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HochwasserschutzErftverband plant mehrere neue Rückhaltebecken

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Bad Münstereifel Innenstadt steht unter Hochwasser

Ein Ausbau der Hochwasserrückhaltebecken stellt wohl keinen Schutz-Garanten gegen Katastrophen, wie die Flut im Juli 2021, dar.

Die Becken soll auch dabei helfen, mehr eingefangenes Wasser zu speichern. Der Zeitrahmen für die Umsetzung ist aber überraschend lang.

Der Erftverband hat in der jüngsten Ratssitzung erste hochwasserschutzrelevante Retentionsflächen vorgestellt. „Wir haben uns die Frage gestellt: Wie können wir mit dem Wasser arbeiten?“, sagte Dr. Daniel Bittner vom Erftverband. Ziel ist es, angesichts zu erwartender Dürreereignisse in den Sommermonaten, Wasser, das eingefangen wurde, zu behalten.

Möglich soll das durch neue Hochwasserrückhaltebecken werden. Laut den ersten Planungen eignen sich dafür folgende Standorte mit folgenden Volumen in Kubikmetern: Möschemer Mühle bei Eschweiler (500.000), Gilsdorf (100.000), Horntal (50.000), Schleidbach (40.000) und Kolvenbach (50.000).

„Die Kombination Gilsdorf und Horntal hätte Gilsdorf bei den Hochwasserereignissen 2007 und 2016 geschützt“, meinte Bittner, fügte aber an: „Einen hundertprozentigen technischen Hochwasserschutz gibt es nicht.“ Das heißt: Bei seltenen Ereignissen wie der Katastrophe im Juli 2021 nützen auch die besten Hochwasserrückhaltebecken nichts.

Zeitrahmen für Umsetzung überrascht Politiker

Nur der Zeitrahmen bis zur Umsetzung überraschte die Politiker. „Wegen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das ein langer Prozess. Wenn alles reibungslos läuft, dauert es sechs Jahre – und das ist sportlich“, so Bittner mit Blick auf eine Retentionsmaßnahme in Euskirchen, die 30 Jahre dauerte. „Und da haben weder die Stadt noch der Erftverband geschlafen. Die Maßnahme hat drei Planer verschlissen“, so Bittner.

Thilo Waasem (SPD) äußerte seinen Unmut über „Genehmigungserfordernisse und Nadelöhre“. Man müsse „den Tempo-Turbo zünden“. Einstimmig beschloss der Rat, die Pläne nun zu konkretisieren. Außerdem soll geprüft werden, ob die Maßnahme über die Billigkeitsleistung des Kommunalministeriums gefördert werden kann.