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Rein platonisch?Beziehung im Schlebuscher Mordprozess unter die Lupe genommen

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In Schlebusch ist eine Frau getötet worden.

Leverkusen – Tag zwei der Verhandlung über den Schlebuscher Mordfall: Vor dem Kölner Landgericht sind am Montag weitere Zeugen befragt worden, unter anderem eine Sozialarbeiterin und ein Psychotherapeut, die das Opfer betreut hatten. Später sagten auch Bekannte aus der Gemeinde des Opfers und des Angeklagten aus, sowie Freunde des mutmaßlichen Täters.

Die 22-Jährige, die Anfang Juli von ihrem Exfreund getötet worden war, hatte in den Jahren vor ihrem Tod ambulante Betreuung erhalten, da sie Ängste und soziale Schwierigkeiten hatte. Die befragte Sozialarbeiterin, die selbst vor Gericht seelische Unterstützung mitbrachte, schilderte eine Posttraumatische Belastungsstörung ihrer Klientin. Diese rühre von der Flucht aus dem Kriegsgebiet Eritrea.

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Von ihrem Stalker habe die junge Frau häufig berichtet; von Auflauern und Bedrohung. Anfang des Jahres 2020 habe sie von einer besonders gewalttätigen Begegnung erzählt: Der Angeklagte habe sie mit einem Hammer bedroht, nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, dass sie ihn nicht heiraten wolle.

Dabei habe er gedroht, sie und danach sich selbst umzubringen, wenn sie bei dieser Aussage bliebe.Mehrere Zeugen wiederholten an diesem Prozesstag diese Erzählung. In der Zeit danach habe sich die 22-Jährige verstärkt zurückgezogen, sei nicht mehr ans Telefon gegangen und habe nur in Begleitung das Haus verlassen. Die Beratung durch den Sozialdienst unterbrach sie, in der Therapie legte sie lange Pausen ein.

Gab es einen Übergriff?

Als der Psychotherapeut die Möglichkeit eines sexuellen Übergriffs anspricht, der während der Flucht stattgefunden haben könnte, wird der 48-jährige Angeklagte unruhig und will mehr darüber erfahren.

Während der folgenden Stunden unterbricht er die Verhöre seiner Bekannten, hat selbst Fragen an die Zeugen. Die Richter der Großen Strafkammer sind irritiert, da sich in eritreischen Sprachen unterhalten wird und die Dolmetscherin kaum nachkommt, die Gespräche zu übertragen.

Mitglieder aus der türkischen Gemeinde, in der sich der Angeklagte und sein späteres Opfer kennengelernt hatten, erläuterten die Motivationen der jungen Frau, den Antrag abzulehnen: Religiöse Bedingungen seien von seiner Seite nicht erfüllt worden.

Widersprüchliche Aussagen gibt es bei der Beziehung. Die meisten Zeugen geben an, der 48-Jährige und die 22-Jährige seien nur ein platonisches Verhältnis eingegangen. Ein Freund des Eritreers berichtet jedoch von einem romantischen Wochenende. Weitere Unklarheit herrscht auch über den Alkoholkonsum des Angeklagten. Auch seiner Exfrau gegenüber habe er früher Gewalt angedroht, woraufhin sie die Polizei gerufen und ihn rausgeworfen habe.