Erst die Sicherheitsfirmen an Karneval, jetzt in den Museen: Laut eines Berichts ignoriert die Stadt Vorgaben der Politik und zahlt zu viel.
Bericht des RechnungsprüfungsamtStadt Köln zahlt für Bewachung der Museen Millionen Euro zu viel
Überhöhte Stundensätze, keine Kontrolle des Vertrages mit dem Dienstleister sowie ein finanzieller Schaden für die Stadt: Auch der zweite Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu den Sicherheitsfirmen, die die Stadt Köln beauftragt, lässt die Verwaltung schlecht aussehen. In diesem Fall das Museumsreferat und die Museen. Der RPA-Bericht analysiert acht der zehn städtischen Museen, das „Museum im Quartier“ (Miqua) ist noch im Bau und das Kölnische Stadtmuseum hat einen eigenen Wachdienst.
39,1 Millionen Euro hat die Stadt an die zuständige Firma laut der Analyse zwischen 2018 und 2023 gezahlt. Insgesamt listen die Prüfer 29 Beanstandungen auf. Das RPA definiert Beanstandungen als „Feststellungen, die zwingenden und unverzüglichen Handlungsbedarf erfordern“. Oder einfacher ausgedrückt: Es kann nicht bleiben, wie es ist. Am morgigen Mittwoch soll dazu ein Erörterungsgespräch im Kulturdezernat von Dezernent Stefan Charles stattfinden, am 24. September soll die Politik informiert werden, ob die Verwaltung die Beanstandungen umgesetzt hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es?
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Nach schlechten Erfahrungen mit beauftragten Sicherheitsfirmen an Silvester 2016/2017 hatte der Stadtrat gefordert, dass die Stadt zum einen Vertragsverstöße der Firmen sanktioniert und zum anderen die tarifgerechte Bezahlung des Wachpersonals sicherstellt. Es geht um viel Geld: Rund 40 Millionen Euro zahlte die Stadt im Durchschnitt zuletzt jährlich insgesamt an Sicherheitsfirmen. Deshalb hat das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft, ob die Verwaltung die Aufträge für die Bewachung der Museen ordnungsgemäß vergibt, ob die Wachleute qualifiziert sind, ob die Rechnungen korrekt sind und ob Verstöße sanktioniert werden. Wie sicher die Museen bewacht werden, untersuchte das RPA nicht.
Ist es der erste Bericht dieser Art?
Nein. Das RPA prüft mehrere Dienststellen, die mit den Sicherheitsdienstleistungen zu tun haben. Die Bewachung der Museen ist der zweite Prüfbericht, weitere folgen, am Ende steht eine Gesamtanalyse. Der erste Bericht stammte aus dem vorigen Herbst und hatte sich mit den Firmen an Karneval beschäftigt (wir berichteten). Darin notierten die Prüfer für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 19 Beanstandungen, unter anderem, dass die Stadt den Sicherheitsfirmen teils unaufgefordert mehr Geld als vereinbart gezahlt hatte – und zwar nur nach mündlicher Absprache. Die Prüfer sahen einen „dringenden Handlungsbedarf“, auch weil es selbst nach Hinweisen des RPA keine Konsequenzen gab und die Stadt mehr ausgab als sie musste. Die Veröffentlichung im September sorgte für viel Kritik aus dem Stadtrat, auch eine Führungskraft im Ordnungsamt wurde freigestellt.
Was sind die wesentlichen Ergebnisse des Berichts über die Museen?
Dass ziemlich viel schief läuft, die Stadt Köln deshalb unter anderem zwischen 2017 und 2022 insgesamt 1,37 Millionen Euro zu viel zahlte auf Basis eines überhöhten Stundenlohns. Und sie prüfte nicht, ob die Wachleute die gesetzliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Vertrag galt ursprünglich nur vier Jahre von 2017 bis Ende 2021, der Rat beauftragte im Sommer 2021 deshalb eine neue Ausschreibung der Wachleistungen bis 2025 – doch diesen Beschluss ignorierte das Kulturdezernat, selbst nach Rücksprache mit dem Rechtsamt.
Stattdessen verlängerte es den Vertrag mit der Firma mehrfach um insgesamt zwei Jahre bis 2023. Es ging um 14 Millionen Euro. Das RPA bezeichnet das als „teilweise vergabewidrig“, es schreibt: „Drei Verträge mit einem Gesamtvertragswert von rund 14 Millionen Euro brutto entsprachen nicht den Dienstanweisungen der Stadt.“ Die Verwaltung nennt die Beanstandung in ihrer Stellungnahme „zutreffend“, zukünftig werde sichergestellt, dass die Dienstanweisung eingehalten werde.
Gibt es weitere Vorwürfe?
Ja. Das RPA hat stichprobenartig Rechnungen aus dem April 2020 geprüft – und teils erstaunliche Entdeckungen gemacht. Unter anderem hat die beauftragte Firma weniger Lohn an die Mitarbeitenden ausgezahlt, als es der Stadt in Rechnung gestellt hatte. In einem Fall waren es beispielsweise 34 Cent je Stunde. Auch die Tariftreue hat sie nicht überprüft. Und: „Darüber hinaus hat das RPA festgestellt, dass das Bewachungsunternehmen Wachpersonen zeitgleich für mehrere Funktionen (in einem oder auch in unterschiedlichen Museen) abgerechnet hat.“
Laut des RPA-Berichts fiel den Verantwortlichen im Museum Ludwig die Doppelbuchung auf. Die Stadt konfrontierte die Firma, die die Abweichungen demnach mit „menschlichem oder technischem Versagen“ begründete. Auch längere Pausenzeiten zahlte die Stadt anders als vereinbart dem Dienstleister, die Verwaltung schreibt dazu: „Pausenzeiten werden zukünftig nicht abgerechnet.“ Die teils überhöhten Stundensätze begründete die Verwaltung mit einem falschen Tarifsatz, den sie in der Ausschreibung angegeben hatte.
Sind weitere Auffälligkeiten notiert?
Ja – und zwar die sogenannten „Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln für die Ausführung von Leistungen“, kurz VOL/B-ZVB. Darin regelt sie unter anderem die Vertragsstrafen für Firmen bei illegaler Beschäftigung. Doch das Landgericht Köln hatte demnach schon 2018 zwei identische Klauseln der Stadt Köln für die Verträge bei Bauleistungen für unwirksam erklärt, diese korrigierte die Verwaltung, aber die allgemeinen Regeln nicht. Das RPA urteilt: „Dem RPA erschließt sich nicht, warum die VOL/B-ZVB für Leistungen seit dem Urteil aus 2018 bis heute nicht angepasst wurden.“ Laut des Rechtsamtes, für das Kämmerin Dörte Diemert verantwortlich ist, stehe die Anpassung kurz vor dem Abschluss – nach rund sechs Jahren.
Was sagt das Unternehmen dazu?
Der Name ist der Redaktion bekannt, eine Anfrage am Montagnachmittag ließ es unbeantwortet. Aber auch die Kündigung bekam die Stadt Köln möglicherweise nicht ordnungsgemäß hin, sie sprach sie demnach nur mündlich aus, das „entsprach nicht dem Handbuch der Stadt Köln und erschwert die Beweisführung“. Zunächst erkannte das Unternehmen die Kündigung nicht an, ging von einer sechsmonatigen Verlängerung aus und behielt sich Schadenersatzansprüche vor. Danach kündigte es außerordentlich, weil 150 Wachleute zum Jahresende gekündigt hatten. Laut Stellungnahme der Verwaltung droht trotz eines geschlossenen Vergleichs ein „bevorstehender Rechtsstreit“.
Wer bewacht nun die Kölner Museen?
Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB), sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt Köln, es braucht deshalb keine Ausschreibung. Sie soll Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt bieten. Laut des Berichts wechselten die 150 Beschäftigten, die beim Vorgänger gekündigt hatten, zur KGAB. Auch hier zahlt die Stadt mehr als sie müsste: Weil sie zuvor den Beschäftigten höhere Löhne zugestand als es tariflich nötig waren, pochten diese auch nach ihrem Wechsel auf das Gehalt, sie wollten sich nicht verschlechtern. Wie neue Wachleute eingruppiert und bezahlt werden, ist laut Prüfern offen. Das heißt: Auch der neue Vertrag ist „nicht vollständig“.