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LandgerichtLeverkusener kommt nach schwerem sexuellen Missbrauch in Sicherungsverwahrung

Lesezeit 3 Minuten
Prozess am Landgericht Köln (Symbolbild)

Prozess am Landgericht Köln (Symbolbild)

Der Angeklagte hatten einen Siebenjährigen missbraucht und anschließend kinderpornografische Fotos angefertigt.

Im Fall des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Rheindorf ist der Angeklagte Jan L. (Name geändert) am Montag vom Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an und begründete das mit seiner Gefährlichkeit. Jan L. hat im September 2023 einen damals siebenjährigen Jungen gelockt, schwer sexuell missbraucht und anschließend kinderpornografische Fotos angefertigt.

Doch die Tat – genau genommen waren es zwei an zwei aufeinander folgenden Tagen – war nicht die erste dieser Art. Der heute 45-jährige Jan L. hat vor mehr als einem Jahrzehnt erstmals ein damals siebenjähriges Kind sexuell missbraucht, wie der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk in der Begründung des Urteils rekapitulierte. Und 2014 wird Jan L. nur Monate nach der verbüßten Haftstrafe rückfällig. Erneut kommt er vor Gericht und verbüßt erneut eine Haftstrafe. Zwar macht er eine Therapie und nimmt am KURS-Programm des Landes teil, wie die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern kurz heißt.

Angeklagter wird mehrfach rückfällig

Im Mai 2023 wird Jan L. aus dem Programm entlassen, verbunden mit einer deutlichen Ansage der ihn begleitenden Kriminalbeamten, an welche Regeln er sich zu halten hat. Doch es nützt nichts. Am 8. September 2023 vergeht sich Jan L. am siebenjährigen Sohn einer mit ihm bekannten Familie in Rheindorf und am 9. September erneut. Dabei suggeriert er dem Jungen, er müsse ärztliche Untersuchungen an ihm vornehmen und macht Fotos von dem nackten Kind.

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Zwar schöpfen die Eltern Verdacht, als ihr Sohn mit verdreht angezogener Hose wieder zu dem Grillfest zurückkommt, von wo Jan L. ihn unter einem Vorwand in seine Wohnung mitgenommen hat. Sie sprechen ihren Sohn darauf an, der ihnen berichtet, was Jan L. getan hat. Doch zur Rede gestellt, streitet der Täter Mutmaßungen der Eltern ab, bezichtigt den Jungen sogar, die Unwahrheit zu sagen.

„Die Folgen der Geschehnisse für den Jungen und für die Eltern sind bis heute erheblich“, so Richter Stollenwerk. Der Vater leidet unter Panikattacken, der Junge hat Alpträume, die Eltern machen sich Vorwürfe, wie das passieren konnte.

Die Folgen der Geschehnisse für den Jungen und für die Eltern sind bis heute erheblich.
Vorsitzender Richter Thomas Stollenwerk

Der Vorsitzende Richter folgt in seiner Begründung der Einschätzung des psychologischen Gutachters, der bei Jan L. eine homosexuelle Kernpädophilie festgestellt hat. Jan L. weiß um seine sexuelle Neigung, hat darüber viele Kenntnisse angesammelt und auch Therapien durchlaufen. Doch er hat das nicht verinnerlicht, so Stollenwerk. Das wirkt sich ebenso strafverschärfend aus wie die zweimalige einschlägige Vorstrafe. Zugute hält er ihm, dass er in vollem Umfang geständig ist und damit seinem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hat.

Mit dem Strafmaß folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Angesicht der Rückfälle in der Vergangenheit sieht das Gericht auch die Sicherungsverwahrung als zwingend an. Stollenwerk: „Heute ist der Angeklagte gefährlich.“ Und an den Angeklagten gerichtet: „Grundsätzlich heißt das, dass Sie nie wieder freikommen, es sei denn, es gelingt Ihnen, die Justiz zu überzeugen, dass Sie nicht mehr gefährlich sind.“