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Falsche Richtung auf dem RadwegE-Bike-Fahrerin stirbt nach Kollision mit Opel – Geldstrafe für Autofahrer

Lesezeit 2 Minuten
Der angeklagte Opel-Fahrer mit seinem Verteidiger beim Prozess im Amtsgericht.

Der angeklagte Opel-Fahrer mit seinem Verteidiger beim Prozess im Amtsgericht.

Ein Opel-Fahrer musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Eine E-Bike-Fahrerin starb in Rodenkirchen.

Ein 72-jähriger Wesselinger musste sich am Montag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte hatte an Heiligabend im Jahr2022 an einer Kreuzung in Rodenkirchen eine E-Bike-Fahrerin übersehen. Die 54-Jährige, die keinen Helm getragen hatte, erlitt schwere Kopfverletzungen und verstarb rund zwei Stunden später in der Kölner Uniklinik.

Köln: Opel Zafira erfasst E-Bike-Fahrerin in Rodenkirchen

Die Frau hatte mit ihrem E-Bike die Weißer Straße stadteinwärts befahren. Der Fahrer eines Opel Zafira hatte sie beim Abbiegen an der Ecke zur Hammerschmidtstraße erfasst. Die Frau krachte in die Windschutzscheibe des Autos, ihr elektronisches Fahrrad wurde von der Wucht des Aufpralls zehn Meter weiter geschleudert. Rettungskräfte reanimierten das Unfallopfer zunächst auf der Straße.

„Es tut mir sehr leid“, sagte der Autofahrer, der den Gerichtssaal mit Hilfe eines Rollators betreten hatte. Er könne das Geschehene nicht wiedergutmachen, äußerte der Angeklagte. Gleichzeitig wies er die Hauptschuld von sich. Die Fahrradfahrerin habe er im Dunkeln nicht sehen können, er habe am E-Bike kein Licht wahrgenommen. Eine Aussage, die ein Verkehrsgutachter jedoch später widerlegte.

Köln: Gutachter spricht von Aufprall mit bis zu 27 km/h

So sagte der Sachverständige, dass beim Unfall zwar die Verkabelung der Lampen gerissen sei. Beim Zusammensetzen der Leitungen habe das Licht aber direkt gebrannt. Was dafür spreche, dass es beim Unfallzeitpunkt angeschaltet gewesen sei. Auch sagte der Gutachter, der Aufprall müsse bei bis zu 27 km/h geschehen sein. Der Autofahrer hatte von 10 bis 15 km/h auf seinem Tacho gesprochen.

Der Angeklagte äußerte, sich von einem Großraumtaxi bedrängt gefühlt zu haben, was hinter ihm gefahren sei. Der Taxifahrer hatte den Notruf getätigt, konnte hinterher aber nicht mehr als Zeuge ermittelt werden. Ein Anwalt und dessen zwei Töchter hatten das Geschehen ebenfalls beobachtet. Die Mädchen seien traumatisiert und bis heute in psychologischer Behandlung, berichtete der Vater.

Richterin verhängt Geldstrafe gegen Autofahrer

Hätte die zweifache Mutter einen Helm getragen, wäre der Unfall womöglich glimpflich verlaufen, hatte der Verkehrsgutachter erklärt. Auch hatte die Verunglückte den Fahrradweg auf der Weißer Straße auf der linken Seite und somit in der falschen Fahrtrichtung befahren – ihr wurde somit eine Mitschuld an dem Geschehen zugerechnet. Trotzdem habe sie aber an jener Stelle Vorfahrt gehabt.

Der Angeklagte, der zuletzt Auslieferungen von Medikamenten getätigt hatte, war im Straßenverkehr bisher unauffällig, hielt sich für einen sicheren Fahrer. Der Verteidiger hatte eine Strafe bis zu 90 Tagessätzen beantragt, dann wäre keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis erfolgt. Die Richterin verhängte am Ende aber eine Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze zu je 50 Euro).