Düsseldorf – Mithilfe einer Ergänzung zur Coronabetreuungsverordnung regelt die NRW-Landesregierung, dass die Schulen in 15 Städten und Kreisen des Landes von diesem Montag an im Distanzunterricht verbleiben. Damit nehme man schon jetzt die Vorgaben vorweg, „die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entsprechen“, heißt es seitens der Staatskanzlei in Düsseldorf.Die Pläne von Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) sahen ursprünglich vor, den Distanzunterricht in Nordrhein-Westfalen auf die erste Woche nach den Osterferien zu begrenzen – dann sollte wieder das Wechselmodell aus Distanz und Präsenz in kleineren Lerngruppen gelten. Dies setzt die Landesregierung nun für alle Kommunen aus, deren Inzidenzwert über 200 steigt.
Abschlussklassen nicht betroffen
Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Die geplante bundeseinheitliche Corona-Notbremse sieht demgegenüber einen Wert von 165 vor.
Das sind die betroffenen Kommunen mit einer Inzidenz über 200
• Stadt Duisburg• Stadt Gelsenkirchen• Stadt Hagen• Stadt Krefeld• Märkischer Kreis• Stadt Mülheim an der Ruhr• Oberbergischer Kreis• Rheinisch-Bergischer Kreis• Stadt Remscheid• Kreis Siegen-Wittgenstein• Stadt Solingen• Kreis Unna• Stadt Wuppertal• Mettmann• Herne(Stand Montag 19. April)
Nicht betroffen von dieser Maßgabe ist der Unterricht für die Abschlussklassen einschließlich der Prüfungen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Hier ist weiterhin das Präsenzformat zulässig, ebenso wie in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
Betreuungsangebote bleiben
Auch pädagogische Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden, soll es weiter geben. Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten wieder aufgenommen. Auch dies soll durch das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Opposition im Düsseldorfer Landtag kritisiert das Verfahren. Bis zuletzt sei offen geblieben, ob die Schulen wieder zum Wechselmodus übergehen könnten, sagt der Bildungsexperte der SPD, Jochen Ott. Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handele es sich nicht um eine automatische Notbremse, die beim Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden müsse. „Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt“, so Ott.
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Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, wirft Gebauer ein „Chaotisieren der Schullandschaft“ vor. Den Kommunen müsse Handlungsfreiheit gegeben werden, damit sie bei steigenden Inzidenzen nicht „um jeden Schritt in ermüdende Verhandlungen mit dem Land treten müssen, sondern verantwortungsvoll vor Ort handeln können, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so Beer.