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Kölner LandgerichtProzessauftakt gegen psychisch kranke Frau wegen fahrlässiger Brandstiftung

Lesezeit 4 Minuten
Zu sehen ist der Eingang zum Kölner Landgericht, über dem ein Schild mit der Aufschrift„Landgericht“ zu sehen ist.

Der Eingang zum Kölner Landgericht. (Archivbild)

Seit 2009 ist die angeklagte Kölnerin aufgrund mehrfacher Suizidversuche in gesetzlicher Betreuung.

Vor dem Kölner Landgericht muss sich seit Dienstag eine 57 Jahr alte Frau wegen des Vorwurfs fahrlässiger Brandstiftung im März vergangenen Jahres verantworten. Die italienische Staatsangehörige, die seit Ende der 198oer-Jahre in Deutschland lebt, soll demnach in ihrer Dachgeschosswohnung im Stadtteil Meschenich zahlreiche Teelichter entzündet und kurz darauf das Mehrfamilienhaus verlassen haben, ohne die Kerzen zu löschen.

Es kam zu einem Feuer in den Räumen der Wohnung, das Kerzenlicht soll auf Wand und Tür der Küche übergeschlagen sein und und habe dort teils massive Schäden erzeugt, hieß es bei der Verlesung der Anklageschrift in Saal 32 des Landgerichts. Verletzt worden war bei dem Vorfall niemand, aufgrund der Zerstörungen und des weiträumig in der Wohnung verbreiteten Brandrauchs sei die Wohnung anschließend jedoch nicht mehr bewohnbar gewesen.

Drei Polizisten als Zeugen vernommen

Zum Verhandlungsbeginn am Dienstag sind zunächst drei Polizeibeamte als Zeugen vernommen worden, von denen zwei in am Tag der Tat als erste den Ort des Geschehens erreicht hatten, der dritte Polizist war als sogenannten Brandverursacher am Tag darauf vor Ort, um mögliche Ursachen und den Verlauf des Feuers in der Wohnung zu rekonstruieren. „Dichter Rauch und Flammen waren schon von außen zu erkennen“, sagte einer der Beamten.

Der zweite schilderte, dass die Angeklagte während des Einsatzes am Tatort auftauchte und sich „auffallend fröhlich sowie dem ernst der Situation in keiner Weise angemessen“ verhalten habe. So habe die sehr religiöse 57-Jährige eine Zigarette erbeten und auch später bei der Vernehmung zu Protokoll gegeben, „dass sie einige Lichter für die Engelchen“ entzündet habe. Tatsächlich konnten die Ermittler im Brandschutt diverse Alu-Schalen von Teelichtern überall in der Wohnung der Frau finden, die das Feuer überstanden hatten.

Die Beschuldigte leidet an einer attestierten sogenannten bipolaren Störung, einer psychischen Erkrankung, die der medizinischen Einschätzung zufolge immer wieder mit depressiven und manische Phasen einher gehe, wie auch die aktuelle Betreuerin der Frau am Dienstag vor Gericht bezeugte.

Seit 2009 ist Kölnerin darum bereits in gesetzlicher Betreuung, unter anderem sei es in der Vergangenheit auch zu mehrfachen Suizidversuchen der Angeklagten gekommen. Seit dem großen Brand in dem Haus im März 2023 ist die beschuldigte Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bedburg untergebracht, der Prozess in Köln findet darum auch im sogenannten Sicherungsverfahren statt.

Psychische Erkrankung bei Strafmaß berückichtigt

Für Necmettin Gül, den Vorsitzenden Richter der 24. Großen Strafkammer, sowie seine zwei besitzenden Richterinnen und die ebenfalls zwei beteiligten Schöffinnen besteht die Herausforderung in dem Prozess darin, die psychische Erkrankung der Frau in die richtige Relation zum Strafmaß einzuordnen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die psychische Erkrankung der Angeklagten, die sich bereits mehrfach geschlossen stationär hatte behandeln lassen, auch in Zukunft wohl „eine Eigen- sowie eine Fremdgefährdung“ nicht sicher ausschließen lässt, darum steht für die 57-Jährige eine künftige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum.

Die fahrlässige Brandstiftung sowie die psychische Krankheit der Frau bestreitet auch die Verteidigung nicht, Rechtsanwalt Ingo Lindemann sieht den Tatvorwurf allerdings darum auch geprägt vom „Zustand der Schuldunfähigkeit“ seiner Mandantin. Dem folgen auch Richter und Anklage, gemeinsam mit der angeklagten Frau wird vor Gericht im Zentrum des weiteren Prozesses darum das Ziel sein, die passende weitere Betreuungs- und Wohnform für die 57-Jährige zu finden.

Nach Einschätzung der die Angeklagte seit mehr als vier Jahren begleitenden gesetzlichen Betreuerin, ist jegliche Form des allein Wohnens dabei aus ihrer Sicht auszuschließen. Zu groß sei die potenzielle Gefährdung für ihre Klientin und ihre Umgebung. Die Betroffene selbst hat in der Vergangenheit allerdings stets vehement versucht, ebensolche engmaschig beaufsichtigten und geschlossenen Unterbringungen schnell wieder zu verlassen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung sollen unter anderem noch die Töchter der Angeklagten sowie ein Mann als Zeuge vorgeladen werden, mit dem die Frau einige Zeit zusammen in Köln gewohnt hat. Um zu einem Urteil in der Strafsache zu kommen, sind neben dem Verhandlungstag am Dienstag noch zwei weitere Termine im Landgericht Köln angesetzt.