Düsseldorf – Im nordrhein-westfälischen Einzelhandel muss von diesem Mittwoch an die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichproben reichen dann aus. Das kündigte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an. Gleiches gelte für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.
Generell bleibe aber die 2G-Regel in Ladengeschäften und auf Märkten in NRW bestehen, weil sie sich bewährt habe, erklärte Laumann. Nicht Geimpfte hätten nachweislich ein deutlich höheres Risiko, mit einer Corona-Infektion stationär behandelt werden zu müssen.
Mehrere andere Bundesländer haben demgegenüber bereits angekündigt, die 2G-Regel zu kippen. In NRW stehe das nicht nur aus Infektionsschutzgründen derzeit noch nicht zur Debatte, erläuterte Laumann. „In Nordrhein-Westfalen haben die Gerichte unsere Regelungen im Einzelhandel für rechtsgültig betrachtet.”
Beim Handelsverbands NRW stieß der kleine Schritt der Landesregierung auf Kritik. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich”, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Achten. Mittlerweile hätten die meisten Bundesländer die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt. Es sei absolut unverständlich, dass NRW hier nicht mitziehe. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste.
In der ab Mittwoch geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung, die für weitere vier Wochen gelten soll, gebe es zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen, sagte Laumann. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde die Infektionslage erneut bewertet. NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe. Im Moment sei eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen. Da die Belastung in den Krankenhäusern immer zeitverzögert einsetze, sei sie auch nicht exakt vorauszusagen.
In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Solange Kinder zur Schule gingen, erfüllten sie wegen der regelmäßigen Schnelltests automatisch 2G-plus-Voraussetzungen, sagte Laumann. 2G-plus verlangt, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test brauchen.
In der Jugendarbeit reiche nun wieder die Voraussetzung 3G, also Zugang auch für Getestete, sagte Laumann. Bislang galt das nur für besondere Angebote der Jugendsozialarbeit.
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