Düsseldorf – Das NRW-Gesundheitsministerium sieht sich auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst oder Winter gut vorbereitet. Man könne das örtliche Impfgeschehen kurzfristig wieder deutlich hochfahren. Alle Städte und Kreise hätten Vorkehrungen getroffen, um innerhalb von 14 Tagen wöchentlich mindestens 250.000 Impfungen durchzuführen, ergänzend zum Angebot in Arztpraxen und bei Betriebsärzten, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Derzeit arbeite man im Austausch mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens, wie die Menschen im Herbst über sinnvolle Corona-Schutzimpfungen besser informiert werden können.
Ziel sei es, neben der Werbung für die wichtigen Auffrischungsimpfungen möglichst zielgruppengenau auch die Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die bisher Vorbehalte gegen die Impfung hätten oder nur schwer zu erreichen seien.
Land möchte Impfquoten-Daten zu Wohnorten
Auf Bundesebene setzt sich das Land NRW dafür ein, dass das Robert-Koch-Institut zusätzliche Daten im Impfquoten-Monitoring zur Verfügung stellt. Derzeit ist bespielweise nur der Ort bekannt, an dem sich Menschen haben impfen lassen, aber nicht ihr Wohnort. Sollte diese Lücke geschlossen werden, könne man Informationen und Impfangebote zielgerichteter vor Ort zur Verfügung stellen.
Die fachlichen Einschätzungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, der zu „einer vorausschauenden Vorbereitung mit kurzen Reaktionszeiten“ geraten hatte, teile man uneingeschränkt, so das NRW-Gesundheitsministerium.
Das gelte vor allem Blick auf eine leistungsfähige Testinfrastruktur in Herbst und Winter, die vorgehalten werden und deren Qualität deutlich stärker kontrolliert müsse. Freiwillige Selbsttests müssten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ministerium: Corona-Schutzregelung müssen Ländersache sein
Der Bund müsse schnell klären, wer das künftig bezahlen soll. Die bisherige Regelung, nach der die Kosten zu 100 Prozent vom Bund getragen werden, läuft am 30. Juni aus. Nach den bisherigen Erfahrungen in NRW sei ein Hochfahren der Teststellen im Herbst problemlos möglich.
Um auf ein mögliches Wiederaufflammen der Pandemie im Herbst angemessen reagieren zu können, müsse die Bundesregierung schnellstmöglich eine „solide rechtliche Grundlage für mögliche Schutzmaßnahmen“ umsetzen, so das NRW-Gesundheitsministerium. Die Corona-Schutzregelungen müssten weiterhin Ländersache bleiben, weil sie vor allem klar und nachvollziehbar sein müssten. Ob eine regionale Abstufung bei deutlich unterschiedlichen Infektionsgeschehen sinnvoll erscheint, bleibe abzuwarten.
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Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht des Ministeriums so geändert werden, dass die Länder gerade die Basisschutzmaßnahmen wieder angemessen an das Infektionsgeschehen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eigenständig anordnen können. Sollte es um die Einschränkung von Grundrechten gehen, sei das vorherige Einschalten des Parlaments sinnvoll.
„Grundsätzlich sind die Empfehlungen des Expertenrates nachvollziehbar“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Wir haben in den letzten Jahren alles in allem gut funktionierende Strukturen aufgebaut z.B. im Bereich der Impfstrukturen. An anderen Stellen müssen wir uns noch besser vorbereiten.“
Laumann: Bund muss schnell reagieren
Das Infektionsschutzgesetz, kritisiert Laumann, lasse den Ländern aktuell nur wenig Spielräume. „Da, wo wir es als Bundesländer können und rechtlich dürfen, bereiten wir uns schon jetzt gemeinsam mit Kommunen, Apotheken, Ärzten, Krankenhäusern oder Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Dem Bund muss klar sein, dass er jetzt schnell reagieren und die notwendigen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen schaffen muss, damit wir als Länder kurzfristig agieren können“, so der Minister.
„Das betrifft die Regelungen im Infektionsschutzgesetz genauso wie Finanzierungsfragen bei Testungen, einheitliche Systeme und Schnittstellen zum Beispiel zwischen Gesundheitsämtern und RKI oder eine zuverlässige Impfstoffbeschaffung.“