Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen werden die Corona-Beschränkungen in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 10 haben, deutlich gelockert. „Wir haben uns dazu entschieden, eine neue Inzidenzstufe 0 einzuführen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. „Wir wollen damit klarmachen, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 10 liegt, Beschränkungen und Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden.“
Weil zwischen 0 und 10 schon sehr kleine Infektionsausbrüche große Schwankungen verursachen können, erfolgt eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird. Bei einem dynamischen Anstieg, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Land aber schon nach drei Tagen hochstufen. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Freitag. Für die Stadt Köln wird sie vorerst nicht gelten. Am Mittwoch lag die Inzidenz bei 10,6 und damit knapp über dem Schwellenwert.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr
Für alle Kommunen und Kreise unter 10 entfallen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen und weitestgehend auch die Maskenpflicht. Die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird meist nur noch empfohlen. Als Ausnahme bleibt die Maskenpflicht in einigen Bereichen wie in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen, Taxen und Schülerbeförderung bestehen, sagte Laumann. Beschäftigte mit engem Kundenkontakt wie bei körpernahen Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssten weiterhin Maske tragen oder einen negativen Test nachweisen. Kunden in Gaststätten oder Besucher von Partys mit mehr als 50 Teilnehmern müssen keine Maske mehr tragen.
Auch in den Schulen wird es weiter eine Maskenpflicht geben, weil dort viele junge Menschen aufeinandertreffen, die nicht geimpft sind. „Jetzt sind ja erst einmal die Sommerferien. Wir werden die beiden ersten Wochen des neuen Schuljahres abwarten und dann neu entscheiden“, kündigte Minister Laumann an.
Volks- und Schützenfeste erlaubt
Bei größeren privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen unter zehn liegt und die Teilnehmer negativ getestet sind. Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt. Die Teilnehmer müssen den Nachweis eines negativen Testergebnisses dabei haben. Veranstalter sollen Stichproben machen. Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist wieder gestattet, allerdings mit Kontaktnachverfolgung und Testpflicht. Grundsätzlich entfällt die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zum Beispiel in der Gastronomie.
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Fußball mit bis zu 25 000 Zuschauern
Die Vereinbarungen der Bundesländer zu Großveranstaltungen wie Fußballspielen werden in die neue NRW-Verordnung aufgenommen. Sie sind wieder zulässig. Ab 5000 Zuschauern müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest vorweisen. Zudem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25 000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität beschränkt. Ein Hygienekonzept, das auch Regelungen zum Alkoholausschank enthalten kann, muss vorliegen.
Testpflicht für Urlaubsrückkehrer
Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss danach am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen, sagte Laumann. Die Testpflicht gelte nicht für Beschäftigte mit vollem Impfschutz. Der Test könne zudem selbst unter Aufsicht am Arbeitsplatz gemacht werden. Die neue Verordnung bedeute „für viele Lebensbereiche die weitgehende Rückkehr in die Normalität“, sagte Laumann. „Wir öffnen mit Augenmaß und haben ein Sicherheitsnetz gespannt, auf das wir im Falle steigender Inzidenzen zurückfallen. So können wir schnell auf einen Anstieg der Infektionszahlen reagieren.“