Köln – Vor dem Landgericht Köln wird am Montag ein Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag verhandelt. Woelki wirft der in dem Verlag erscheinenden „Bild“-Zeitung vor, in Artikeln über seinen Umgang mit Missbrauchsfällen seine Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben.
Der Erzbischof hatte in Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen mehrere Berichte erwirkt, wie Gerichtssprecherin Michaela Brunssen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte. Die Angelegenheit soll nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Insgesamt geht es laut Brunssen um fünf Artikel, die zwischen Ende April und Ende Juni 2021 in der „Bild“ erschienen. Gegen vier liege eine Unterlassungsverfügung vor.
Darum ging es in der Berichterstattung zu Kardinal Woelki
Die Berichterstattung betrifft unter anderem den Fall eines ehemals ranghohen Repräsentanten der katholischen Kirche in Düsseldorf. Priester D., den Woelki 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten ernannte, werden sexuelle Übergriffe sowie Verstöße gegen das Keuschheitsgebot vorgeworfen. Unter anderem erfuhr das Erzbistum 2001, also lange vor der Beförderung, dass D. sexuellen Kontakt zu einem damals 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten gehabt hatte. Der Fall kommt auch in einem Aufarbeitungsgutachten vor, das Juristen im März 2021 vorlegten.
Woelkis Generalvikar Markus Hofmann hatte zur Beförderung des Geistlichen erklärt, bei dem sexuellen Kontakt zu dem Prostituierten habe es sich nicht um eine Straftat gehandelt. Der Priester habe die einmalige Angelegenheit gestanden und bereut. Weitere Anschuldigungen gegen D. seien anonyme Vorwürfe und Gerüchte gewesen. Nach Kritik an diesen Einlassungen äußerten Woelki und Hofmann später Bedauern über die Personalentscheidung.
Das sagt Kardinal Woelki zu den Vorwürfen der „Bild“
Laut Darstellung der „Bild“ kannte der Erzbischof bei der Ernennung von D. ein warnendes Schreiben der Polizei sowie weitere belastende Dokumente. Dies sei frei erfunden und eine „ehrverletzende Falschberichterstattung“, betont die von Woelki beauftragte Anwaltskanzlei Höcker. „Kardinal Woelki kannte die Dokumente nicht.“
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In der Zwischenzeit hat der Erzbischof den Geistlichen beurlaubt und ein kirchenrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Anfang April wurde bekannt, dass der Vatikan ein Strafverfahren gegen D. angeordnet hat. Dieses erfolgt auf dem Verwaltungsweg. Die Zuständigen im Vatikan schätzen die Lage wohl als eindeutig ein, mutmaßte der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke aus Münster gegenüber KNA. Ein Verwaltungsverfahren setze normalerweise voraus, „dass man die Fakten auf dem Tisch hat“.
Das Verfahren gegen D. leitet der höchste Kölner Kirchenrichter, Peter Fabritz. An dessen Ende könnte laut Lüdicke unter anderem die Versetzung in ein anderes Amt oder das Verbot von priesterlichen Tätigkeiten stehen. Die Entlassung aus dem Priesterstand jedoch folge normalerweise nicht aus einem Verwaltungsverfahren. (KNA)