Die Legalisierung von Cannabis hat nicht nur Befürworter: Kritiker halten die erwarteten positiven Effekte für Wunschdenken und fürchten eine Zunahme der Zahl von Suchtkranken.
Leserbriefe zum Cannabis-GesetzWeg in die falsche Richtung?
Jubel und Kritik nach Cannabis-Freigabe – Experten tadeln Gesetz erneut (2.4.)
Cannabis-Legalisierung: Leider kein Aprilscherz
Ausgerechnet am 1. April 2024 findet die Legalisierung von Cannabis in Deutschland statt. Leider kein Aprilscherz! Schließlich will die Regierungskoalition endlich einmal ein richtiges Erfolgserlebnis zelebrieren. Hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach nichts Wichtigeres in unserem maroden Gesundheitssystem zu regulieren, als sich so intensiv mit dem Kiffen zu befassen?
Die medizinische Nutzung von Cannabis steht seit langem nicht infrage. Wir brauchen allerdings auch nicht mehr über die schädigende Wirkung von Cannabis auf menschliche Gehirnzellen zu diskutieren. Die Politik nimmt die weitere „Verblödung“ der Bevölkerung hin. Oder sollte das gar gewollt sein? Michael Bolten Bad Münstereifel
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Diskussion um Cannabis-Legalisierung unehrlich
Diese bigotte Diskussion um die Cannabis-Freigabe geht mir auf die Nerven. Mir persönlich wäre es lieber, wenn im öffentlichen Raum gekifft statt gesoffen würde. Diese aggressiven Alkoholexzesse, die auch von vielen Kritikern der Cannabis-Freigabe zelebriert werden, richten einen enormen gesellschaftlichen Schaden an. Es ginge um einiges friedlicher zu, wenn zu Karneval oder beim Fußball gekifft würde. Außerdem ist das Suchtpotenzial von Cannabis wesentlich geringer als von Alkohol. Katrin Stern Köln
Cannabis-Freigabe: Positive Effekte reines Wunschdenken
Bereits mit der Abstimmung im Bundestag hat sich im Februar eine Mehrheit der Abgeordneten über die fachlich fundierten und eindringlich warnenden Stellungnahmen zahlreicher Fach- und Berufsverbände hinweggesetzt. Das zentrale Argument, das Herr Lauterbach für eine Legalisierung in die Waagschale geworfen hat, ist reines Wunschdenken: Der Schwarzmarkt für Cannabis wird nach einer Legalisierung weder „einbrechen“ oder verschwinden, noch wird er wesentlich geschwächt.
Solange es staatliche Restriktionen wie Höchstmengen beim Besitz, Altersbeschränkungen bei der Abgabe und Obergrenzen beim THC-Gehalt gibt, wird es für den illegalen Handel weiterhin profitabel sein, diese Vorgaben zu umgehen und Cannabis an Jugendliche zu verkaufen, zumal gleichzeitig – und darauf weist der Deutsche Richterbund hin – der Strafrahmen für den Verkauf an Minderjährige deutlich herabgesetzt wird.
Der grundlegende Widerspruch einer Cannabis-Legalisierung – man hebt das Verbot für eine Substanz auf, von der man weiß, dass sie gefährlich ist – wird auch mit einer kurz vor der Abstimmung initiierten Poster-Kampagne mit dem Motto „legal, aber ... risky“ nicht behoben. Die eklatante Widersprüchlichkeit des politischen Vorgehens wird dadurch nur hervorgehoben.
Ich teile die Sorge von Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, dass ein fehlendes Verbot ein falsches Signal an junge Menschen senden könne, indem der Eindruck entsteht, „so schlimm kann's ja doch nicht sein“. Dieser Effekt wird voraussichtlich leider dazu führen, dass mehr Jugendliche Cannabis „ausprobieren“. So wird die Legalisierung bei noch mehr jungen Menschen individuelles Leid verursachen und der Gesellschaft insgesamt großen Schaden zufügen.Wolfgang Ley Köln
Cannabis-Legalisierung: „Deutlich zu kurz gesprungen“
Nicht die Dealer sind das Problem, sondern die Konsumenten. Und die wohnen im Viertel, in der Nachbarschaft. Sicher ist es unter einigen Aspekten sinnvoll, Cannabis zu legalisieren, aber in den Überlegungen ist man deutlich zu kurz gesprungen. Was hat der Gebrauch von Cannabis im Berufsleben für Folgen? Ist mein behandelnder Arzt, sicher über 18, gerade bekifft, während er mich operiert?
Habe ich einen wichtigen juristischen Termin nicht eingehalten, weil mein Rechtsanwalt sich gerade vom Geld meiner Rechtsschutzversicherung einen Joint reingezogen hat? Ist mein Kind im Kindergarten gefallen, weil ein Erzieher oder eine Erzieherin süßen Cannabisgedanken folgt? Hat der Angestellte meiner Bank des Vertrauens gerade das Geld in der falschen Aktie angelegt, weil er etwas zur Entspannung geraucht hat? Alles natürlich völlig legal, weil über 18 und nur jeweils 25 Gramm.
Dürfen jetzt alle bekifft Auto, E-Scooter und Fahrrad fahren? Ach ja, und die Krankenkassenbeiträge und die Beiträge zum Schutz am Arbeitsplatz werden sich wegen der 25 legalen Gramm sicherlich auch bald erhöhen, weil die Kosten für Psychotherapien bei substanzinduzierten Psychosen in die Höhe schnellen! Abgesehen davon, dass Kfz- und Unfallversicherer auch sehr bald eine Lücke finden, um ebenfalls die Beiträge zu erhöhen – wenn die Vorstände nicht gerade selbst bekifft sind. Dürfen dann endlich Polizei und Ordnungsamt auch Stress durch Cannabis im Dienst abbauen? Das wäre ihnen fast zu wünschen. Elke Kamp-Kill Köln
Cannabis-Gesetz absurd
Man könnte das Cannabis-Gesetz auch auf Zigaretten anwenden: Im Haus darf man 50 Zigaretten haben und drei Tabakpflanzen, in der Öffentlichkeit ist der Besitz von nur zehn Zigaretten zugelassen, der Verkauf darf nur 100 Meter von Schulen und Kitas entfernt stattfinden. Selbstverständlich mit Amnestie-Regelung. Absurd? Natürlich! Dieter Flatow Köln
Libertäre Drogenpolitik: Weg in die falsche Richtung
Die aktuelle libertäre Drogenpolitik der Ampelkoalition steht in seltsamen Gegensatz zu anderen gegenläufigen Entwicklungen. So hatte sich zu Jahresbeginn der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, dafür ausgesprochen, dass Jugendliche ab 14 Jahren auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen – was in Deutschland erlaubt ist.
Auch die politisch gewollten und erfolgreichen, jahrzehntelangen Kampagnen gegen den Tabakkonsum zeigen Wirkung. Sie haben mit dazu beigetragen, dass sich nach einer Prognose der Weltgesundheitsorganisation die Zahl der Raucher in der deutschen Bevölkerung über 15 Jahre bis zum Jahr 2025 nur noch auf rund 16,2 Millionen belaufen und damit um mehr als ein Viertel niedriger als noch im Jahr 2000 (22,2 Millionen) liegen könnte.
Warum also ausgerechnet diese Laxheit im Umgang mit Cannabis? Nur weil immer mehr Erwachsene und auch immer mehr Jugendliche gekifft haben? Deshalb sei ein Umdenken erforderlich gewesen, so die Antwort. Genauso gut kann man die Abschaffung von Verkehrsampeln fordern. Denn immer mehr Autofahrer missachten Rotlicht. Also fort mit der Gängelung der Autofahrer und freie Fahrt bei Rot?
Ähnlich sieht das auch Kommentator Tim Szent-Ivanyi. Er fordert mehr Toleranz aufseiten derjenigen, die die Legalisierung für falsch halten. Ich frage mich, was richtig an der Cannabis-Legalisierung sein kann und die nach allen Aussagen von Polizei, Justiz, Medizin und Pädagogen zu noch mehr Drogenabhängigkeit und noch mehr Leid bei allen Beteiligten führt?
Die Drogenpolitik hätte genau in die andere Richtung führen müssen: mit noch stärkerem Kampf gegen die Dealer und noch mehr Aufklärung zu den Gefahren beim Rauschmittelkonsum. Ich hoffe nur, dass es demnächst auf Cannabis-Tütchen ähnlich wie bei Zigarettenschachteln Aufdrucke mit abschreckenden Bildern und Texten – „Kann zu Abhängigkeit und Psychosen führen“ – geben wird. Wilfried Katterbach Brühl
Aufregung über Cannabis-Legalisierung irritiert
Als ich noch in Köln zur Schule ging, konnte man abends zwischen Aachener Straße und Friesenstraße etwa alle 100 Meter einen Joint kaufen. Später hatten wir einen Dealer in der Kaserne, wo ich meinen Wehrdienst absolvierte. Urlaube auf Norderney und Wangerooge boten die Gelegenheit, am Strand einzukaufen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Den „Lautsprechern“, die heute Lauterbachs Initiative in Grund und Boden argumentieren, möchte ich die Frage stellen: Wo wart Ihr in den letzten sechzig Jahren? Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jährlich über 70.000 Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums, circa 120.000 durch Tabakkonsum. An beiden verdient der Staat zwischen fünf und sechs Milliarden Euro pro Jahr. Wie war das noch mit der Volksgesundheit? PS: Ich habe in meinem ganzen bisherigen Leben noch keinen Joint geraucht. Wolfgang Laux Euskirchen
Cannabis-Gesetz: „Erhöhter Kontrollaufwand“ übertrieben
Mit Kopfschütteln verfolge ich die derzeitige Diskussion um vermeintlich erhöhten Kontrollaufwand aufgrund der neuen Regeln zum Cannabiskonsum. Zugegeben, das Gesetz enthält eine Vielzahl an Regeln, die so vielleicht in dieser Form unnötig kompliziert anmuten. Aber erhöhter Kontrollaufwand? Wie bitte? Bisher war der Cannabisgebrauch im öffentlichen Raum und auch der Besitz an sich verboten und sogar strafbar; es hätte also flächendeckende Kontrollen geben müssen.
Trotzdem konnte sogar jeder Minderjährige auf dem Schulweg für ein paar Euro das oftmals gepanschte Zeug kaufen. Wer mit intakten Geruchsnerven durch Köln ging, konnte oder musste durch diverse Duftwolken gerauchter Joints hindurch; das hat offenbar niemanden geschert. Jetzt, wo man Regulierungen einführt, schreien Kommunen, Polizeigewerkschaft und jeder, der der Ampelregierung mal wieder am Zeug flicken möchte, der Kontrollaufwand sei nicht zu leisten.
Versucht es doch mal mit Stichproben und dem gesunden Menschenverstand; gebt dem Gesetz die Möglichkeit der Bewährung und kümmert euch doch bitte um Jugendliche, die sich mit dem nicht verbotenen Lachgas in der Pause das Hirn vernebeln oder Komasaufen an Karneval. Prävention und Erziehung tut not, und das nicht nur gestern, sondern heute und zu jeder Zeit! Brigitte Noack Köln
Cannabis-Legalisierung: Warnungen nicht beachtet
Cannabis unter den Auflagen des Freigabe-Gesetzes zu legalisieren, ist für die breite Masse der deutschen Bürger nicht zu begreifen. Ärzte, Polizei und Justiz haben eindringlich vor diesem Gesetz gewarnt. Den Kontrollbehörden wird es unmöglich sein, die Auflagen auch nur im Ansatz zu überprüfen, und die Kosten für das Gesundheitswesen, sprich die Solidargemeinschaft, werden unter Umständen durch die Zunahme der Suchtkranken noch nicht abzuschätzen sein.
Hier kann man nur feststellen, dass die Politiker, die dieses Gesetz durchgedrückt haben, nicht wussten, was sie taten. Hoffentlich ist Bundespräsident Steinmeier so klug, das Gesetz vor der Unterzeichnung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das haben Bundespräsidenten immer wieder einmal getan und dadurch Fehlentscheidungen der jeweiligen Bundesregierung stoppen können.Karl-Heinz Welteroth Köln