aus. Diese womöglich lebensrettende Information habe sie den Ärzten aber vorenthalten und laut Anklage einen Tod der Patientin durch diese Unterlassung billigend in Kauf genommen.
Kölner Landgericht: Apothekerin bestreitet alle Vorwürfe
Einen vollendeten Mord hatte die Staatsanwaltschaft trotz zweier verstorbener Menschen jedoch nicht angenommen, da unklar geblieben war, ob eine Mitteilung an die Ärzte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Rettung der Verstorbenen geführt hätte. Die Angeklagte hatte alle Vorwürfe über ihre Verteidiger stets bestritten, diese hatten zuletzt einen Freispruch beantragt.
Offenbar verneint die Schwurgerichtskammer nach einer Beratung einen bedingten Tötungsvorsatz, sieht aber womöglich trotzdem eine Vertuschungshandlung bei der Angeklagten. Die Verteidiger wollen sich kommende Woche zu dem erfolgten rechtlichen Hinweis der Richterin äußern. Danach entscheidet sich, wann mit einem Urteil in dem spektakulären Verfahren zu rechnen ist.