Der Bundesgerichtshof wird vor allem einen Knackpunkt im Verfahren überprüfen müssen.
„Hinrichtung“ in Köln-MülheimFrüherer Hells-Angels-Rocker wehrt sich gegen Mordurteil

Die Polizei sperrte nach dem Mord diesen Bereich des Böcking-Parks in Köln-Mülheim ab.
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Der Kriminalfall um einen mit Kopfschuss getöteten ehemaligen Hells-Angels-Rocker in Mülheim wird bald den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) beschäftigen. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, wehrt sich der Beschuldigte Hami S. (27), der den Mordauftrag erteilt haben soll, gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.
Köln: Anwalt legte für Beschuldigten Revision ein
Der Anwalt des Beschuldigten hat beim Landgericht fristgerecht Revision gegen das Urteil vom 23. Mai eingereicht. Ausführlich begründet werden muss die Revision erst nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe. Dafür hat die Schwurgerichtskammer um Richter Achim Hengstenberg noch knapp sechs Wochen Zeit. Sieht der BGH die Revision als begründet an, dann käme es zum neuen Prozess.

Der 27-jährige Angeklagte begrüßt seinen Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.
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Ein Knackpunkt bei der Überprüfung des Urteils dürfte die Tatsache sein, dass Richter Hengstenberg einen zentralen Zeugen in der Verhandlung nicht gehört hat. Emre U. (31) gilt als einer der beiden Schützen, die nach dem Verbrechen im Mai 2023 in die Türkei geflohen waren. Von dort aus wollte U. per Videoschalte im Kölner Mordprozess gegen den mutmaßlichen Auftraggeber aussagen.
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Zentraler Zeuge hätte nach Köln reisen müssen
Hengstenberg hatte eine solche Zeugenvernehmung allerdings per Beschluss abgelehnt. Zielführend sei nur die direkte Befragung im Gerichtssaal. Dazu hatte der Richter dem Mordverdächtigen sogar freies Geleit angeboten. Emre U. hätte demnach von den Behörden unbehelligt nach Deutschland einreisen und auch wieder ausreisen dürfen. Ohne festgenommen zu werden, trotz Haftbefehls.
Nach Köln kommen wollte U., der den Angeklagten entlasten wollte, nach Aussage dessen türkischen Anwalts aber nicht, womit sich die Zeugenvernehmung erledigt hatte. Das Gericht hielt sein Handeln für zulässig, da der BGH ein solches in einem ähnlichen Fall bereits gebilligt habe. Ob das auch im aktuellen Kölner Verfahren so sein wird, ist aber ungewiss. Denn es gilt stets die Einzelfallprüfung.
Kölner Richter: Handydaten überführten den Angeklagten
Hami S. ist beschuldigt, den Tod seines früheren Hells-Angels-Kollegen Eren Y. (35) in Auftrag gegeben zu haben. Zwei weitere Männer aus dem Rocker-Umfeld sollen den Mann in einen Hinterhalt gelockt und dann plötzlich das Feuer eröffnet haben. Auch auf dessen Freundin wurde geschossen. Die Frau überlebte schwer verletzt, ein Brauhaus-Kellner leistete erste Hilfe.
Verbindungsdaten hatten gezeigt, dass Hami S. vor und nach dem Mord immer wieder mit einem der Verdächtigen telefoniert hatte. S. hatte angegeben, dass es um eine Verabredung zum Fußballgucken gegangen sei – das glaubte ihm das Gericht nicht. Das Motiv wurde letztlich nicht geklärt. Womöglich habe Streit um die Gründung eines neuen Hells-Angels-Charters zu der „Hinrichtung“ geführt.