Im nunmehr dritten Prozessanlauf fiel vor dem Kölner Landgericht nun das Urteil.
„Drive-by-Shooting“ in KölnProzess um Attentat auf Geschäftsmann endet mit Freispruch
Mit einem klaren Freispruch endete am Donnerstag am Landgericht das Strafverfahren um ein sogenanntes „Drive-by-Shooting“ („Schüsse im Vorbeifahren“) auf einen Kölner Geschäftsmann. Angeklagt war ein früherer Geschäftspartner des Geschädigten, der laut Anklage einem Mitarbeiter den Auftrag für einen Mord gegeben haben soll. Erwiesen hatte sich das laut Urteil allerdings nicht.
Köln: Freispruch im dritten Anlauf vor dem Landgericht
Damit endet ein Verfahren, für das es im Landgericht drei Anläufe benötigt hatte. Ein erster schon weit fortgeschrittener Prozess im Jahr 2019 musste abgebrochen werden, nachdem eine beisitzende Richterin schwanger wurde und in Mutterschutz ging. Ein Jahr später wurde erneut vertagt, nachdem die Corona-Pandemie auch für weitreichende Einschränkungen bei der Justiz gesorgt hatte.
Fest stehe laut Urteil lediglich, dass ein Attentat auf den heute 54-jährigen Geschädigten verübt worden sei. Vor dessen Wohnanschrift in Wahn sei im Mai 2016 sechsmal auf ihn geschossen worden. Eine Kugel traf den Arm und zertrümmerte den Ellenknochen, eine weitere traf das Bein. Die Täter flüchteten danach. Die Verletzungen seien zumindest potentiell lebensbedrohlich gewesen.
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Kölner Richter: Dünne Beweislage von Anfang an
Der Vorsitzende Richter Alexander Fühling betonte in der Urteilsbegründung, dass die überlange Verfahrensdauer sich auf die Entscheidung nicht ausgewirkt habe. „Die Qualität der Beweislage hat sich nie geändert“, so Fühling. Die Anklage der Staatsanwaltschaft habe auf einer sehr wackligen Indizienlage beruht, weshalb gegen die Verdächtigen auch nie ein Haftbefehl erlassen worden sei.
Gegen den von der Staatsanwaltschaft als Schützen ausgemachten heute 33-Jährigen sprach, dass ein V-Mann der Polizei den Angeklagten belastet hatte. Auch wurde eine Zigarettenkippe mit dessen DNA-Material unweit des Tatorts gefunden. Man sei öfters in der Nähe spazieren gegangen, hatte ein Bekannter dazu ausgesagt. Der Verdacht konnte innerhalb des Prozesses nicht erhärtet werden.
Köln: Richter kritisiert Prozessverhalten des Opfers
Auch habe die Beweisaufnahme keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der frühere Geschäftspartner des Beschossenen hinter dem Verbrechen stünde. Der Geschädigte habe diesen zwar letztlich als Täter benannt. Ein Motiv dazu aber nicht. In der Anklage war von Schulden nach einem Streit ums Geschäft die Rede. Doch das habe selbst das Opfer nicht bestätigen können.
Richter Fühling kritisierte auch das Prozessverhalten des Beschossenen. Der habe im Vorfeld von einem Justizskandal gesprochen, selbst aber zunächst kaum zur Aufklärung beigetragen. Sauer stieß dem Richter auf, dass das Opfer einen angeblichen Mitwisser erst im dritten Prozess und somit achteinhalb Jahre nach der Tat benannt habe. Ergeben hatte dessen Vernehmung aber nichts.