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ProzessEnkel aus Gummersbach wegen Mordes angeklagt – DNA-Gutachten soll Verteidigung helfen

Lesezeit 2 Minuten
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Am Mittwoch hat die Verteidigung vor dem Landgericht Köln Beweisanträge gestellt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus Gummersbach zur Last, seinen Großvater im Juli 2022 ermordet zu haben.

Im Mordprozess gegen einen 22-Jährigen aus Gummersbach hat die Verteidigung am Mittwoch Beweisanträge gestellt. Unter anderem soll ein DNA-Gutachten beweisen, dass der wegen Mordes und schwerer Brandstiftung Angeklagte von seinem Großvater (83), dem späteren Opfer, ein Blister mit zehn Tabletten des Schlafmittels Zopiklon erhalten hat.

Die Mutter des Angeklagten hatte vor Gericht bekundet, ein angebrochenes Blister mit dem Schlafmittel in der Wohnung ihres Sohnes gefunden zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, seinen Großvater im Juli 2022 ermordet zu haben.

Hat der Angeklagte den Großvater mit Schlaftabletten sediert oder nicht?

Laut Anklage soll er den Senior zunächst durch Verabreichen von zehn Schlaftabletten Zopiklon sediert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, weil in einer angebrochenen Tablettenverpackung zehn Tabletten fehlten. Nach der Sedierung soll der Angeklagte im Wohnzimmer des Großvaters einen Brand gelegt haben.

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Zwar hatte der 22-Jährige, so belegen es Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras, in und am Haus noch einen Rettungsversuch unternommen und den bewusstlosen Senior aus dem brennenden Haus ins Freie gezogen. Der Mann verstarb aber dennoch wenig später an den Folgen der erlittenen Rauchgasvergiftung.

Verteidigerin Petra Eßer geht in ihrem Beweisantrag nun davon aus, dass das später von der Mutter gefundene Tablettenblister, in dem sich noch sechs Tabletten des Schlafmittels befanden, genau jenes Blister sei, das in der beim Großvater aufgefundenen Zopiklon-Packung fehlte. Laut Beweisantrag der Verteidigung hat das beim Angeklagten gefundene Blister die identische Hersteller-Chargen-Nummer, wie die beim Großvater gefundene Packung. Aus diesem Grund könne der Mandant „seinen Großvater am 13. Juli 2022 nicht sediert haben“.

Die Mutter des Angeklagten hatte in ihrer Zeugenaussage im September berichtet, dass sie das angebrochene Blister in einem Körbchen im Arbeitszimmer der Wohnung ihres Sohnes beim Aufräumen gefunden habe. Zuvor hatten bereits Polizeibeamte das Zimmer durchsucht, das Schlafmittel jedoch nicht gefunden.

Ein an der Durchsuchung beteiligter Polizeibeamter hatte in der vergangenen Woche nur sehr vage Angaben gemacht. Die Mutter des Angeklagten hatte zudem berichtet, dass ihr Sohn im Frühjahr 2022 über Schlafstörungen berichtet habe. Darum habe er vom Großvater Zopiklon erhalten. Das Schlafmittel war dem Senior ärztlich verschrieben, er soll sich aber geweigert haben, es einzunehmen. Die Mutter hatte bekundet, dass der 22-Jährige bei mindestens einer Gelegenheit in ihrer Gegenwart eine Tablette aus besagtem Blister eingenommen habe.

Der Prozess wird fortgesetzt. Das Gericht will zudem weitere Verhandlungstage terminieren.