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Kritik am CDU-WahlkampfVerletzten Minister das Neutralitätsgebot?

Lesezeit 3 Minuten
Wüst Kutschaty Plakate dpa

Bei der NRW-Wahl setzte sich Hendrik Wüst (CDU) gegen Thomas Kutschaty (SPD) durch. 

Düsseldorf – Die SPD im Düsseldorfer Landtag wirft der CDU vor, Mitglieder der Landesregierung rechtswidrig in den CDU-Wahlkampf eingebunden zu haben. Dazu hat die SPD jetzt eine Serie von kleinen Anfragen gestellt, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen.

Danach soll die CDU vor der Landtagswahl am 15. Mai „Expertengespräche“ durchgeführt haben, bei denen Ministerinnen und Minister mit CDU-Parteibuch explizit als Amtsträger aufgetreten seien. Dies sei ein Verfassungsbruch, weil die Kabinettsmitglieder zur Neutralität verpflichtet seien, argumentiert die SPD.

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Nadja Lüders

Die kleinen Anfragen richten sich an Innenminister Herbert Reul, Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, Bauministerin Ina Scharrenbach, die damalige Verkehrsministerin Ina Brandes und an Ministerpräsident Hendrik Wüst. Darin wird der Verdacht des Verfassungsbruchs mit einer Aussage des CDU-Wahlkampfleiters Thomas Breuer bergründet. Dieser hatte in dem Podcast „politik & kommunikation“ Einblicke in den CDU-Wahlkampf gewährt.

Natja Lüders: „Erinnert an Rent-a-Rüttgers Affäre“

In dem Podcast sprach Breuer unter die Bedeutung von Mittmach-Aktionen für die CDU-Kampagne an. Den Teilnehmern der Formate seien spezielle Partizipations-Anreize unterbreitet worden: „Wir haben Expertengespräche mit unseren Fachministern angeboten, wo sie dann in den direkten Austausch gehen konnten.“ Damit habe man den Teilnehmern „Vorteile“ gegeben, „die sie als normale Menschen vielleicht dann so nicht bekommen konnten“.

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Der damalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers mit einem Generalsekretär Wüst. 

Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRW-SPD, leitet daraus ab, die CDU habe ihre Minister als Regierungsmitglieder exklusiv für CDU-Wahlkampfveranstaltungen zu Fachgesprächen „angeboten“. „Das erinnert nicht nur verdächtig stark an die Rent-a-Rüttgers-Aktion des damaligen CDU-Generalsekretärs Hendrik Wüst. Es spricht auch Bände über den Wahlkampfstil der CDU in NRW“, sagte Lüders unserer Zeitung.

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  Innenminister Herbert Reul (CDU). 

Bei der Rent-a-Rüttgers-Affäre hatte die CDU im Landtagswahlkampf 2010 Sponsoren gegen Geld Einzelgespräche mit dem damaligen Ministerpräsidenten angeboten. Der damalige Generalsekretär Henrik Wüst übernahm die Verantwortung für die fragwürdige Aktion und trat kurz vor der Landtagswahl zurück, bei der der damalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers eine überraschende Niederlage einstecken musste.

Die SPD forderte die Landesregierung auf, jetzt für Transparenz zu sorgen. Es stehe der Verdacht im Raum, „dass das Neutralitätsgebot systematisch und vorsätzlich verletzt wurde“, sagte Lüders. Zudem müsse auch geklärt werden, ob öffentliche Mittel für den CDU-Wahlkampf missbraucht worden seien.

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Ein Sprecher er NRW-CU räumte auf Anfrage unserer Zeitung ein, der Begriff „Vorteil“ sei in der Live-Situation der Podcast-Aufnahme „falsch gewählt“ worden. Die NRW-CDU habe bereits in der Vorwahlkampf-Phase mit möglichst vielen Menschen ins Gespräch kommen wollen, um über die anstehenden Herausforderungen zu diskutieren.

Hierfür seien unterschiedliche Angebote gemacht worden. „Zu diesen Möglichkeiten zählten auch die im Podcast als Expertengespräche bezeichneten Formate“, so der Sprecher. Hierbei habe es sich um digitale Themenforen mit Fachpolitikern der CDU gehandelt. „Hierzu gehörten auch einige Minister mit ihren jeweiligen Themengebieten. An den Veranstaltungen haben online jeweils mehr als 100 Interessierte aus dem ganzen Land teilgenommen“, hieß es.

Staatskanzlei weist Vorwürfe zurück

Eine Sprecherin der Staatskanzlei wies die Vorwürfe der SPD zurück. Die Wahrung des Neutralitätsgrundsatzes sei für die Landesregierung „von hoher Bedeutung“. „Dabei bleibt es weiterhin möglich, dass Regierungsmitglieder auch in ihrer amtlichen Funktion bei themenbezogenen Veranstaltungen einen sachbezogenen Beitrag leisten“, so der Sprecherin. Außerhalb der regierungsamtlichen Funktion könne ein Mitglied der Regierung „zudem jederzeit am politischen Meinungsbildungsprozess“ teilnehmen. Es lägen „keine Anhaltspunkte vor, dass die allgemein geltenden Grundsätze nicht eingehalten" worden seien.