AboAbonnieren

OB Reker, Ratspolitiker, BezirksvertreterSo viel verdienen die Kölner Politiker

Lesezeit 3 Minuten
MDS-KSTA-2020-03-27-71-159624924

Ratssitzung im großen Saal des Gürzenichs.

  1. Kommunalpolitiker sein ist in Köln kein Beruf, sondern ein zeitaufwendiges Hobby, das mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt wird.
  2. Doch wie hoch ist diese? Und wie groß ist der finanzielle Unterschied zu Oberbürgermeisterin Henriette Reker?
  3. Wir haben die unterschiedlichen Gehälter, Entschädigungen und Vergütungen aufgelistet.
  4. Dieser Text erschien erstmals im August 2020 auf ksta.de

Köln – Am 13. September entscheiden die Wählerinnen und Wähler darüber, wer Oberbürgermeister wird. Außerdem stimmen sie über die Sitzverteilung im Stadtrat und in den neun Bezirksvertretungen ab. Zu vergeben sind insgesamt 261 ehrenamtliche Mandate. Für ihre Arbeit erhalten die Politiker eine Aufwandsentschädigung, die sich nach ihrer Funktion richtet, sowie Sitzungsgeld.

Einzig der Chefposten im Rathaus wird als Ganztags-Job bezahlt. Ein Blick auf die Bezahlung in der Kommunalpolitik.

Das Gehalt der Oberbürgermeisterin

Das höchste Amt im Rathaus wird mit einem Gehalt der Besoldungsstufe B 11 vergütet. So schreibt es die Gemeindeordnung des Landes für Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern vor. 2018 erhielt Oberbürgermeisterin Henriette Reker laut Auflistung auf der städtischen Internetseite monatlich 13.912,76 Euro, also 166.953,12 Euro im Jahr. Hinzu kommen Einnahmen für die Nebentätigkeit in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und ähnlich Gremien.

Hier lesen Sie mehr: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kölner Überstunden-Affäre

Im Fall Rekers, die unter anderem Aufsichtsratsvorsitzende der Messe ist, waren das im Jahr 2018 genau 34.960, 55 Euro. Davon durfte sie 9.600 Euro behalten, den Rest musste sie an den Staat abführen. Weitere Einnahmen aus unterschiedlichen Funktionen bei der Sparkasse Köln-Bonn in Höhe von 13.309 Euro verblieben ebenfalls auf Rekers privatem Konto. Ihr Jahresverdienst betrug damit 189.862,12 Euro.

Aufwandsentschädigung für Ratspolitiker

Die 90 Mitglieder des Stadtrates erhalten aufgrund einer Verordnung des Landes eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 492,90 Euro. Hinzukommt ein Betrag von jeweils 20,30 Euro für jede Sitzung, an der sie teilnehmen. Je nachdem, wie vielen Fachausschüssen ein Mandatsträger angehört, nimmt er monatlich durchaus an 20 und mehr Sitzungen teil. Für die Vorsitzenden der Ausschüsse gibt es eine monatliche Sonderentschädigung, sie beträgt 492,90 Euro.

Die Vergütung der ehrenamtlichen Bürgermeister

Die vom Stadtrat aus den eigenen Reihen gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister für ihre Repräsentationsaufgaben zusätzlich zur allgemeinen Pauschale eine Sondervergütung. Im Fall von der Ersten Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (SPD) sind das 1478,70 Euro monatlich. Die Bürgermeister Hans-Werner Bartsch (CDU), Ralf Heinen (SPD) und Andreas Wolter (Grüne) erhalten 739,35 Euro.

Das bekommen die Fraktionsvorsitzenden

Wer eine Fraktion führt, hat ebenfalls Anspruch auf höhere Entschädigung. Hat eine Fraktion mehr als acht Mitglieder, gibt es für den Vorsitz zusätzlich zur allgemeinen Ratspauschale monatlich 1478,70 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren:

In Köln trifft das auf die SPD, die CDU und die Grünen zu. Die übrigen Fraktionsvorsitzenden erhalten eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 985,80 Euro. Stellvertretende Fraktionschefs werden mit 739,35 Euro zusätzlich entschädigt.

Entschädigung für Bezirksvertreter

Für die insgesamt 171 Bezirksvertreter hat das Land monatliche Aufwandsentschädigungen festgesetzt, die abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks sind und in den allermeisten Fällen eine Höhe von 268 Euro haben. Bezirksbürgermeister und deren Stellvertreter erhalten zusätzlich eine Sonderzahlung.

80 Euro pro Stunde Verdienstausfall

Einer Studie zufolge investieren Kommunalpolitiker in Großstädten zwischen 25 und 35 Stunden wöchentlich in ihr Mandat. Das 2016 erlassene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ sieht vor, dass Mandatsinhaber bis zu 80 Euro pro Stunde Verdienstausfall geltend machen können.

Dieser Text erschien erstmals im August 2020 auf ksta.de