Das Landgericht Köln ordnete außerdem an, dass der Mann zuvor in den Maßregelvollzug zur Alkohol- und Drogentherapie muss.
TherapieMann nach Messerangriff am Gummersbacher Trinkerbüdchen in Psychiatrie eingewiesen

Am Landgericht in Köln fiel das Urteil gegen den 39-Jährigen.
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Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch einen 39-Jährigen in eine Psychiatrie eingewiesen. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Mann zuvor in den Maßregelvollzug zur Alkohol- und Drogentherapie muss. Grund für die Anordnungen sind ein Angriff auf zwei Seniorinnen sowie ein Messerangriff auf einen Bekannten des 39-Jährigen, die der Beschuldigte im Zustand einer drogeninduzierten Psychose am 22. Mai 2024 in Gummersbach binnen weniger Stunden begangen hatte.
Zunächst war der Beschuldigte am Morgen des Tattages mit einem rund zwei Meter langen Stock auf der Großenbernberger Straße unterwegs und rief: „Der Teufel ist gekommen!“, und: „Der Teufel ist auferstanden!“ Anschließend schlug er grundlos eine Seniorin nieder, wobei die Frau mit dem Hinterkopf auf den Boden prallte. Im unmittelbaren Anschluss an die Tat hatte der Beschuldigte nach Überzeugung des Gerichts zwei weitere Frauen als „alten Hexen“ bezeichnet und einer von ihnen ein blaues Auge geschlagen.
Überwachungskameras am Gummersbacher Busbahnhof
Nur wenige Stunden später kam es dann am sogenannten Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof zur erheblichsten Tat des 39-Jährigen. Dort saß der Beschuldigte, wie Bilder einer Überwachungskamera zeigten, neben einem Bekannten, mit dem er sich unterhielt. Als sich der Bekannte zu seinem Rucksack bückte, um ein Butterbrot herauszuholen, zückte der Angeschuldigte plötzlich ein Messer und „stach wie aus dem Nichts“, wie der Vorsitzende Necmettin Gül sagte, wiederholt auf Hinterkopf, Nacken und Rücken des Mannes ein.
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Das Opfer wurde schwer verletzt, kam aber vermutlich deswegen glimpflich davon, weil ein Teil der Klinge abgebrochen war. „Die schonungslose Wahrheit ist: Im Moment ist es leider so, dass Sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind“, sagte Gül, der die Gefährlichkeit der von dem Angeschuldigten begangenen Taten unterstrich. Darum habe die Kammer auch keine andere Möglichkeit gesehen, als zusätzlich zum Maßregelvollzug zur Alkohol- und Drogentherapie auch die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie anzuordnen.
Der zweijährige Maßregelvollzug wird aber vorgelagert. Bei entsprechendem Therapieerfolg könnte anschließend bei einer erneuten Prüfung die anschließende Einweisung in eine Psychiatrie auch zur Bewährung ausgesetzt werden. „Das haben Sie bei erfolgreicher Therapie mit in der Hand“, sagte Gül weiter.
Der Beschuldigte, der am Tattag unter dem Einfluss erheblicher Mengen Alkohol und Amphetamin gestanden hatte, hatte während des Prozesses aber einen guten Eindruck auf das Gericht gemacht: „Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sie sind aber auch kein hoffnungsloser Fall. Sie sind in einem guten Zustand im Moment, das haben wir wahrgenommen“, sagte Gül, der dem Beschuldigten alles Gute dabei wünschte, die Drogen- und Alkoholsucht in den Griff zu kriegen: „Ich glaube auch, dass Sie das schaffen“, zeigte sich Gül überzeugt.