Nach einem Urteil gegen die Freiburger Satzung steht die Einführung einer höheren Anwohnerparkgebühr in Köln infrage. Autofahrer profitieren erheblich.
Nach gescheiterter ReformKölner können sich günstige Ausweise fürs Anwohnerparken bis 2025 sichern
Kölnerinnen und Kölner können sich Anwohnerparkausweise für den bisherigen Betrag von 30 Euro pro Jahr bis ins Jahr 2025 ausstellen lassen. Das stellte die Stadt Köln auf Anfrage klar. Zwar plant die Stadt aktuell eine Erhöhung der Gebühren auf bis zu 390 Euro pro Jahr. Doch wegen juristischer Bedenken wurde die Vorlage zunächst zurückgezogen. Bis sie beschlossen und gültig ist, verlängert die Stadt die Ausweise zu den üblichen Konditionen.
Das heißt: Autofahrer können selbst entscheiden, wie lang ihr Anwohnerparkausweis gelten soll. Die Maximallaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Verlängerung ist allerdings erst dann möglich, wenn der aktuelle Ausweis nur noch bis zu drei Monate gültig ist. „Somit können aktuell bereits Ausweise mit einer Gültigkeit bis ins Jahr 2025 ausgestellt werden.“ Wer einen Ausweis besitzt, der noch im Jahr 2023 ausläuft, kann also mit einer Verlängerung ohne Preiserhöhung um zwei weitere Jahre rechnen.
Die Stadt hat im Jahr 2022 insgesamt 44.752 Bewohnerparkausweise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt – das ist der Großteil der 61.020 Ausweise, die im Umlauf waren. Die meisten Ausweise können also erst im kommenden Jahr um zwei Jahre verlängert werden. Dass dies auch dann noch zu den aktuellen Konditionen möglich sein wird, ist allerdings nicht auszuschließen. Ob aktuell angesichts der geplanten Erhöhung mehr Ausweise als in den vergangenen Jahren ausgestellt werden, ist nicht bekannt.
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Kölner Ratsbündnis will soziale Staffelung
Die bislang von der Stadt und dem Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt kommunizierte Reform sah vor, die Gebühren im Januar 2024 einzuführen. In diesem Plan wäre allerdings die im Mai vorgestellte Vorlage, die mit dem Ratsbündnis vorab abgestimmt war, nach der Beratung in den politischen Gremien beschlossen worden. Geplant war eine Erhöhung der Gebühren je nach Autolänge auf 330 bis 390 Euro, für Menschen mit Köln-Pass oder Schwerbehindertenausweis sollte es deutliche Reduzierungen auf 90 bis 120 Euro geben. Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni durchkreuzte die Pläne: Die Satzung für Anwohnerparkgebühren in Freiburg wurde aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig erklärt. Unter anderem, weil die soziale Staffelung, die es auch in Freiburg gab, von der Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt sei.
Für Stadt und Ratsbündnis ergibt sich hieraus ein schwerwiegendes Problem: Die Preisstaffelung wurde von Beginn an als zentrales Element der neuen Anwohnerparkgebühren benannt. Auch nach dem Urteil stellten Grüne und CDU auf Anfrage klar, dass es „auf jeden Fall“ eine soziale Staffelung brauche. Rund zwei Monate, nachdem die Stadt die bisherigen Pläne zurückgezogen hat, äußern sich die beiden Fraktionen nicht zum Thema. Die Erhöhung der Gebühren war ein zentrales, im Bündnisvertrag festgeschriebenes Ziel der drei Parteien. Ob man Gefahr läuft, es zu verfehlen? Die Frage lassen beide Fraktionen unbeantwortet, es gebe keinen neuen Sachstand, heißt es.
Stadt Düsseldorf erwägt offenbar Anpassung der geplanten Gebühr
Aus dem Bündnis äußerte sich nur Volt: „Wir vertrauen darauf, dass die Verwaltung nach Urteilsbegründung einen rechtssicheren Weg finden wird, das jetzige Konzept schnellstmöglich umzusetzen“, sagte die Fraktionsvorsitzende Jennifer Glashagen. Doch das dürfte schwierig werden, so zumindest die Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Markus Ogorek von der Uni Köln. Als Alternative sei eine Rückerstattung nach sozialen Kriterien denkbar. „Dass diese Regelung allerdings juristisch angegriffen und möglicherweise vor Gericht fallen könnte, muss einkalkuliert werden“, sagte Ogorek im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Damit würde sich Verkehrsdezernent Ascan Egerer nach dem Urteil gegen die Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit erneut in ein juristisches Risiko begeben.
Um genau das möglichst zu vermeiden, wartet die Stadt auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts. Ebenso die Stadt Bonn, die ebenfalls eine Erhöhung plant, dabei aber weniger festgelegt ist. Auf Anfrage teilte ein Bonner Stadtsprecher mit: „Aktuell geht die Stadt davon aus, dass die Gründe für das Urteil (rechtliche Art der Neuregelung, Staffelung nach Fahrzeuglänge, soziale Ermäßigung) in Bonn nicht einschlägig sind.“ Der ehemalige Kölner Stadtdirektor Stephan Keller steckt als Oberbürgermeister von Düsseldorf im selben Dilemma wie die Kölner Stadtspitze. Ein Sprecher der Stadt Düsseldorf teilte mit: „Stephan Keller hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass, sollte kein Sozialtarif für das Bewohnerparken möglich sein, die Höhe der Gebühren erneut abgewogen werden muss.“ Eine niedrigere Grundgebühr scheint in Düsseldorf also denkbar.
Die Kölner Ratsfraktionen warten indes auf einen neuen Vorschlag der Stadt. Weil dieser in verschiedensten politischen Gremien diskutiert werden muss (in der Bezirksvertretung Porz kam bereits der Wunsch nach vergünstigten Gebühren auf), wird eine Erhöhung ab Januar 2024 immer unwahrscheinlicher. Immer mehr Kölnerinnen und Kölner haben so die Chance, sich mit Blick auf die geplante Erhöhung einen Anwohnerparkausweis für zwei Jahre für insgesamt 60 Euro zu sichern. Zwei Ziele hatte die Stadt mit der Erhöhung der Gebühren verfolgt: rund 20.000 Anwohnerparkausweise weniger und damit mehr Platz auf den Straßen zum einen, Einnahmen von rund 15 Millionen Euro pro Jahr, die in die Verkehrswende und den Klimaschutz gesteckt werden können, zum anderen. Beide Ziele werden auf absehbare Zeit verfehlt, die Verkehrswende verzögert sich.