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Nächste InstanzStadt Gummersbach will Kölner Urteil zum Knatsch in der Feuerwehr anfechten

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Zu sehen ist ein Feuerwehrmann vor dem Gebäude des Kölner Verwaltungsgerichts.

Die Klage von Sören Lasch gegen die Stadt Gummersbach wurde am 19. August vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt.

Der Gummersbacher Feuerwehrmann Sören Lasch hat gegen seinen Rauswurf aus der Einsatzgruppe geklagt und teilweise Recht bekommen. Das will die Stadt nicht akzeptieren.

Der juristische Streit um den Rauswurf des ehrenamtlichen Feuerwehrmannes Sören Lasch (44) aus der Gummersbacher Einsatzgruppe geht in die nächste Runde. Die Stadt möchte das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem August durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster überprüfen lassen und hat einen sogenannten Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Vertrauen zum Gummersbacher Löschzug ist laut Gericht zerrüttet

Ende des vergangenen Monats hatte die Kammer in der Domstadt entschieden, dass Lasch nicht mehr zu Einsätzen ausrücken darf, weil das Vertrauen zwischen ihm und der großen Mehrheit seines Löschzugs Hülsbach zerrüttet sei, und etliche Freiwillige mit ihrem Austritt gedroht hätten. Über allem stehe die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Wehr, so die Kölner Richter damals.

Allerdings kassierte die Kammer zugleich auch Laschs Versetzung in die Ehrenabteilung. Aus dem Gesetz folge vielmehr, dass derjenige, der aus der Einsatzgruppe ausscheide und noch nicht die Altersgrenze erreicht habe, fortan in der sogenannten Unterstützungsabteilung mitarbeite. Die Gummersbacher Wehrleitung habe ihr Ermessen deshalb falsch ausgeübt und müsse nun neu über die weitere Verwendung des Unterbrandmeisters entscheiden, hieß es im Urteil.

Ob Gummersbacher Fall in Münster verhandelt wird, ist noch unklar

Ob in Münster tatsächlich über den Fall aus der Kreisstadt verhandelt wird, ist allerdings unklar. Das OVG müsste die Sache zur Entscheidung annehmen – etwa, weil sie das Kölner Urteil für grundfalsch hält oder der Sache grundsätzliche Bedeutung beimisst. Für Letzteres könnte sprechen, dass es die Unterstützungsabteilungen der NRW-Feuerwehren erst seit 2016 gibt, es also noch nicht allzu viele Urteile dazu gibt.

In der Kölner Verhandlung hatte der Prozessvertreter der Stadt jedenfalls betont, auch zwischen Einsatz- und Unterstützungsgruppe sei die Zusammenarbeit eng und müsse vertrauensvoll sein.