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Kritik an NRW-HochschulgesetzWissenschaftsministerin Brandes wehrt sich gegen Brandbrief von Professoren

Lesezeit 2 Minuten
Studenten verfolgen an der Universität Köln in einem Hörsaal eine Vorlesung.

Mit dem neuen Hochschulgesetz sollen Unis auch zu sichereren Orten werden. Inzwischen haben aber 56 Wissenschaftler einen Brandbrief gegen die Novelle unterzeichnet.

Verfassungsrechtler schießen gegen das neue NRW-Hochschulgesetz. Das soll eigentlich ein Instrument gegen Machtmissbrauch sein.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) wehrt sich gegen die Kritik von zahlreichen Verfassungsrechtlern am neuen Hochschulgesetz. An Unis sei es Lehrenden bisher „sehr leicht“ gemacht worden, „ihren Status und ihre Macht zu missbrauchen“, so Brandes. Inzwischen 56 Wissenschaftler unterstützen dagegen einen Brandbrief, wonach die Novelle „die Wissenschaftsfreiheit ernsthaft und nachhaltig“ beschädigen könnte.

Brandes hatte die Novelle im Oktober vorgelegt, zurzeit läuft die Anhörungsphase. Verbände und Hochschulen können ihre Meinung beim Wissenschaftsministerium einreichen. Im „Verfassungsblog“ erschien am Mittwoch die informelle Stellungnahme, die zunächst von 46 Verfassungsrechtlern unterzeichnet worden war. Die „Rheinische Post“ hatte zuerst darüber berichtet.

Acht Wissenschaftler aus Köln haben unterschrieben: „Tiefes Misstrauen gegen die Selbstverwaltung in Forschung und Lehre“

Inzwischen haben sich weitere Wissenschaftler der Stellungnahme angeschlossen, insgesamt acht aus Köln. „Der Gesetzentwurf ist von einem tiefen Misstrauen gegen die Selbstverwaltung in Forschung und Lehre durchzogen und etabliert gefährliche Instrumente, die Innovation und Engagement beschädigen werden“, so die Unterzeichner. Sie appellieren an Brandes, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

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Ina BRANDES, Ministerin fuer Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, bei einer Sitzung im Landtag.

An Unis sei es Lehrenden bisher „sehr leicht“ gemacht worden, „ihren Status und ihre Macht zu missbrauchen“, sagte Ina Brandes dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Besonders schießen sich die Wissenschaftler auf den Gesetzes-Passus zu Maßnahmen gegen Machtmissbrauch ein. Brandes sagt: „Selbst bei schwersten Vorwürfen von sexuellen Übergriffen bleiben Professoren bislang in Amt und Würden, bis das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist.“ Die Hochschulen dürften nicht mal ein Hausverbot erteilen – „selbst dann nicht, wenn es massive, bezeugte Anschuldigungen gibt.“

Ina Brandes: „Selbst bei schwersten Vorwürfen von sexuellen Übergriffen bleiben Professoren bislang in Amt und Würden“

Das wolle man ändern, so Brandes: „Wir sprechen hier über Fälle, in denen Studierende oder Hochschulmitarbeiter wirklich massivem Machtmissbrauch, etwa sexuellen Übergriffen, ausgesetzt sind. Wollen wir wirklich, dass so ein Hochschullehrer täglich Kontakt mit den Betroffenen haben? Das wäre in jedem anderen Arbeitsumfeld völlig undenkbar.“

Die Wissenschaftler wiederum schreiben, dass es für „Grenzüberschreitungen“ an den Hochschulen „seit langem Instrumente der Klärung“ gebe. Der Bochumer Verfassungsrechtsprofessor Julian Krüper, einer der Mitunterzeichner, warnte in der „Rheinischen Post“ davor, dass weitreichende Sanktionen schon bei bestimmten Anhaltspunkten möglich seien. Also im Verdachtsfall.

Der SPD-Wissenschaftsexperte Bastian Hartmann sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Referentenentwurf zum sogenannten Hochschulstärkungsgesetz hat noch viele offene Punkte. Was die Sicherheit und Redlichkeit in den Hochschulen betrifft, unterstützen wir zumindest das Ziel der Landesregierung, die Vielfalt aller Mitglieder in den Hochschulen zu schützen.“ Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirkungsvolle Instrumente seien „oder übers Ziel hinausschlagen, werden wir genau prüfen“.