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Achtung, Kontrolle!Es blitzt nun öfter auf Rhein-Bergs Straßen

Lesezeit 3 Minuten
Aus einem zivilen Fahrzeug wird   ein Autofahrer „geblitzt“.

So sieht es hinter der Heckscheibe jener unauffälligen Blitzerfahrzeuge aus, von denen der Kreis nun ein drittes angeschafft hat.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat ein zusätzliches Messfahrzeug angeschafft – und kalkuliert mit 3,3 Millionen Euro durch Tempoverstöße.

Der Van mit dem Leverkusener oder dem GM-Kennzeichen, der da am Straßenrand parkt, fällt nicht weiter auf – bis es grell aus seiner Heckscheibe blitzt. Das dürfte künftig auf Rhein-Bergs Straße noch häufiger vorkommen. Denn der Rheinisch-Bergische Kreis hat ein drittes Fahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung angeschafft. Und er ist nicht der einzige, der auf Rhein-Bergs Straßen die Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten überwacht – auch die Kreisstadt Bergisch Gladbach und die Polizei kontrollieren, ob zu schnell gefahren wird.

Was die Leverkusener A1-Brücke mit einem Millionenloch zu tun hat

Die festinstallierten Blitzer sollen ebenso wie die mobilen für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Ganz nebenbei spülen sie aber auch Geld in die leeren öffentlichen Kassen. Das wurde auch deutlich, als die Autobahn GmbH den Kreis wegen der Fertigstellung der Leverkusener Autobahnbrücke anwies, den Blitzer an der A1 abzubauen und damit ein Loch von elf Millionen Euro jährlich im Kreishaushalt aufriss.

Nach Anschaffung eines weiteren Blitzerfahrzeugs sowie der Montage eines neuen „Starenkastens“ in Rösrath-Rambrücken, wo es zu mehreren schweren Unfällen gekommen war, kalkuliert der Kreis in diesem Jahr mit deutlich höheren Einnahmen aufgrund von Tempoverstößen als im Vorjahr.

Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Sinne der Verkehrserziehung.
Nina Eckardt, Sprecherin des Rheinisch-Bergischen Kreises

Das sei allerdings keinesfalls das Erste, was die Kreisverwaltung dabei im Blick habe, betont Kreissprecherin Nina Eckardt. Im Gegenteil: „Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Sinne der Verkehrserziehung“, so Eckardt. Ziel sei es, „der Unfallgefahr durch überhöhte Geschwindigkeit entgegenzuwirken und den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen“.

Überwacht werden dürfe die Geschwindigkeit im Übrigen ausschließlich an Unfallhäufungsstellen und auf Streckenabschnitten, auf denen wie an Schulen, Spielplätzen oder Seniorenheimen eine „erhöhte Unfallgefahr angenommen werden“ müsse, so Eckardt.

Rheinisch-Bergischer Kreis kalkuliert mit 700.000 Euro Mehreinnahmen

Gleichwohl: Hat der Kreis im vergangenen Jahr noch 845.380 Euro allein durch seine mobile Geschwindigkeitsüberwachung eingenommen, so kalkuliert er nach Anschaffung des dritten Blitzer-Fahrzeugs in diesem Jahr mit mehr als einem Drittel zusätzlichen Einnahmen, insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Die stationären Blitzer (ohne den mittlerweile abgebauten Blitzer an der A1) spülten im vergangenen Jahr 1.785.768 Euro in die Kreiskasse. Hier kalkuliert man im Kreishaus für das aktuelle Jahr mit insgesamt 1,8 Millionen Euro. Damit werden insgesamt 3,3 Millionen Euro durch Tempoverstöße für die Kreiskasse erwartet, rund 700.000 Euro mehr als im Vorjahr. Das Loch von rund elf Millionen Euro, das der Abbau des Blitzers an der A1 bei Burscheid in den Kreishaushalt riss, lässt sich damit aber keineswegs stopfen.

So oder so ist laut Kreis aber das Ziel, „den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen“. Aus diesem Grund seien die mobilen Tempoüberwacher „seit jeher“ auch an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz, auch wenn die Kontrollpunkte an diesen Tagen vom Kreis nicht veröffentlicht oder an die Medien weitergegeben werden, die sie wie diese Zeitung in ihren Terminspalten publik macht. Der Kreis weise darauf hin, „dass man an Wochenenden und Feiertagen unabhängig vom Einsatzplan mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen“ müsse, so Kreissprecherin Nina Eckardt. Die Straßenverkehrsordnung gelte schließlich „an allen Tagen gleichermaßen“.