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Straßenkünstler in KölnAm Dom sollen Musik, Schauspiel und Kunst verboten werden

Lesezeit 3 Minuten

Straßenmaler müssen sich demnächst neue Orte suchen

Innenstadt – Straßenmusiker, Pantomimen und Pflastermaler suchen die Nähe des Doms, um ein möglichst großes Publikum zu gewinnen. Die Stadtverwaltung will dem jetzt einen Riegel vorschieben, indem die seit April 2014 gültige Stadtordnung um strengere Regeln erweitern soll. Im Umfeld des Domes sollen in Zukunft Straßenmusik, Straßenschauspiel und andere Straßenkunst verboten sein.

Davon betroffen sind auf der Nordseite die Domplatte einschließlich der Freitreppe und des unmittelbaren Bereichs vor dem Treppenaufgang auf dem Bahnhofsvorplatz einschließlich des Chargesheimerplatzes.

Auf der Westseite gehört das Domkloster einschließlich der Platzfläche am Römerbogen und des Kardinal-Höffner-Platzes sowie der Straßen Unter Fettenhennen und Domgässchen sowie der Wallrafplatz dazu. Auf der Südseite kommen die Straßen Am Hof und Bischofsgartenstraße einschließlich des gesamten Roncalliplatzes und der Nordseite des Kurt-Hackenberg-Platzes hinzu. Auf der Ostseite erfasst die Regelung den Heinrich-Böll-Platz und die Gebäudewand des Museum Ludwig.

Musikverbot in der Nacht

Darüber hinaus dürfen Straßenkünstler im gesamten Stadtgebiet künftig keine Lautsprecher und elektronischen Verstärker benutzen. In der Zeit zwischen 22 Uhr und 8 Uhr darf grundsätzlich keine Straßenmusik mehr gespielt werden. In der übrigen Zeit dürfen die Künstler nur die ersten 30 Minuten einer halben Stunde belegen, die zweiten 30 Minuten sind freizuhalten. Nach jeder Darbietung muss ein neuer Platz aufgesucht werden, der sich vom bisherigen Standort mindestens 500 Meter entfernt sein muss – bislang waren es lediglich 200 Meter.

Um stadtweit das aggressive Betteln einzudämmen, will die Verwaltung zudem bestimmte Formen verbieten. Dazu gehören unter anderem Methoden wie das Vortäuschen körperlicher Behinderungen oder sozialer Notlagen, die Zuhilfenahme von Kindern und Tieren sowie das von Banden organisierte Betteln.

Mit der Polizei abgestimmt

Weitere Änderungspunkte umfassen das Verbot von Drogenkonsum auf Spielplätzen und in der Nähe von Kindergärten und Schulen sowie die Verpflichtung, dass Wirte vor ihren Lokalen Aschenbecher für rauchende Kunden aufstellen müssen, damit die Straße nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt wird. Der Deutzer Rheinboulevard soll als Grünfläche geführt werden, um das dort geltende Grillverbot zu stärken.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Stadtordnung wurden nach Angaben der Stadtverwaltung mit der Polizei abgestimmt. Sie sollen die Sicherheit und Ordnung in der Stadt verbessern. „Das steht aber nicht in einem Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung einer Schutzzone, die zum Schutz des Doms vor Feuerwerk eingerichtet werden soll“, sagt Stadtsprecher Jürgen Müllenberg. Es gehe vielmehr darum, Gottesdienste und Kirchenveranstaltungen in der Kathedrale ganzjährig vor Lärm zu schützen.

Der Stadtrat soll die neue Stadtordnung in seiner nächsten Sitzung am 17. November beschließen, damit sie möglichst schnell in Kraft treten kann. Die SPD-Fraktion kritisierte die Pläne bereits als „überzogen“: „Wir benötigen bessere Kontrollen, aber nicht mehr immer neue und unverhältnismäßige Verbote“, teilten die Sozialdemokraten mit.

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