UrteilTankstellen-Räuber von Kerpen, Elsdorf und Bedburg zu Haftstrafen verurteilt

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Das Bild zeigt eine Tankstelle in Kerpen.

Die Serie der Tankstellenüberfälle im nördlichen Kreisgebiet scheint aufgeklärt zu sein.

Die Kammer befürchtete Gefahren für die Allgemeinheit, wenn die Strafen zur Bewährung ausgesetzt würden.

Zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis hat das Landgericht Köln den erwachsenen Anführer (22) des Räuber-Trios verurteilt, das im Januar fünf Tankstellen- und drei Straßen-Überfälle begangen hat. Auf die im Tatzeitraum 17 und 18 Jahre alten Mittäter entfielen jeweils drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.

Mit den Urteilen blieb die 26. Große Strafkammer nur im Fall des 22-jährigen Drahtziehers unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre gefordert hatte. Ausschlaggebend war seine umfassende Unterstützung bei der Aufklärung, ohne die ein Mitschuldiger nicht hätte ermittelt werden können. Außerdem ist der Erwachsene im Gegensatz zu den beiden Jugendlichen nur geringfügig vorbestraft.

Für den Mann, der sich als einziger Angeklagter aufgrund Haftaussetzung auf freiem Fuß befindet, erließ das Gericht einen neuen Haftbefehl, der jedoch nicht unmittelbar vollstreckt wurde, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Da bei den Jugendlichen verfestigte schädliche Neigungen, erhebliche Persönlichkeitsmängel und hohe kriminelle Energie festgestellt wurden, bleiben sie vorerst dort, wo sie zurzeit schon sind, und zwar in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf.

Denn die Kammer befürchtet Gefahren für die Allgemeinheit, wenn die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Großen und Ganzen bestätigte sich die Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung in teilweiser Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Einer der drei hatte sich unter laufender Bewährung an der Raubserie beteiligt. Eine „dringende Gefahr weiterer Taten“ erkannte die Kammer insbesondere bei dem Jüngsten. „Er war der Hauptakteur, er hat die Show gemacht“, so die Begründung.

Weniger ins Gewicht fiel das Argument seines Verteidigers, der Älteste hätte ihn mit den Worten „Zeig mal, was du drauf hast“ angestachelt. Die Lebensgefährtin des 22-Jährigen erlitt nach dem Urteil einen Weinkrampf. Der Verteidiger tröstete sie damit, dass wahrscheinlich nur die Hälfte der Strafe abgesessen werden müsse. Denn für ihn ist die Sozialprognose günstig. Er hat sich vom Fachhandwerker mit Abi zum IT-Spezialisten hochgearbeitet und seinen exzessiven Lachgas-Konsum, der die Hemmschwelle für die Straftaten senkte, überwunden.

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