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Tod am Aachener WeiherRichterin verschiebt Urteil und fragt nach wichtigem Detail

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Vor dem Landgericht Köln muss sichj ein 25-Jähriger für den Tod  von Guiseppe S. verantworten.

Köln – Im Fall des am Aachener Weiher getöteten Kellners Giuseppe S. macht es sich die Kölner Richterin Sabine Kretzschmar nicht leicht. Eigentlich wollte die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer am Freitag im Landgericht das Urteil fällen; die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert. Doch eine Detailfrage, die das Gericht noch umtreibt, verzögert den Prozess.

Angeklagter soll Messerattacke erneut beschreiben

In der Urteilsberatung hatten Kretzschmar und die übrigen Richter der Kammer offenbar noch Zweifel am eigentlichen Tatablauf. Daher befragte die Richterin am Freitag abermals den Angeklagten, wie es im März dieses Jahres zu dem tödlichen Messerstich gekommen sei. Der Täter sagte, sich in einem Streitverlauf zunächst abwehrend verhalten zu haben, „ich wollte das nicht.“

Der Angeklagte beschrieb, wie er kurz vor der Attacke mit dem Messer in der Hand die Arme ausgebreitet habe. Damit habe er ja seine Deckung aufgegeben und riskiert, dass sein Kontrahent ihm die Waffe womöglich entreiße, sagte die Richterin. Er sei in der Situation überfordert gewesen, so der Angeklagte. Warum er letztlich zugestochen habe, aus Angst oder Wut, wisse er nicht mehr.

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Gerichtsmediziner bringt Plastikmesser mit zum Prozess

Zu der Frage, aus welcher Position der Angeklagte das spätere Todesopfer attackiert habe, musste ein Gerichtsmediziner erneut in den Zeugenstand. Der demonstrierte anhand eines Plastikmessers, dass der gerade verlaufene Stich in den oberen Rückenbereich von vorne, der Seite oder auch von hinten ausgeführt worden sein kann. Hilfreich war die erneute Befragung damit offenbar nicht.

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„Ich wollte mich gegenüber der Familie auch noch einmal entschuldigen“, sagte der 25-jährige Angeklagte. Sein Verteidiger hatte nicht mehr als vier Jahre Haft gefordert, er geht von einem sogenannten minderschweren Fall aus. Der Tat zugrunde liegt ein Streit über die Schwester des Angeklagten, mit der das Opfer zusammen war. Giuseppe S. soll die Frau als Hure bezeichnet haben.

Opfer-Anwalt Khatib kritisiert Aussageverhalten des Täters

Die Messerklinge spaltete eine Rippe des Opfers, Lunge, Hauptschlagader und Herzbeutel werden verletzt, das Opfer verblutete. Der Vorfall ereignete sich gegen 3.40 Uhr in der Nacht. Ein zufällig vorbeifahrender Autofahrer hatte das schwer verletzte Tatopfer an der Aachener Straße entdeckt und den Notarzt alarmiert, doch die Rettungskräfte konnten nichts mehr für den jungen Mann tun.

Anwalt Jan-Victor Khatib, der die Angehörigen des Opfers vertritt, hatte eine Strafe nicht unter zehn Jahren Gefängnis gefordert. „Der Familie hätte ein wirkliches Geständnis und eine Erklärung geholfen, aber hier wurde die Einlassung nach und nach dem Ergebnis der Ermittlungen angepasst“, sagte Khatib. Ein Urteil will die Schwurgerichtskammer nun am 23. Dezember fällen.