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Zwei Tote Arbeiter bei BahnunfallStaatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden nach tödlichem Zugunglück in Hürth

Lesezeit 3 Minuten
Am Donnerstag ist ein Zug nahe Köln auf einer Bahnstrecke in eine Gruppe von Arbeitern gefahren. Warum die Arbeiter offenbar nicht gewarnt wurden, ist nun Teil der Ermittlungen.

Am Donnerstag ist ein Zug nahe Köln auf einer Bahnstrecke in eine Gruppe von Arbeitern gefahren. Warum die Arbeiter offenbar nicht gewarnt wurden, ist nun Teil der Ermittlungen.

Zwei Menschen sind tot, zahlreiche weitere womöglich traumatisiert. Einen Tag nach der Tragödie drängt sich die Frage auf: Wie konnte das passieren?

Nach dem Zugunglück mit zwei Toten in Hürth gehen am Freitag die Ermittlungen zu Ursache und Hergang weiter. Warum stand der Arbeitstrupp noch an beziehungsweise auf den Gleisen, obwohl sich ein Zug näherte? War die hohe Geschwindigkeit von etwa 160 km/h, mit der der Zug im Baustellenbereich unterwegs war, angemessen? War die Baustelle genehmigt und richtig abgesichert?

Diese und weitere Fragen bleiben nach dem verheerenden Unfall mit zwei Toten am Freitag zunächst unbeantwortet. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat nun nach dem Zugunglück mit zwei Toten bei Hürth ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen, wie am Freitag bekannt wurde.

Zugunglück in Hürth: Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden

Damit soll geprüft werden, ob es mit Blick auf den Tod der beiden Männer Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gibt, wie die Ermittler am Freitag mitteilten. Eine zentrale Frage dabei sei, was zwischen den Beteiligten zu dem Arbeitseinsatz vor Ort besprochen wurde, welche Sicherungsvorschriften für solche Einsätze existieren und wer gegebenenfalls dagegen verstoßen hat. Ein Todesermittlungsverfahren ist bei einem unnatürlichen Tod üblich. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt oder gegen eine konkrete Person gibt es laut der Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

Die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren immer dann ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen. Das scheint bislang nicht der Fall zu sein.

Der Intercity (IC) hatte am Donnerstag bei Hürth zwei Arbeiter erfasst. Die beiden starben noch vor Ort. Das Unglück ereignete sich auf freier Strecke nahe dem Bahnhof Hürth-Kalscheuren, die Strecke war im Anschluss stundenlang gesperrt.

Ermittlungen nach Zugunglück in Hürth laufen

Sie hatten ersten Ermittlungen zufolge im Auftrag der Deutschen Bahn Arbeiten am Gleis durchgeführt. Zu der Gruppe gehörten noch fünf weitere Arbeiter, die den Tod ihrer Kollegen miterleben und von Seelsorgern betreut werden mussten. Vom Zug wurden sie nicht getroffen, sie blieben körperlich unversehrt.

Ermittler hatten am Donnerstag am Unglücksort Spuren gesichert. Man spreche auch mit Augenzeugen, deren Aussagen wichtig seien, sagte ein Polizeisprecher.

Politiker in NRW sprechen nach schwerem Zugünglück von „Tragödie“ und bekunden Beileid

Der IC 2005 war auf dem Weg von Emden nach Koblenz, als er gegen 11.19 Uhr die Arbeiter erfasste. Der Zug hatte nach dem Unglück eine Bremsstörung, die laut Bahn wohl durch den Unfall ausgelöst wurde. Er musste deswegen abgeschleppt werden. Die Bahnstrecke zwischen Köln und Bonn blieb für knapp sieben Stunden gesperrt, Ausfälle und Verzögerungen im Fern- und Nahverkehr waren die Folge.

Mehrere Politikerinnen und Politiker hatten sich am Donnerstag angesichts des Zugunglücks entsetzt gezeigt und den Angehörigen ihr Mitgefühl ausgesprochen. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von einer „schlimmen Tragödie“, Landrat Frank Rock gab am Unglücksort an, „zutiefst betroffen“ zu sein.

Er drückte den Angehörigen sein Beileid aus. Oliver Krischer (Grüne), Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW, schrieb auf Twitter: „Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen in dieser schweren Stunde. Dank an alle, die vor Ort jetzt Hilfe leisten in dieser schwierigen Lage.“ (mit dpa)