- Im Streit um den Kommunalwahl-Termin im September sind am NRW-Verfassungsgerichtshof derzeit vier Verfahren anhängig.
- Einige Kleinparteien sehen sich wegen der Corona-Auflagen in ihren Rechten beeinträchtigt. Der Landtag hat darum nun ein „Kommunalwahlerleichterungsgesetz“ beschlossen.
- Lesen Sie hier die Hintergründe.
Düsseldorf – Der Düsseldorfer Landtag hat am Freitag einstimmig ein „Kommunalwahlerleichterungsgesetz“ beschlossen.
Damit erhalten die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber angesichts der widrigen Umstände mehr Zeit, ihre Vorschläge einzureichen. Im Fall der Kommunalwahl sollte die Frist am 16. Juli um 18.00 Uhr ablaufen. Dieser Stichtag wird um elf Tage nach hinten verschoben. Außerdem wurde die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften fast halbiert. In Großstädten wie Köln sind damit pro Wählervorschlag und Wahlbezirk nur noch maximal 12 Unterschriften erforderlich. Für die Einreichung einer Partei-Reserveliste werden im Maximalfall lediglich 60 Unterschriften benötigt. Zudem erhalten Städte die Möglichkeit, die Höchstgrenze für Zahl der Einwohner je Stimmbezirke zu verdoppeln. Dadurch kann die Zahl der Wahllokale deutlich reduziert werden.
Beim NRW-Verfassungsgerichtshof waren zuvor bereits vier Verfahren gegen den Wahltermin eingereicht worden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Kleinparteien sähen sich wegen der Corona-Auflagen in ihren Rechten beeinträchtigt, hieß es.Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, es sei klar, dass eine Kommunalwahl in Coronazeiten alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen stellten würde - die Kandidaten ebenso wie die Kommunalverwaltungen. „Aber das gilt in der aktuellen Krise ja auch für alle anderen Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Ich bin daher zuversichtlich, dass auch die Durchführung der Kommunalwahl keine unlösbare Aufgabe ist“, sagte der Politiker aus Leichlingen. Der Landtag habe zahlreiche Verfahrenserleichterungen beschlossen, die besonders kleinen Parteien und Einzelbewerbern zugutekämen. „Ich glaube, damit haben wir in der Krise eine wirklich faire Lösung für alle gefunden“, sagte Reul.
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Das Verfassungsgericht will in den nächsten Wochen über die eingereichten Verfahren entscheiden. Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer der SPD-Fraktion, erklärte: „Es war die Entscheidung der Landesregierung, an dem ursprünglichen Wahltermin festzuhalten. Herbert Reul hält die Kommunalwahl am 13. September für durchführbar.
Mit dem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen ist jetzt ein Rahmen dafür geschaffen, wie das rechtlich und gesundheitlich funktionieren kann.“ Jetzt müsse der Innenminister dafür sorgen, dass es auch funktioniert. „Er sollte frühzeitig mit den Kommunen den Austausch suchen, wie die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Kommunikationspolitik von Frau Gebauer darf hier nicht sein Maßstab sein.“