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Leverkusener angeklagtKurzschluss setzte dem Cannabis-Anbau im Kinderzimmer ein Ende

Lesezeit 3 Minuten
Cannabis dpa

Immer wieder stößt die Polizei auf illegale Cannabisplantagen. (Symbolbild)

Leverkusen – Cannabisanbau im Kinderzimmer? Ein 40-jähriger Leverkusener soll in großem Stil Marihuana in seiner Wohnung angebaut haben und stand nun mit einem weiteren Mann wegen Herstellung und Handel mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln vor Gericht. Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens war jedoch nicht das Aufdecken des illegalen Geschäfts durch die Polizei, sondern die Selbstanzeige durch den Angeklagten.

Im April 2019 sendete der Leverkusener Tobias D. (alle Namen von der Redaktion geändert) seinem ehemaligen Arbeitskollegen Christian P. ein Foto von einem Päckchen Marihuana-Samen, das er zuvor im Internet erworben hatte, zu. Bis dahin bestand lediglich sporadisch Kontakt zwischen den beiden: Gelegentlich hatte der Leverkusener beim 35-jährigen Kölner Cannabis gekauft. Bei einem Besuch in Leverkusen soll dieser jedoch rasch das Potenzial erkannt haben: „Im Zimmer ist Platz, lass das Ganze größer machen“, soll er gesagt haben. Da zum damaligen Zeitpunkt zwischen Tobias D. und seinem zwölfjährigen Kind kein regelmäßiger Kontakt bestand, stand der Raum, der eigentlich als Kinderzimmer angedacht war, zur Verfügung.

Die Aufgabenverteilung war klar: Der 40-Jährige baute und pflegte zunächst 18 Cannabispflanzen in seiner Wohnung, Christian P. vertrieb den Ertrag. Ebenso strikt sollen die Hierarchieverhältnisse in der Beziehung der Täter gewesen sein. Tobias D. erhielt kein Geld, ebenso durfte er sich nicht an den Erträgen zum Eigenkonsum bedienen. Einmal soll ihn Christian P. dafür körperlich angegangen haben, weshalb er während des laufenden Anbaus weiterhin Betäubungsmittel beim Mittäter kaufte.

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Warum der 40-Jährige sich das gefallen ließ? Tobias D. soll seit rund 20 Jahren mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen haben, weshalb er zu 50 Prozent als schwerbehindert gilt. Medikamentös behandelt werden eine diagnostizierte Depression und Persönlichkeitsstörung. „Der Angeklagte erkannte die Lage meines Mandanten und nutzte diese aus“, betonte Tobias D.s Verteidiger vor Gericht.Im weiteren Verlauf ihrer illegalen Machenschaften weiteten die beiden Männer ihren Anbau nach der ersten Ernte, die etwa 450 Gramm brachte, durch das Aufstellen von immer größeren Zelten mit Lampen und speziellen Lüftungsanlagen in der Wohnung aus. Auch ein nicht identifizierter dritter Täter soll als Dealer mitgeholfen haben.

Kurzschluss setzt dem Anbau ein Ende

Zum Verhängnis wurde dem Trio ein Ventilatorenkurzschluss, der die Pflanzen kurz vor der zweiten Ernte im September 2019 in Brand setzte. Der Leverkusener wurde rechtzeitig auf das Feuer aufmerksam und konnte es selbst löschen. Nach diesem Vorfall wandten sich die Mittäter vom Wohnungsbesitzer ab.

„Er war kein passives Opfer“, versuchte der Anwalt von Christian P. in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Opladen anhand von Chatverläufen zu verdeutlichen. „Alter, wenn das eine Verarsche ist! Lauf, Junge, lauf. Du hast einen psychisch Kranken noch nicht Amok laufen gesehen“, soll der Leverkusener geschrieben haben. Das Gericht legte die Drohungen als Verzweiflungstat aus.

Zwei Wochen nach dem Brand rief der Angeklagte die Polizei an. Der Richter wunderte sich, weshalb der Mann nicht einfach die Überreste der Cannabisplantage entsorgt hatte. Sein Verteidiger, der größtenteils während der Verhandlung für den Leverkusener sprach, erklärte: „Mein Mandant war nervlich am Ende, er wusste noch ein noch aus.“

In Opladen wurde der psychisch vorbelastete Tobias D. schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro aufgrund von Beihilfe verurteilt. Strafmildernd wirkte sich für den Angeklagten die Aufklärungshilfe und die mutmaßliche verminderte Schuldfähigkeit aus. Der mitangeklagte Christian P., der laut Auffassung des Gerichts die treibende Kraft war, wurde zur einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro sowie zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Neben dem Geständnissen der noch nicht vorbestraften Angeklagten wirkten die Auffassung des Gerichts von Cannabis als vergleichsweise weiche Droge sowie die möglicherweise bald anstehende Legalisierung der Droge mildernd auf das Strafmaß.