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Brandstiftung in NotunterkunftLandgericht verhandelt ohne Angeklagten aus Bergneustadt

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann betritt den Justizkomplex Köln an der Luxemburger Straße 101.

In Köln wurde gegen einen Mann aus Bergneustadt verhandelt.

Prozess wegen Brandstiftung in einer Notunterkunft gegen 37-jährigen Bergneustädter wurde in Köln fortgesetzt.

Erst mit rund drei Stunden Verzögerung konnte die Verhandlung am Landgericht Köln gegen einen 37-jährigen Bergneustädter wegen schwerer Brandstiftung am Donnerstag fortgesetzt werden.

Der Beschuldigte 37-Jährige soll Ende September vergangenen Jahres sein Zimmer in einer Bergneustädter Notunterkunft in Brand gesetzt haben. Zunächst erreichte den Vorsitzenden Richter Stephan Aderhold die Mitteilung von der Klinik in Köln, in der der Angeklagte derzeit behandelt wird, dass er vermutlich nicht in der Lage sei, an dem Prozess teilzunehmen.

Es werde aber darauf hingearbeitet, dies doch noch zu ermöglichen. Gegen Mittag erschien dann der Mann im Gerichtssaal in Begleitung der Stationsleiterin und erklärte, dass die Auftaktveranstaltung am Dienstag äußerst belastend gewesen sei und er fürchte, diesmal zusammenzubrechen.

Gutachter warnt vor Risiken für den Angeklagten

Auch der anwesende psychologische Gutachter fürchtete eine Dekompensation: „Das Risiko ist zu groß, dass sich sein gesundheitlicher Zustand während der Verhandlung extrem verschlechtert.“ Nach einer kurzen Beratung verkündete der Vorsitzende den Beschluss, die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten fortzuführen, um nicht eventuelle psychotische Zustände bei ihm auszulösen.

Ein Zimmernachbar in der Bergneustädter Notunterkunft, wo der Angeklagte im letzten September einen Zimmerbrand verursacht haben soll, der auf den Dachstuhl übergegriffen hatte, erklärte, dass er nur wenig Kontakt zu dem Mann gehabt habe.

Zimmernachbar sagt als Zeuge aus

Allerdings hätte er ihm einmal geholfen, einen Einkaufswagen voller Bierdosen in sein Zimmer im ersten Obergeschoss zu transportieren. Bereits am Tag vor dem großen Brand habe er von draußen einen Feuerschein in dessen Zimmer bemerkt und den Mann auf dem Bett sitzend vor einem kleinen Lagerfeuer vorgefunden, was er sofort gelöscht habe.

Eine ähnliche Situation habe sich am Samstagmittag wiederholt. Den Brand am Samstagabend habe er dann vergeblich mit Feuerlöschern zu bekämpfen versucht. Ein weiterer Mitbewohner schilderte, dass er ihn unterstützt und sich dabei eine Rauchvergiftung zugezogen habe, die vom Rettungsdienst behandelt wurde.

Pflegerin berichtet von Aggression

Sehr aufschlussreich war die Aussage einer Pflegerin aus der Klinik in Hellersen bei Lüdenscheid, wo der Angeklagte im Sommer vorigen Jahres behandelt wurde. „Wenn er seine Medikamente genommen hat, war er ganz friedlich“, schilderte sie, doch habe er die Einnahme während seines halbjährlichen Aufenthalts dort zunehmend verweigert.

In unkontrollierbaren Zuständen habe er Bewohner angegriffen und auch seine Zimmereinrichtung mehrfach demoliert. Einmal habe er Bett und Kleiderschrank kurz- und klein geschlagen, die Trümmer aus dem Fenster geworfen und draußen angezündet.

Der behandelnde Psychiater von der LVR-Landesklinik Essen, in der der Angeklagte nach seiner Festnahme beim Brandgeschehen untergebracht war, beschrieb den Mann bei seiner Aufnahme als kooperativ, aber sehr infantil.

Er habe abgestritten, jemals an einer psychischen Krankheit gelitten zu haben. In seinem Zimmer habe er lautstark Selbstgespräche geführt und den Pflegern vor der Tür angedroht: „Wenn ihr reinkommt, töte ich Euch.“

Angeklagter war Zeitsoldat

Auch andere Patienten hätten Angst vor ihm gehabt, so dass er abgesondert werden musste. Schließlich habe er massive Wahnvorstellungen gehabt. So verfüge er als Erbe eines großen Chemieunternehmens über Milliarden, außerdem habe er einen IQ von 280, der noch ständig steige.

Seine Ankündigung, eine Atombombe zu zünden, sei auf den Dienst bei der Bundeswehr zurückzuführen, wo er sich als Zeitsoldat verpflichtet und erste psychotische Reaktionen entwickelt habe. Der Prozess wird im März fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen und der psychologische Gutachter gehört werden.