Drei Verkehrsumstellungen der Stadt sind rechtlich womöglich gar nicht haltbar. Das hat eine Untersuchung des Rechtsamts ergeben.
Einschränkungen für Autofahrer nicht rechtssicher?Stadt Köln muss die Ehrenstraße nachträglich umwidmen
Die Stadt Köln muss drei Straßen umwidmen, um Verkehrsmaßnahmen rechtssicher zu machen. Das hat eine juristische Überprüfung verschiedener Maßnahmen durch das Rechtsamt ergeben. Die Überprüfung ist infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts, das die zwischenzeitlich eingerichtete Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit im August für rechtswidrig erklärt hatte, notwendig geworden.
Das Rechtsamt hat verschiedene Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet, die den Autoverkehr einschränken oder als Verkehrsversuch durchgeführt werden, überprüft. Das Ergebnis: Teile der Altstadt müssen umgewidmet werden, um dort die Streichung von Auto-Fahrbahnen im Nachhinein doch noch rechtssicher zu machen. Seit 2020 werden in der Altstadt immer mehr Parkplätze entfernt und neue Fußgängerzonen eingerichtet. Verwaltungstechnisch wird die nachträgliche Umwidmung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs „Teileinziehung“ genannt.
Kölner Ehrenstraße muss nachträglich umgewidmet werden
Auch die Maßnahme auf der Ehrenstraße war bislang wohl nicht rechtssicher. Die Umwandlung der Einkaufsstraße in eine Fußgängerzone mit Fahrradverkehr war von der Bezirksvertretung Innenstadt im Sommer 2022 beschlossen worden. Im Unterschied zur Deutzer Freiheit handelt es sich dabei allerdings nicht um einen Versuch, sondern um eine Art Vorgriff für den baulichen Umbau. Die Fußgängerzone ist somit auf Dauer angelegt. Auch hier ist nun eine nachträgliche Umwidmung von Teilen der Straße notwendig, das Verfahren soll demnächst starten.
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Auch bei der Umgestaltung des Eigelsteins muss die Stadt den überwiegenden Ausschluss von Autos mit einer Umwidmung rückwirkend rechtssicher machen. Die Bezirksvertretung Innenstadt soll laut Stadt im April darüber entscheiden, ob anstelle der Fahrradstraße sogar – wie auf der Ehrenstraße – eine Fußgängerzone, die für Radfahrer geöffnet ist, entstehen soll. Rechtlich sind beide Optionen laut Stadt vergleichbar.
Stadt Köln sieht bei Venloer Straße keine juristischen Probleme
Als rechtssicher beurteilt die Stadt hingegen die politisch umstrittene Fahrradstraße auf der Trankgasse und die Tempo-20-Zone auf der Dellbrücker Hauptstraße. Der Verkehrsversuch mitsamt einer neuen Einbahnstraße auf der Venloer Straße, gegen den Händler aktuell eine Klage vorbereiten, ist ebenfalls als rechtssicher eingestuft worden. Dasselbe gilt für eingerichtete Tempo-30-Zonen für Wohngebiete in Bayenthal und Marienburg, die inzwischen von einem Verkehrsversuch in eine dauerhafte Umgestaltung überführt worden sind.
Der überwiegende Ausschluss des Kfz-Verkehrs erfordert eine Änderung des straßenrechtlichen Widmungsinhaltes. Insoweit unterscheidet sich das Anordnen einer Fahrradstraße ohne Kfz-Freigabe nicht von der Einführung einer Fußgängerzone. Die Verwaltung wird prüfen, ob anstelle der Anordnung einer Fahrradstraße stattdessen eine Fußgängerzone mit Freigabe für den Radverkehr die geeignetere Ausgestaltung für die autofreien Bereiche des Eigelsteins sein könnte. Die Frage, ob die autofreien Bereiche zu einer Fußgängerzone angepasst werden sollen, wird in der Aprilsitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zur Entscheidung vorgelegt. Für eine Umwandlung zur Fußgängerzone wäre ebenfalls eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich.