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ResolutionNiederkasseler Rat teilt Bedenken der Rhein-Sieg-Bürgermeister zur Grundsteuer nicht

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Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Der Niederkasseler Stadtrat hat es abgelehnt, sich einer Resolution der Rhein-Sieg-Bürgermeister anzuschließen, in der diese das Land auffordern, seine Pläne für Änderungen bei der Grundsteuer B aufzugeben.

Der Niederkasseler Stadtrat schließt sich einer Resolution nicht an, in der die Rhein-Sieg-Bürgermeister vor einer Reform der Grundsteuer B warnen.

Der Stadtrat wird sich nicht bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass diese ihre Pläne zur Flexibilisierung der Grundsteuer B aufgibt. Einer entsprechenden Bitte von Bürgermeister Matthias Großgarten (SPD) und der Spitze der Stadtverwaltung hat eine Mehrheit des Rates eine Absage erteilt. Großgarten hatte mit den anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Rhein-Sieg Kreis Mitte Juni einen Brandbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst geschrieben.

Darin hatten die Rathauschefs sich gegen die von der schwarz-grünen Landesregierung verfolgten Pläne gewandt, wonach die Kommunen bei der Erhebung der Grundsteuer B künftig zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken beziehungsweise zwischen den Bereichen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ differenzieren können sollen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister befürchten unter anderem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und eine Klagewelle, sollte es zu einer solchen Differenzierung kommen.

Niederkasseler CDU beruft sich bei Erwartung auf Zahlen des Landes

Im Niederkasseler Stadtrat mochten sich nur Großgartens SPD und die meisten Mitglieder der Grünen-Fraktion der eindringlichen Bitte der Stadtspitze anschließen. Eine Mehrheit von CDU, FDP und einer Stimme der Grünen lehnte es ab, sich der Resolution anzuschließen. Vor allem die Christdemokraten wollen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass eine differenzierte Grundsteuer B auch Chancen birgt.

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Die CDU beruft sich bei dieser Erwartung auf Zahlen des Landes. Ihnen zufolge würde der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B in Niederkassel künftig ohne Differenzierung bei 1005 Prozentpunkten liegen. Berechnet wurde dies auf der Basis von rund 14.000 Grundsteuererklärungen, die bis Ende März dieses Jahres beim Finanzamt abgegeben wurden.

Niederkasseler CDU-Fraktion lehnt eine vorschnelle Entscheidung ab

Würde die Stadt Niederkassel mit Billigung des Stadtrates von der Möglichkeit zur Differenzierung Gebrauch machen, könnte für „Wohnen“ ein aufkommensneutraler Hebesatz in Höhe von 979 Prozentpunkte festgesetzt werden. Für „Nichtwohnen“ läge er dann der Berechnung des Landes zufolge bei 1135 Prozentpunkten.

„Es ist wichtig, dass wir in dieser Frage mit Bedacht vorgehen und nicht vorschnelle Entscheidungen treffen“, fasste Fraktionschef Dano Himmelrath die Haltung der CDU zusammen. „Wir müssen sicherstellen, dass wir eine fundierte Datenbasis haben, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen können. Nur so können wir eine gerechte und ausgewogene Steuerpolitik für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.“

Man verstehe die Bedenken der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Region, unter denen auch zahlreiche CDU-Politiker sind. Als Fraktion sei man aber auch den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, so Himmelrath. „Die differenzierte Besteuerung bietet die Chance, auf die spezifischen Verhältnisse unserer Kommune eingehen zu können.“

Klar auf der Linie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist dagegen die SPD. Ihr Fraktionschef Friedrich Reusch zeigte sich verwundert, dass die CDU sich über die parteiübergreifenden Bedenken der Rathauschefs in der Region hinwegsetzt. Vor allem deren Argumentation, dass eine Grundsteuer-Differenzierung zu einer Klagewelle betroffener Bürgerinnen und Bürger führen könnte, deren Folge unabsehbar sei, überzeuge seine Fraktion, so Reusch.

Für die Grünen ist beim Thema Grundsteuerdifferenzierung „ganz viel noch nicht klar“, wie Simone Mazzoleni für ihre Fraktion formulierte. Fraglich sei beispielsweise, wie bei einer Unterscheidung in „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ Wohnimmobilien besteuert werden sollten, die auch gewerblich genutzt würden. „Das ist für das Klein- und Kleinstgewerbe eine wichtige Frage.“