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18-Jähriger erstochenProzess um Angriff auf Zülpicher Straße in Köln gestartet

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Junge Leute halten kurz nach der Tat im August 2021 auf der Zülpicher Straße inne.

Köln – Vor dem Kölner Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen den Jugendlichen begonnen, dem vorgeworfen wird, in der Nacht zum 31. Juli 2021 auf der Zülpicher Straße in der Nähe des Bahnhofs Süd den 18-jährigen Joel G. erstochen zu haben. Angeklagt ist Mord. Die Staatsanwalt geht davon aus, der Angeklagte habe die Tat aus Heimtücke begangen, weil das Opfer nicht mit dem Angriff gerechnet habe, wie Gerichtssprecher Jan F. Orth am Freitag sagte. Die Öffentlichkeit ist von dem Prozess vor der 4. Großen Strafkammer ausgeschlossen, denn der mutmaßliche Täter ist erst 17 Jahre alt.

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Im Gegensatz zum Verfahren gegen Erwachsene findet die Hauptverhandlung gegen Jugendliche bis unter 18 Jahren grundsätzlich nicht öffentlich statt. Zweck ist, ihnen einen besonderen Persönlichkeitsschutz zu gewähren und ihre weitere Entwicklung nicht durch schädliche Publicity zu gefährden. Dies entspricht dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts.

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Streit eskaliert

Nach den Erkenntnissen der Ermittler war in der Tatnacht gegen 2.30 Uhr die Fehde zwischen zwei Jugendcliquen eskaliert. Im Verlauf des Streits soll jemand aus der gegnerischen Gruppe dem Angeklagten eine Flasche über den Kopf gezogen und ihn verletzt haben. Dieser habe ein Messer gezückt und mit zwei Mitstreitern die Angreifer verfolgt, die sich auf die andere Straßenseite zurückgezogen hätten. Laut Staatsanwaltschaft hielt der Angeklagte Joel G., der offenbar nichts von dem Zusammenstoß wusste, für ein Mitglied der anderen Gruppe und stach ihm in die Brust. Kurz nach vier Uhr starb das Opfer in der Uniklinik.

Der zweifach vorbestrafte Angeklagte gilt als sogenannter Intensivtäter. Das Höchstmaß der Strafe, zu der er in diesem Prozess verurteilt werden könnte, beträgt nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft. Die Verteidigung kündigte am Freitag eine Einlassung zu einem späteren Zeitpunkt an. Der Prozess ist auf elf Verhandlungstage angelegt. Das Urteil wird voraussichtlich am 25. März verkündet. Die Tat hatte eine Debatte über die Sicherheit auf Kölns Feiermeilen ausgelöst Seit dem 21. Dezember gilt auf der Zülpicher Straße und den Ringen in den Wochenendnächten ein Waffenverbot.