Der Verteidiger des Angeklagten brachte den bekannten Hochschulprofessor ins Spiel.
Er entlarvte Gil OfarimDigital-Gutachter im Kölner Fall um erschossene Geliebte beauftragt
Ein Familienvater aus Ossendorf soll seine Geliebte in einem Fiat Panda erschossen, den Leichnam danach auf einem Feld in Rheinland-Pfalz angezündet haben. Ein erstes mildes Totschlag-Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben, nun droht dem Angeklagten in zweiter Instanz lebenslänglich wegen Mordes. Die Verteidigung hat jetzt einen deutschlandweit bekannten Gutachter eingeschaltet.
Digital-Forensiker entlarvte den Musiker Gil Ofarim
Rechtsanwalt Abdou Gabbar hat mit Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida in Sachsen einen der führenden Digital-Forensiker beauftragt. Labudde war zuletzt im Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim in Erscheinung getreten, der einen Hotel-Mitarbeiter zu Unrecht des Antisemitismus bezichtigt hatte. Der Forensiker entlarvte Ofarim durch die Auswertung von Überwachungsvideos.
Soweit es nach Anwalt Gabbar geht, soll Labudde die Unschuld des Angeklagten Mehmet B. im Fall der angezündeten Frauenleiche beweisen. Die Anklage wirft dem Mann vor, seine Geliebte im Dezember 2020 durch die Seitentür oder das geöffnete Fenster des Fiat mit zwei Kopfschüssen getötet zu haben. Das Motiv könnte sein, dass die Frau die Affäre laut einer Freundin habe beenden wolle.
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Köln: Verteidiger reicht „hemdsärmelige Nachstellung“ nicht
Verteidiger Gabbar vertritt die Theorie, dass nicht sein Mandant, sondern ein Bekannter die Schüsse abgegeben habe, wohl von der Rückbank des Autos aus. Der Forensiker soll nun offenbar genau diese Möglichkeit untersuchen. Eine „hemdsärmelige Nachstellung im Keller des Gerichts“ mit einem vergleichbaren Fiat, wie im ersten Prozess geschehen, reiche für die Analyse nicht aus, so Gabbar.
Es bedürfe der modernsten Methoden der Wissenschaft, um das Verbrechen aufzuklären, sagt der Verteidiger. Labudde soll offenbar mögliche Flugbahnen der Projektile untersuchen. Wann der Forensiker das beauftragte Privatgutachten erstellt, steht noch nicht fest. Es ist der vielleicht letzte Strohhalm, nach dem B. im Verfahren greifen kann. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Köln: Angeklagtem droht Verurteilung wegen Mordes
„Ich war ein schlechter Ehemann und ein schlechtes Vorbild für meine Kinder“, hatte B. ausgesagt. Er habe viele Fehler in seinem Leben gemacht, aber niemanden ermordet. Das Landgericht Köln hatte dies in erster Instanz als nicht glaubhaft angesehen. Zumal die Tatwaffe bei Mehmet B. im Keller gefunden wurde und sich noch Tage später Schmauchspuren an seiner Hand feststellen ließen.
Hatte das Landgericht in erster Instanz von Totschlag und einer Tat aus einem möglichen Streit heraus gesprochen, sah der Bundesgerichtshof mit Heimtücke und niederen Beweggründen gleich zwei mögliche Mordmotive. „Wir wollen Gerechtigkeit“, hatte der Vater des 31-jährigen Opfers beim Prozessauftakt gesagt. Besonders leide der Sohn der Getöteten am Verlust der Mutter.