Köln – Mara S. (21, Name geändert) konnte zwei Tage lang nichts sehen, es war ihr nicht möglich, die Augen zu öffnen. Derart zugerichtet war ihr Gesicht nach 30 Fausthieben, die ihr Vergewaltiger Brian P. (23) in der Nacht zu Karnevalsfreitag in einem Gebüsch an der Zülpicher Straße zufügte. „Ich habe in meinen 34 Dienstjahren noch nie eine so übel zugerichtete Frau gesehen“, sagte ein Polizeibeamter am zweiten Verhandlungstag im Zeugenstand und beschrieb das Gesicht des Opfers so: „Wie eine Fratze aus einem Horrorfilm.“
Die Anwältin der Studentin hat bereits zum Prozessauftakt in ihrem Antrag auf Schmerzensgeld einen Betrag von 100 000 Euro gefordert. Die ungewöhnliche Höhe des Schmerzensgeldes begründete die Juristin sowohl mit den außerordentlichen Verletzungen als auch mit den schwerwiegenden Folgen der Tat für ihr Opfer, das noch massiv traumatisiert sei. Zumal die Studentin in früheren Zeiten bereits einmal vergewaltigt worden sei.
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Hamdi A. (25) spricht weder deutsch noch englisch, sein Freund Mehamed (19) ein paar Brocken deutsch. Doch die beiden äthiopischen Flüchtlinge waren die Einzigen, die auf die Hilfeschreie der Studentin reagierten, die Verletzte aus dem Gebüsch bargen, auf sie aufpassten, Hilfe riefen und warteten, bis die Polizei kam.
In der Nacht waren auf der Zülpicher Straße offensichtlich noch jede Menge Feiernder unterwegs, doch die einzigen, die reagierten, waren die beiden Äthiopier. „Warum haben die anderen nicht geholfen?“ fragten die beiden Retter im Zeugenstand und ernteten sowohl vom Gericht als auch von der Nebenklageseite für ihr Verhalten ausdrücklichen Dank und zur Antwort: „Eine völlig berechtigte Frage.“
„Es ist so widerlich und unfassbar”
„Ihr Körper gefiel mir, sie hatte ein attraktives Gesicht.“ Er habe sie gewollt, beschrieb der Angeklagte seine Gedanken beim Anblick des Opfers, das zunächst telefonierend vor ihm auf der Straße nach Hause eilte. Als die Studentin das Telefonat beendete, riss er ihr das Handy aus der Hand. „Warum?“ „Weil ich wusste, dass ich sie vergewaltigen würde. Sie sollte keine Hilfe rufen.“ Während des brutalen Angriffs habe ihn schon so etwas wie Scham überkommen und er habe sich gedacht: „Warum machst du so etwas?“ Doch auch im Gerichtssaal klingt seine Aussage eher wie ein Lippenbekenntnis, als er sich selbst bezichtigt und Mitgefühl signalisiert: „Es ist so widerlich und unfassbar, was ich da getan habe. Es tut mir so leid.“
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll am nächsten Verhandlungstag die Studentin gehört werden. Sie muss allerdings nicht im Gerichtssaal Platz nehmen, sondern wird von einem anderen Saal per Videokamera zugeschaltet, um ihr den Anblick ihres Peinigers zu ersparen.