Zwei KVB-Vorstände haben ihre Dienstautos im Halteverbot geparkt. Hinter den Frontscheiben klebte zwar eine Sondererlaubnis. Aber die gilt nicht überall– und auch nur in dringenden Fällen.
HalteverbotKVB-Vorstände missbrauchen Sondererlaubnis beim Parken
„Ich fahr schwarz mit der KVB“, heißt es in Jürgen Zeltingers Kult-Song „Müngersdorfer Stadion“. Dazu würde es in der Führungsriege der Kölner Verkehrs-Betriebe niemals kommen, schließlich besitzen alle Vorstände ein Job-Ticket. Sie bräuchten dies aber nicht unbedingt, um von A nach B zu kommen, da sie auch über Dienstfahrzeuge verfügen. Und: Vor Ort angekommen, müssen sie in besonderen Fällen noch nicht mal groß nach einem Parkplatz Ausschau halten. Dann können die obersten KVB-Kräfte ihre Limousinen sogar dort abstellen, wo andere Autofahrer ein Knöllchen riskieren – und das mit Erlaubnis der Stadt Köln.
Halteverbot an der Wolkenburg in Köln: KVB-Vorstände mit Sondererlaubnis
So steht es hinter der Windschutzscheibe eines Audi sowie der eines Mercedes, die jetzt vor der Wolkenburg am Mauritiussteinweg im eingeschränkten Halteverbot abgestellt worden waren. Es handelt sich um zwei Ausnahmegenehmigungen, ausgestellt vom Amt für öffentliche Ordnung, die wohl viele Autofahrer bei der schwierigen Suche nach einem Parkplatz gerne hätten. Wo andere Verkehrsteilnehmer ein Knöllchen riskieren, dürfen Führungskräfte eines städtischen Tochterunternehmens gratis parken?
KVB-Sprecher Matthias Pesch klärt auf: „Am Freitagabend fand in der Wolkenburg unsere jährliche Jubilarenehrung statt: Ein festlicher Abend für die Kolleginnen und Kollegen, die seit 25, 40 oder 50 Jahren bei der KVB tätig sind.“ An diesem Abend seien auch Vorgesetzte und Vorstände anwesend gewesen, um die Jubilare zu würdigen.
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„Zwei Vorstände sind von anderen Terminen mit ihren Dienstwagen zur Wolkenburg gefahren worden, weil beide anschließend noch zu Zielen außerhalb von Köln weiterfahren mussten“, erklärt Pesch weiter. Aus Sicht der Vorstände sei daher die Nutzung des Dienstwagens „sinnvoll und angemessen“ gewesen.
„Aber braucht es dazu eine Sondergenehmigung?“, fragt sich nicht nur Anwohner Thomas Gebhardt. Etwas mehr als 100 Meter entfernt befindet sich die KVB-Haltestelle „Mauritiuskirche“. Unweit der Wolkenburg gibt es an der Lungengasse zwei Parkhäuser – laut Google sind es bis dahin vier Minuten Fußweg. „Das sind ja keine großen Entfernungen“, sagt ein weiterer Anwohner. Das dürften auch die KVB-Jubilare festgestellt haben, als sie die Wolkenburg erreichten.
KVB feierte Jubilarenehrung in der Wolkenburg in Köln
Ihre Vorstände dagegen, nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ Vorstandsvorsitzende Stefanie Haaks und Arbeitsdirektor Peter Densborn, fuhren direkt vor. „Natürlich nutzen die KVB-Vorstände, wenn es Terminplan und Örtlichkeit erlauben, auch Bus und Bahn“, betont der Unternehmenssprecher.
Die Sondererlaubnis werde von der Stadt ausgestellt, damit sichergestellt sei, dass Vorstände „zu besonderen Situationen“ auch ohne Parkplatzsuche schnell vor Ort sein können. Der KVB-Sprecher räumt ein: „Eine solche besondere Situation war an diesem Abend sicher nicht gegeben.“
KVB Köln: Vorstände parken mit Sondererlaubnis im Halteverbot
Bei Haaks und Densborn gilt die Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 und 47 der Straßenverkehrsordnung für den dringenden Fall „Beseitigung von Betriebsstörungen“. Wie aus dem hinter der Frontscheibe angebrachten Papier zu entnehmen ist, müssen während des Einsatzes keine Parkgebühren bezahlt werden, auch berechtigt das Schreiben zum Nutzen von Bewohnerparkplätzen. Zudem ist das Parken im eingeschränkten Halteverbot erlaubt.
Wie bei anderen städtischen Tochtergesellschaften zu erfahren war, haben nicht alle Führungskräfte eine solche Sondererlaubnis. Gleichwohl könne diese für Dienstfahrzeuge für ein Jahr beim Ordnungsamt beantragt werden, heißt es seitens der Stadt. Ausnahmegenehmigungen würden unter anderem auch für Handwerker und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte erteilt. Dafür müssen sie entsprechende Kosten und Verwaltungsgebühren tragen.
Parken im Halteverbot: KVB-Mitarbeitern in Köln droht Bußgeld
Die Stadt Köln teilte auf Anfrage mit, dass sie sich zum konkreten Fall aus Datenschutzgründen und zur Wahrung der Rechte Dritter nicht äußere. Allgemein aber gelte: Wer die Ausnahmegenehmigung entgegen Paragraf 46 missbräuchlich benutzt, handele ordnungswidrig. Es handele sich um einen sogenannten Auflagenverstoß, der mit einem Bußgeld geahndet werden könne, so eine Sprecherin. Hinzu komme der Tatbestand der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeit hinzu.
Zur Prüfung des Falls benötige die Stadt entweder eine Fremdanzeige oder Zeugen, die sich zur Verfügung stellen. Anwohner Gebhardt sagt dazu: „Mir geht es nicht vordergründig um eine Anzeige. Vielmehr möchte ich grundsätzlich mal hinterfragen, warum Vorstände eines Unternehmens, das vorgibt, umweltfreundlich zu sein, mit solchen Kisten unterwegs sind.“