Köln – Am 1. Oktober soll die Gasumlage in Kraft treten. Doch mittlerweile sind führende Politiker der Bundesregierung von dem Plan abgerückt. Viele Energieversorger haben die Weitergabe der Umlage an ihre Kunden aber bereits angekündigt. Was kommt da nun auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu?
Was genau ist die Gasumlage?
Die Umlage soll Gasimporteure retten, die bisher russisches Gas gekauft haben und jetzt wegen ausbleibender Lieferungen zu deutlich höheren Preisen woanders einkaufen müssen. Diese hohen Preise können die Importeure nicht einfach an Stadtwerke und andere Kunden weitergeben. Stattdessen sollten alle Gaskunden draufzahlen – rund 2,4 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Dazu kommt die Mehrwertsteuer, die allerdings sowohl für Umlage als auch für das Gas selbst statt 19 nur 7 Prozent betragen soll.
Ab wann und wie lange soll die Gasumlage erhoben werden?
Die Umlage soll ab dem 1. Oktober erhoben werden. Abschlagszahlungen sollen aber erst Ende Oktober fällig werden. 18 Monate lang ist sie in Kraft, gilt also bis einschließlich März 2024.
Die Gasumlage wird an den jeweiligen Energieversorger gezahlt. Dieser rechnet die Umlage in den Gaspreis mit ein, erhöht diesen also entsprechend. Dies muss der Versorger allerdings mit einigen Wochen Vorlauf ankündigen. Geschieht dies nicht form- und fristgerecht, ist eine Preiserhöhung unwirksam.
Muss mein Anbieter die Gasumlage erheben?
Nein, die Energieversorger können auch auf die Gasumlage verzichten. RWE beispielsweise hat angekündigt, zumindest vorerst auf die Gasumlage zu verzichten. Die Rheinenergie, die ihre Gaspreise zum 1. Oktober erhöhen wird, tut dies am 1. November erneut, um dann die Gasumlage in den Preis mit aufzunehmen. Eon tut dies gleich in einem Schritt, erhöht seine Preise zum 1. November und nimmt die Gasumlage in dieser Preiserhöhung mit auf.
Wie erfahre ich, ob ich die Umlage zahlen muss?
Um den Gaspreis erhöhen zu können, müssen die Versorger ihren Kunden frist- und formgerecht eine Ankündigung zukommen lassen. Andernfalls ist die Preiserhöhung nicht rechtens. Eine solche Ankündigung bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch von ihrem Energieversorger, wenn dieser die Gasumlage an sie weitergibt.
Ich habe eine Preisgarantie. Muss ich die Gasumlage trotzdem zahlen?
Das ist aktuell noch unklar, das Wirtschaftsministerium will die Frage prüfen. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie kommt es ohnehin darauf an, ob eine solche Umlage in der Garantie überhaupt mit einbezogen ist. Im Zweifelsfall rät die Verbraucherzentrale: „Falls Sie es finanziell können, dann zahlen Sie die Umlage erst einmal. Aber machen Sie Ihrem Versorger schriftlich klar, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Damit ersparen Sie sich etwaige Probleme.“
Habe ich aufgrund der Gasumlage ein Sonderkündigungsrecht?
Laut Verbraucherzentrale ist eine Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung durch die Umlage zulässig. Eine Umlage sei im Energiewirtschaftsgesetz nicht als Ausnahme genannt. Allerdings müsse eine Kündigung nicht immer finanziell vorteilhaft sein. Nur, wenn ein anderer Anbieter günstiger ist oder sich ein Wechsel in die Grundversorgung lohnen sollte, könnte man sich eine Kündigung überlegen.
Warum soll die Gasumlage zurückgenommen werden?
Ob SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich oder Grünen-Bundesvorsitzender Omid Nouripour: Viele Spitzenpolitiker der Ampelkoalition gehen davon aus, dass die Gasumlage nicht kommen wird. Oder aber wieder abgeschafft werden wird, kurz nachdem sie am 1. Oktober in Kraft tritt. Mützenich äußerte verfassungsrechtliche Bedenken, Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellte den wirtschaftlichen Sinn infrage. Als Alternative ist eine Gaspreisbremse im Gespräch. Wie genau die aussehen könnten, wird nun diskutiert werden. Die Bundesregierung kündigte am Montag eine schnelle Lösung zur Zukunft der Gasumlage an.
Sinken die Gaspreise wieder, wenn die Umlage zurückgenommen wird?
Die Niederrhein Energie und Wasser (NEW) hat die Gasumlage in eine generelle Preiserhöhung eingebaut, die bereits ab dem 1. Oktober greift. Sollte die Gasumlage zurückgenommen werden, passt NEW die Preise erneut entsprechend an. „Im Falle einer gesetzlichen Korrektur würden wir die Gasbeschaffungsumlage selbstverständlich nicht in Rechnung stellen“, antwortete eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeiger. Bei rechtlicher Verbindlichkeit werde man Änderungen „operativ schnellstmöglich umsetzen.“
Bekomme ich die Gasumlage zurück, wenn sie abgeschafft wird?
Kippt die Gasumlage erst nach dem 1. Oktober, müssen Kundinnen und Kunden der NEW schon die erhöhten Preise zahlen. NEW ist auf ein solches Szenario vorbereitet. Man werde „die Vorgaben der Bundesregierung selbstverständlich umsetzen. Die Kundinnen und Kunden bekämen somit auch bereits gezahlte Umlagen erstattet.“