Köln – Ministerpräsident Hendrik Wüst will die Maskenpflicht in den Schulen noch bis zu den Osterferien beibehalten. Auch wenn der Landtag noch zustimmen muss: Es gilt damit quasi als sicher, dass die Schülerinnen und Schüler in NRW die Maske noch bis zum 8. April tragen müssen, während für den Rest der Bevölkerung die Maskenpflicht am 2. April ausläuft. Schon wieder die Schülerinnen und Schüler könnte man sagen. Schon wieder sollen die, die ohnehin schon in der Pandemie die höchsten Lasten getragen haben, im Nachteil sein.
Aber eine solche Argumentation ist zu kurz gesprungen: Angesichts von Inzidenzen von mehr als 200.000 Infektionen täglich kann man schon mal die grundsätzliche Frage stellen, ob dies denn der richtige Zeitpunkt ist, in geschlossenen Räumen mit vielen Menschen mit der Maske den nachgewiesenermaßen effektivsten Schutz vor Ansteckung fallen zu lassen. Und: Wir reden gerade von einer Woche Verlängerung. Angesichts von anderthalb Schuljahren, in denen die Kinder und Jugendlichen nun schon mit Masken im Unterricht sitzen, ist das zu vernachlässigen.
Maskenpflicht: Gebauer traf in der Vergangenheit falsche Entscheidungen
Außerdem ist NRW gebranntes Kind: Als Yvonne Gebauer mitten in die aufsteigende Omikron-Welle hinein die Maskenpflicht aussetzte, musste sie das ein paar Wochen später wieder kassieren. Da steht es der Landesregierung gut zu Gesicht, diesmal nicht die Vorhut zu spielen bei den Lockerungen und andere Bundesländer wie Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern vorangehen zu lassen.
Aber das wichtigste Argument für die Verlängerung bis zu den Osterferien sind die originären Interessen der Schülerinnen und Schüler: Würde ausgerechnet ein paar Tage vor den ersehnten Ferien die Maske fallen, würde die Zahl der Kinder, die wegen einer Infektion einen Teil der ersehnten Ferien in der Wohnung in Quarantäne verbringen müssen, zwangsläufig in die Höhe schnellen lassen. Das kann keiner wollen.
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Nach den Osterferien gegen Ende April – wenn in der Zwischenzeit nach und nach sämtliche anderen Bundesländer die Maskenpflicht ausgesetzt haben - , kommt dann aber der Punkt, an dem dieser Schritt gewagt werden muss. Wobei die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin empfiehlt, bei den Lockerungen in zwei Schritten vorzugehen und einen anderen Schritt als erstes zu gehen: Sie plädiert dafür, erst die anlasslose Testung einzustellen und nur noch Kinder mit Symptomen zu testen. Erst danach solle nach Beobachtung der Infektionslage auch die Maske fallen. Die Schulen würden sich wohl mehrheitlich über diese Reihenfolge freuen: Die Schnelltests sind unzuverlässig und Kinder wie Schulen finden das Testen zeitaufwändig, ressourcenintensiv und sehr belastend. Viel belastender als die Maske.