Die Landwirte haben Demonstrationen bei der Polizei angemeldet, die nun geprüft werden – und Rückenwind vom Land erhalten sie auch.
Neuer ErlassEs gibt wieder Hoffnung für die Lichterzüge der Landwirte im Kreis Euskirchen
Gibt es doch noch Hoffnung für die Lichterzüge der Landwirte im Kreis Euskirchen? Noch in der vergangenen Woche sah es so aus, dass die beliebten Traktor-Fahrten durch die Dörfer, die während der Corona-Pandemie als so wohltuend empfunden wurden, an zu hohen Auflagen scheitern würden. Doch am Dienstag kam wieder Bewegung in die Sache.
„Es gibt nun ganz aktuell einen Erlass der Landesregierung, nachdem die Lichterzüge als Brauchtum angesehen werden und die strengen Auflagen im Einzelfall entfallen können“ – mit dieser Mitteilung brachte der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem am Dienstag den Stein wieder ins Rollen.
„Die Landesregierung schafft hier Klarheit“, erklärte Voussem. Erarbeitet worden sei der Erlass von dem von Herbert Reul (CDU) geführten Innenministerium und vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, das vom Grünen Oliver Krischer geleitet wird.
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Voussem hatte sich nach eigenen Bekunden an die Landesregierung gewandt. Anlass sei für ihn die Situation im Kreis Euskirchen gewesen, wo mehrere Fahrten geplant waren, die aber an zu hohen Sicherheitsauflagen zu scheitern drohten.
Was aber bedeutet dieser Erlass nun für die Pläne der Bauern im Kreis? Wie der Elsiger Landwirt und Mitorganisator der Aktion, Thomas Gräf, am Dienstag erklärte, haben die Zülpicher Landwirte für Sonntag (10. Dezember) eine Demo in ihrem Stadtgebiet beantragt.
Sie soll gegen 17 Uhr starten. „Wir hoffen, dass sie genehmigt wird“, so Gräf. Eine Woche später wollen die Landwirte in Euskirchen, Mechernich und Bad Münstereifel mit leuchtenden Traktoren auf ihre Belange und auf die Bedeutung der Landwirtschaft für die Bevölkerung aufmerksam machen. Auch dafür sei ein Antrag bei der Polizei am Montag eingereicht worden, so Gräf.
Für Kall und Schleiden wurde ebenfalls eine Demo angemeldet, für den 16. Dezember. Sie soll laut Organisatorin Miriam Rotheut von Schleiden aus das Hellenthaler Gemeindegebiet streifen und nach Kall führen.
Für die Vorbereitung jeweils einer Demo in Kall und Schleiden sei die Zeit inzwischen zu knapp geworden, sagte Rotheut. Sie hoffe, dass sie gegenüber der Polizei den Charakter einer Demonstration ausreichend habe darstellen können. Dabei gehe es um Plakate, die auf die politische Situation der Landwirtschaft hinweisen, und eine Kundgebung etwa mit Reden, so Rotheut.
Wie der Schleidener Bürgermeister Ingo Pfennings sagte, würden er und sein Kaller Amtskollege Hermann-Josef Esser (beide CDU) das Vorhaben wohlwollend begleiten.
Auch die Führung der Kreisverwaltung würde sich nach eigenem Bekunden freuen, wenn Lichterfahrten in diesem Jahr stattfinden könnten. Bei dem Krisengespräch der Kreispolizeibehörde, des Straßenverkehrsamtes und der Lichterzug-Organisatoren, das auf Einladung von Landrat Markus Ramers in der vergangenen Woche stattgefunden habe, sei nach Wegen gesucht worden, die Lichterfahrten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu ermöglichen.
Kreisverwaltung macht klar: Sicherheit ist oberstes Gebot
Dabei sei den Organisatoren empfohlen worden, die Fahrten als Demonstration (Versammlungen) anzumelden. Gegenüber der Beantragung einer Sondernutzung im Straßenverkehrsrecht schien dies aus Sicht des Kreises bislang der praktikabelste Weg zu sein.
Ein möglicher Erlass zur Durchführung von Lichterfahrten als Brauchtumsveranstaltung durch das Land NRW, wie ihn nun Voussem am Dienstag aufs Tapet brachte, sei in den letzten Wochen und Monaten nicht angekündigt worden.
Die Kreisverwaltung bestätigte, dass der Polizei Anträge auf Demos vorlägen. Die entsprechenden Kooperationsgespräche fänden auch statt. „Egal, ob als Demonstration oder Brauchtumsveranstaltung: Es ist davon auszugehen, dass mit gewissen Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit zu rechnen ist“, heißt es in der Antwort des Kreises auf die Anfrage der Redaktion.
„Die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer dieser Lichterfahrten steht nach wie vor an oberster Stelle. Sowohl der Kreis als auch die Polizei unterstützen die Landwirte weiterhin auf jede Weise. Jetzt liegt es an den Organisatoren der Lichterfahrten, diese ordnungsgemäß anzumelden, zu planen und durchzuführen“, so die Kreisverwaltung.
CDU stellt Landrat Ramers kritische Fragen – und der kontert scharf
Neben Voussem hatten sich auch dessen Parteifreunde im Kreis eingeschaltet. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit sei eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Verwaltung und sollte für alle Akteure oberstes Gebot sein, erklärte Ingo Pfennings als Vorsitzender der Kreis-CDU.
„Gleichwohl dürfen ehrenamtliche Initiativen wie die Lichterzüge nicht aufgrund von Sicherheitsauflagen so erschwert werden, dass eine Durchführung der sicherlich nicht die öffentliche Sicherheit gefährdenden Veranstaltungen nicht mehr möglich ist“, führte Pfennings aus.
Zumal in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens in den vergangenen Wochen bereits Lichterzüge erfolgreich stattgefunden hätten, beispielsweise im benachbarten Rhein-Erft-Kreis, heißt es seitens der CDU.
„Es ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln“, so Pfennings, „dass Veranstaltungen wie Lichterzüge in einem Kreis stattfinden und im Nachbarkreis aufgrund zu hoher Auflagen für die ehrenamtlichen Veranstalter nicht durchführbar sind.“
Es sei wichtig, dass hierbei gleiche Standards angewandt würden, da sonst das Frustrationspotenzial sehr hoch sei. „Gut, dass dieses Thema scheinbar seitens der Landesregierung für die kommenden Jahre mittels eines Erlasses geregelt wurde“, sagte Pfennings.
Der CDU-Kreisverband werbe dafür, dass die Veranstalter der Lichterzüge von den Behörden proaktiv unterstützt würden und gemeinsam nach realisierbaren Lösungen gesucht werde, damit auch in 2023 Lichterzüge im Kreis Euskirchen stattfinden könnten.
CDU: In anderen Kreisen haben Lichterzüge bereits stattgefunden
Die CDU-Kreistagsfraktion hat Fragen unterdessen Fragen an Landrat Ramers, der auch Chef der Kreispolizeibehörde ist: „Warum sind Lichterzüge in anderen Kreisen in NRW möglich und unter welchen Auflagen wurden diese genehmigt?“, möchte Fraktionschefin Ute Stolz wissen.
Eine andere Frage lautet: „Warum konnte nicht eine Genehmigung wie in den Vorjahren erteilt werden?“ Und: Warum habe die Kreisverwaltung den Erlass des Landes, wonach es sich um eine Brauchtumsveranstaltung mit geringeren Auflagen handelt, nicht umgesetzt.
Eine Antwort auf diese Frage geht aus der Antwort Ramers´an diese Zeitung hervor: Weder im Straßenverkehrsamt noch bei der Kreispolizeibehörde liege derzeit ein Erlass des Landes vor. Inwiefern sich die Anforderungen an die Veranstaltungen reduzierten, könne daher aktuell von Seiten des Kreises und der Polizei noch nicht eingeschätzt werden.
Sobald der Erlass vorliege, werde man diesen prüfen und die Auswirkungen mit den Organisatoren besprechen. „Es ist gut, dass die Landesregierung endlich Klarheit schaffen möchte“, reagierte Ramers auf den Vorstoß Voussems. Jedoch empfehle es sich, den Erlass zunächst den zuständigen Behörden zuzuschicken, ehe man Öffentlichkeitsarbeit dazu betreibe.