Düsseldorf – Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag die neue Corona-Schutzverordnung für Karneval und die kommenden Wochen vorgestellt. Die Regierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) plant für die Karnevalstage „räumlich abgegrenzte Brauchtumsgebiete innerhalb der Städte“. In diesen Zonen, in denen größere Menschenansammlungen zu erwarten seien, würden höhere Schutzmaßnahmen gelten als außerhalb der Gebiete.
Das ist das Ergebnis eines Treffens von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen am Montag.
Am Dienstagnachmittag informierte Laumann am Nachmittag, wie die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Regeln für Karneval im Detail ausgestaltet werden. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab dem 10. Februar.
Die neuen Regeln im Überblick:
Corona in NRW: 2G-Regel im Einzelhandel ändert sich
„Wir haben in Nordrhein-Westfalen die Situation, dass die Zahlen steigen, ich halte die Situation aber für beherrschbar“, sagte Gesundheitsminister Laumann. Dennoch sei angesichts der coronabedingten Personalausfälle in Krankenhäusern und in der Pflege Vorsicht geboten, der Höhepunkt der Omikron-Welle sei noch nicht erreicht.
Die derzeitige Corona-Schutzverordnung werde mit den vorgenommenen Aktualisierungen um weitere vier Wochen bis zum 9. März 2022 verlängert. Im Anschluss an die für den 15. Februar angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz werde man die Lage neu bewerten, so Laumann. „Sollten es die Zahlen dann zulassen, werden auch wir Schritte in Richtung Lockerungen gehen.“
Zudem werde bereits ab Freitag, wenn die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft tritt, die 2G-Regel nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. „Die Geschäfte müssen die Regel nicht mehr am Eingang kontrollieren. Sollten Verstöße in den Geschäften festgestellt werden, drohen empfindliche Bußgelder.“
Karneval in Köln: Schutzzonen werden eingerichtet
„Der Karneval wird in eine Zeit mit hohen Inzidenzen und belasteten Krankenhäusern fallen“, erklärte Laumann. Dennoch sei ein komplettes Verbot für Geimpfte nicht vertretbar und nicht umsetzbar.
Man wolle den Kommunen stattdessen Instrumente an die Hand geben, die das Feiern so sicher wie möglich machen. Es werden sogenannte „gesicherte Brauchtumszonen“ ausgewiesen. Festbühnen und auch Festzüge innerhalb dieser Zonen bleiben aber untersagt.
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„Gesellige Zusammenkünfte sind in diesen Zonen nur mit 2G-Plus zulässig. Also entweder, wenn man geboostert ist oder geimpft oder genesen und einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen kann“, sagte Laumann. Die Kommunen könnten dann entweder stichprobenartig kontrollieren oder bestimmte Bereiche absperren und mit Kontrollpunkten überprüfen.
Karneval in Köln: Feiern in Innenräumen nur mit Booster und zusätzlichem Test
Feiern in Innenräumen ist zudem nur mit einer erweiterten 2G-Plus-Regel möglich. Auch Geboosterte brauchen dafür einen aktuellen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Regeln gelten nur an den fünf Karnevalstagen. Sie gelten für alle Tanz- und Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen.
Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen sind drinnen nicht möglich. Draußen gelten die grundsätzlichen Regeln für Großveranstaltungen mit einer maximalen Auslastung 50 Prozent der Kapazitäten beziehungsweise maximal 10.000 Zuschauern. (shh)