AboAbonnieren

Vorfälle bei BetriebsfeierKölner FDP fordert belastbare Meldestrukturen in der Philharmonie

Lesezeit 2 Minuten
Der Eingang der Philharmonie.

Der Eingang der Philharmonie.

Eine Ausdehnung der städtischen Dienstanweisung auch auf die Köln-Musik fordert die FDP im Stadtrat.

Die FDP-Fraktion im Stadtrat hat den Umgang der Köln-Musik GmbH mit den Beschwerden zweier Mitarbeiter nach einer Betriebsfeier am 4. Oktober 2022 als „äußerst irritierend“ bezeichnet. Die Köln-Musik GmbH betreibt die Philharmonie, sie gehört zu 89,93 Prozent der Stadt und zu 10,07 Prozent dem Westdeutschen Rundfunk. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet. Lorenz Deutsch, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion, sagte: „Die Einrichtung von belastbaren Meldestrukturen ist dringend erforderlich.“

Wie berichtet, hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) als Vorsitzende des Aufsichtsrates erst von den Vorfällen erfahren, als die Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt namens Themis sich im Mai 2023 bei der Stadt gemeldet hatte.

Ermahnung für hochrangige Führungskraft

Laut des Themis-Berichts hatten die beiden Mitarbeiter sich an Themis gewendet, sie legte eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung ein. Im Zuge der Beschwerde ermahnte der Aufsichtsrat eine hochrangige Führungskraft der Köln-Musik, unter anderem, weil laut Reker sichtbar wurde, dass es keine „hinreichend funktionierende Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ gab.

Lorenz Deutsch von der FDP.

Lorenz Deutsch von der FDP.

Die Köln-Musik GmbH verweist auf „unmittelbare Aufklärungsgespräche“ nach den Vorfällen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter. Themis monierte aber „gravierende, strukturelle Mängel in der Durchführung des Beschwerdeverfahrens“. Köln-Musik teilte mit, dass „bereits seit 2007 eine Beschwerdestelle nach dem AGG mit entsprechender Information an alle Beschäftigten eingerichtet“ worden war.

Reker beauftragte im August 2023 eine Anwaltskanzlei als externe AGG-Beratungsstelle, sie übernahm auch die arbeitsrechtliche Prüfung und sprach von „eher niedriger Intensität“. Der Aufsichtsrat hingegen sprach von einem grenzüberschreitenden Verhalten der hochrangigen Führungskraft.

Deutsch forderte Reker auf, auch für eine stadteigene GmbH wie die Köln-Musik vergleichbare Regeln wie bei den städtischen Eigenbetrieben einzuführen. Für Eigenbetriebe gilt eine städtische Dienstanweisung, demnach müssen Beschwerden an die städtische Disziplinarstelle weitergeleitet werden. Die Köln-Musik muss das als GmbH bislang aber nicht. Deutsch sagte: „Ich fordere die Oberbürgermeisterin dringend auf, hier zu Neuregelungen mit der stadteigenen GmbH zu kommen, damit auch hier Regeln analog zu denen für Eigenbetriebe gelten.“