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DrogenCDU will konkrete Angaben zur Umsetzung des Cannabisgesetzes in Leverkusen

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Ein Mann raucht einen Joint.

Ein Mann raucht einen Joint.

Das Cannabisgesetz gilt ab 1. April. CDU und FDP in Leverkusen sehen das Gesetz sehr kritisch. Die Verwaltung ist am Zug.

Nach dem Bundestag vor einem Monat ist das umstrittene Cannabis-Gesetz nun auch durch den Bundesrat gegangen. Das heißt: Ab 1. April dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Drei Pflanzen zum Selbstanbau sind erlaubt.

Das Gesetz der Ampel-Koalition war maßgeblich vom Bundesgesundheitsminister und Leverkusener Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach (SPD) vorangetrieben worden. Der erhofft sich davon eine Wende in der Drogenpolitik: Weg von Kriminalisierung, hin zu kontrolliertem, begrenztem Konsum. Ärzteverbände hatten sich größtenteils gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis ausgesprochen, Drogenexperten dafür.

Wie auf Bundesebene auch, kam von der CDU in Leverkusen in den vergangenen Wochen Gegenwind. „Auf die Stadt Leverkusen werden in diesem Zusammenhang vielfältige Aufgaben zukommen“, formulieren die Christdemokraten in einer neuerlichen Anfrage an Oberbürgermeister Uwe Richrath. Die CDU will wissen, wie sich die Stadt auf das Inkrafttreten vorbereitet hat. Besonders gehe es ihnen dabei um den Jugendschutz, die Regulierung und Lizensierung, den örtlichen Gesundheitsdienst sowie wirtschaftliche Auswirkungen.

Leverkusen: Stadt lässt sich nicht in die Karten schauen

Auch treibt die CDU um, wie die Kommune das Einhalten der Regeln, zum Beispiel von Cannabis-Verbotszonen kontrollieren will. Zudem fordert die CDU eine Bürgerbeteiligung, um über die konkreten Auswirkungen des Gesetzes zu informieren.

Bisher hatte sich die Stadtverwaltung auch auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ darauf zurückgezogen, dass es konkreter Informationen bedürfe und man abwarten müsse, bis das Gesetz verabschiedet ist, bevor man etwas Genaueres sagen könne. Das Gesetz sieht bestimmte Zonen vor, in denen nicht gekifft werden darf. Zum Beispiel im Umkreis von 200 Metern zu Schulen und Kindergärten, oder tagsüber in der Fußgängerzone.

Der FDP-Politiker Friedrich Busch hatte zuletzt diese Vorgaben schon einmal exemplarisch für den Stadtteil Opladen geprüft und war zu folgendem Schluss gekommen: „Es wird eine Unmöglichkeit sein, diese Vorschriften genau zu kontrollieren. Sollen jetzt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts mit Stadtkarten in der Hand durch unsere Stadtquartiere laufen, um Verstöße in Verbotszonen aufzudecken?“ Grundsätzlich begrüße die FDP Leverkusen die Einführung des Cannabisgesetzes aber, teilt Friedrich Busch mit.