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Kölner Kult-LokalDas Hallmackenreuther darf wieder öffnen

Lesezeit 3 Minuten
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Aktuell noch geschlossen, darf jetzt aber wieder öffnen: das Hallmackenreuther.

Innenstadt – An der Eingangstür der Adresse Brüsseler Platz 9 hängt seit dem 30. November ein Schild mit der Aufschrift „vorübergehend geschlossen“. Das könnte möglicherweise schon bald wieder entfernt werden, denn inzwischen ist der Fall des überraschend eingestellten Betriebs im Kult-Lokal Hallmackenreuther vor dem Kölner Landgericht verhandelt worden.

Eilantrag gegen fristlose Kündigung

Wie aus dem Umfeld der Leitung des Lokals zu vernehmen war, wurde am Dienstagnachmittag einem Eilantrag gegen die fristlose Kündigung des Pachtvertrags durch den Vermieter der Räumlichkeiten, Stephan Kriegeskorte, stattgegeben.

Das langjährige Mitglied der Kölner Band BAP soll sein Vorgehen mit der nicht erfolgten Zahlung einer Kautionsforderung für das Lokal in Höhe von 50000 Euro durch die Gesellschafter der Betreiberfirma begründet haben. Die Schlösser waren daraufhin ausgetauscht worden, Vorhänge an den Fenstern verhindern Blicke in das Lokal.

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„Das war nicht rechtens und darüber hinaus ein sehr ungewöhnliches Vorgehen“, sagt Nina Ogilvie, die Anwältin der Betreibergesellschaft, in dessen Auftrag sie die Eilverfügung Ende vergangener Woche beantragt hat. Nach Erhalt des Gerichtsbeschlusses hat Stephan Kriegeskorte 24 Stunden Zeit, die Schlüssel für das Hallmackenreuther herauszugeben, so Ogilvie. „Der Mietvertrag gilt, Herr Kriegeskorte hatte nicht die Befugnis, die Räume zu sperren.“

Ein Mitarbeiter des Lokals hatte in dessen Namen kurz nach der Schließung über soziale Netzwerke von der unangekündigten Aktion berichtet und Vorwürfe gegen den Vermieter sowie den Geschäftsführer des Hallmackenreuther erhoben.

Auf die geforderte Kaution sei dem Vernehmen nach gegenüber der Betreibergesellschaft von Anfang an in Form einer mündlichen Verabredung verzichtet worden. Ogilvie: „Die fristlose Kündigung ist nicht rechtmäßig, weil zwischen der vermeintlichen Pflicht zur Kautionszahlung mit Mietvertrag aus dem Jahr 2015 und der fristlosen Kündigung zwei Jahre liegen.“

Außergerichtliche Einigung scheiterte

Der Rechtsanwältin zufolge sei auch der Versuch, vor dem Einreichen der Klage eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, aufgrund fehlender Gesprächsbereitschaft der Gegenseite gescheitert. „Mein Mandat hat sogar angeboten, über eine Kautionszahlung in zu bestimmender Höhe zu verhandeln. Darauf nicht einzugehen und stattdessen den Laden zu schließen, legt die Vermutung nahe, dass der Erhalt des Hallmackenreuther nicht vorgesehen war.“

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Das Hallmackenreuther: ein Kult-Lokal am Brüsseler Platz.

Stephan Kriegeskorte lehnte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Stellungnahme ab. „Leider können wir uns im Moment nicht öffentlich zu den Vorgängen äußern – die Kommentare der Gäste auf Facebook beantworten allerdings jetzt schon einige der Fragen“, teilte er am Dienstag mit. Einige Nutzer warfen dem Mitarbeiter, der den Facebook-Beitrag verfasst hat, Verleumdung vor und bezichtigten ihn, eine Schmutzkampagne gestartet zu haben.

Wiedereröffnung unklar

Ungeachtet des Gerichtsbeschlusses von Dienstag bleiben Fragen offen. Warum wurde das Lokal so übereilt geschlossen und wer hat ein Interesse daran, dass der Betrieb eingestellt wird? Vor allem aber: Wann macht das Hallmackenreuther wieder auf? Aus dem Online-Auftritt des Lokals ging hervor, dass in den nächsten Tagen und Wochen mehrere große Aktionen und Partys geplant waren.

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Inzwischen wurden die Termine entfernt. Es bleibt fraglich, ob die Veranstaltungen ausfallen und ob die rund 30 betroffenen Mitarbeiter nach dem plötzlichen Aus ihre Jobs wieder aufnehmen können. Auch davon wird laut Anwältin Ogilvie abhängen, über welche Summe von Schadensersatzforderungen in einem weiteren, zivilrechtlichen Verfahren zu verhandeln sei.

Zunächst müsse ihr Mandant sich einen Überblick über die gastronomischen Möglichkeiten schaffen – davon hänge ab, wann das Hallmackenreuther wieder den Betrieb aufnehme. Angesichts unklarer Hintergründe und dem Schweigen der Beteiligten dürfte sich der juristische Prozess um die Zukunft des Kölner Kult-Lokals wohl noch einige Zeit hinziehen.