Gleichzeitiger Mangel und Leerstand von Wohnraum in Köln – darüber beschwert sich ein Kölner in der Lindenallee. Er ist vom Leerstand seines Nachbarhauses direkt betroffen, das Amt ignoriert seine Beanstandung mehrfach.
Geisterhäuser in KölnLeerstand in Marienburg – Anwohner beschwert sich über Untätigkeit des Amts
„Dieses Amt zeichnet sich nur durch eines aus: Untätigkeit“, schimpft Christian Genzow über das städtische Wohnungsamt. Neben seinem Haus in der Lindenallee steht die Nummer 27, einseitig an Genzows Haus angebaut, leer und das seit 17 Jahren.
Das Haus sei verwahrlost, das Grundstück verwildert, mit unangenehmen Folgen für ihn als Nachbar, so der 74-Jährige. „Das leere Haus ist feucht, dadurch hatten wir auch immer wieder Schimmel an unserer Wohnzimmerwand. Da drüben nichts gemacht wird, haben wir eine zusätzliche Wand bei uns eingezogen“, erklärt er.
Mehrfach hat sich Genzow in den vergangenen Jahren ans Wohnungsamt gewandt und auf den Leerstand hingewiesen. „Ich kann nicht verstehen, dass man das bei dem Wohnungsmangel in der Stadt hinnimmt. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus“, sagt er.
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Kölner beschwert sich mehrfach beim Amt über Leerstand
Ein Leerstand von mehr als sechs Monaten gilt als Zweckentfremdung von Wohnraum. Der ist seit dem Erlass der ersten Kölner Wohnraumschutzsatzung 2014 grundsätzlich in Köln verboten. Die Satzung wurde 2019 verschärft und seit Juli 2021, nachdem das Land das Wohnraumstärkungsgesetz 2021 erlassen hat, an dieses angepasst.
Nützt alles nichts, meint Genzow. „Zig Eingaben bei diesem Amt blieben völlig wirkungslos, ich bekam nicht einmal Antwort. Erst als ich mit einer Untätigkeitsklage drohte, kam ein vier Seiten langes Schreiben, dass eine Untätigkeitsklage rechtlich nicht möglich sei“, berichtet der Rechtsanwalt im Ruhestand.
Im Juni erhob er eine Dienstaufsichtsbeschwerde „Hierauf erhielt ich eine Antwort von Herrn Dr. Rau [Harald Rau, Sozialdezernent der Stadt, Anm. der Redaktion], der mir mitteilte, die Verwaltung (…) habe im Rahmen des Ermessens fortlaufend auf die Wiederzuführung des Wohnraumes zum Wohnungsmarkt hingewirkt“, erzählt der Marienburger. Von diesen Bemühungen sehe er allerdings nichts.
Mehrere Wohnungen in Köln sind vom Leerstand betroffen
Die Nummer 27 ist nicht das einzige Haus in der Nachbarschaft, das schon länger leer steht. Genzow nennt weitere Beispiele für langjährigen Leerstand. So stehe Lindenallee 60 seit neun Jahren leer, die Tiberusstraße 6 seit zwölf Jahren und die Parkstraße 5 und 8 ebenfalls seit Jahren.
Auf Anfrage erklärt das Wohnungsamt, der Leerstand in der Lindenallee 27 sei ebenso bekannt wie der in der Parkstraße 8. Beide Objekte gehörten derselben Eigentümerin, die im vergangenen Jahr verstorben ist. Kurz vor deren Ableben habe man ein Bußgeld wegen fehlender Mitwirkung festgesetzt sowie eine Ordnungsverfügung zur Wiederzuführung zu Wohnzwecken erlassen, so das Amt.
„Aufgrund des Todes haben sich beide Ordnungsverfügungen zunächst erledigt. Dem Nachlassverwalter gegenüber wurde die Instandsetzung- und Wiederzuführung des Wohnraums inzwischen angeordnet“, teilt es mit. Im Fall der Lindenallee 60 hat das Amt gegen den Eigentümer ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Der Eigentümer wurde jedoch vor dem Amtsgericht Köln freigesprochen.
Schwierige Rechtslage: Leerstand in Köln hat verschiedene Gründe
„Trotz der komplizierten Rechtslage versucht das Amt für Wohnungswesen weiterhin, die Wiederzuführung zu Wohnzwecken zu bewirken und steht dazu im laufenden Kontakt mit dem Eigentümer, um festzustellen, welche Optionen für eine Sanierung zur Verfügung stehen“, so die Stadt. In Sachen Parkstraße 5 stehe man mit dem Eigentümer in Kontakt, der das Haus 2020 kaufte. Die Angaben zu einer Wohnnutzung werden zurzeit geprüft.
Im Fall der Tiberiusstraße 6 ist ein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Fragt sich, mit welchem Erfolg, denn die Wohnraumschutzsatzung scheint in vielen Fällen ein stumpfes Schwert. Nicht selten kommt es so weit wie auf der Bonner Straße 532 in Raderthal, wo ein Haus verwahrlost. Das Amt ermittelte 2017. Ergebnis: Der bauliche Zustand ist so schlecht, dass es sich hier nicht mehr um Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung handelt.